Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/35: Neues Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) · 26 Seiten
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Bundesversammlung über den Verpflichtungskredit befinde.41 Einige beanstanden explizit, dass der Entscheid des Bundesrates die Kompetenzzuteilung (Parlament) zunichtemache.42 Die Mehrheit dieser Stellungnahmen bestätigt die Kompetenz des Bundesrates zum Treffen dieses Grundsatzentscheids aber indirekt, indem sie den Bundesrat auffordern, auf seinen Entscheid zurückzukommen (ZH) und dem Parlament einen Vorschlag zur Finanzierung einer künftigen Landesausstellung vorzulegen,43 bzw. das Parlament in den Finanzierungsentscheid miteinzubeziehen (Olten, STV). Ähnlich findet es die Hauptstadtregion ebenfalls unter Verweis auf das Positionspapier zwar nachvollziehbar, dass der Bundesrat diesen Entscheid getroffen habe, ist aber nicht einverstanden, dass dieser Grundsatzentscheid für die nächsten 15 Jahre gelten solle. Lausanne möchte den Grundsatzentscheid zwar formell beim Bundesrat belassen, erwartet jedoch, dass dieser seine Unterstützung nicht verweigern könne und die finanzielle Unterstützung automatisch erfolgen müsse, sobald ein Projekt alle in Gesetz und Verordnung festgelegten Bedingungen erfülle und von der Jury und der KdK genehmigt worden sei.
Einzig Travail.Suisse lehnt den Grundsatzentscheid durch den Bundesrat explizit ab und macht geltend, « qu’il serait préférable de confier la décision relative au financement et à son montant aux Chambres fédérales, contrairement aux dispositions prévues à l’article 7 de l’avant-projet. Une telle modification offrirait une meilleure visibilité aux porteurs de projets et permettrait au Parlement d’exercer pleinement son rôle stratégique et budgétaire »
4.4. Stellungnahmen zum Bundesbeitrag und zur Finanzierung (Art. 8)
4.4.1 Generelle Aussagen zum Finanzierungsmechanismus
Nur einzelne Stellungnahmen äussern sich explizit positiv zum vorgeschlagenen Finanzierungsmechanismus. Die Mitte begrüsst die Klarstellungen zur Finanzierungsstruktur einer künftigen Landesausstellung und stellt fest, dass der Bund zu Recht eine Situation wie bei der Expo.02 vermeiden wolle, bei der er gezwungen war, mehr als 58 % der Kosten zu übernehmen. TG und ZH begrüssen, dass keine Finanzierungsverpflichtungen enthalten seien. Ebenfalls positiv vermerkt wird, dass kein fixer Betrag genannt werde (STV).
Die meisten Stellungnahmen kritisieren jedoch den Finanzierungsmechanismus. Insbesondere werden die Höhe des Bundesbeitrags, die paritätische Finanzierungspflicht des Bundes und der mitfinanzierenden Kantone und Gemeinden sowie die fehlende Defizitgarantie des Bundes kritisiert (für Details
s. Ziff. 4.4.2 ff.). Die vorgeschlagene Regelung trage der Tatsache, dass es sich um eine Landesausstellung handle, zu wenig Rechnung44 oder die Verschiebung der Kosten einer Landesausstellung vom Bund auf die Kantone und Gemeinden sei nicht vertretbar (STV). TI macht sinngemäss geltend, dass « nell’ambito di una chiara suddivisione dei compiti tra Confederazione e Cantoni, la responsabilità (…) sul finanziamento di un’esposizione nazionale debba competere alla Confederazione ».
Muntagna möchte keine «kann»-Formulierung, sondern bittet darum, dass das Gesetz dahingehend angepasst werde, dass der Bund die Durchführung von Landesausstellungen «fördert». Zudem sei die Staffelung des Verpflichtungskredits nach Projektetappen auf zwei Projektetappen (Planung und Realisierung) zu begrenzen.
STV macht geltend, dass es dem Bundesrat und dem Parlament gemäss Art. 7 Abs. 3 des Vorentwurfs bei jedem Projekt freistehe, die Höhe der Finanzhilfe zu bestimmen. Sie seien nicht gezwungen das rechtlich festgelegte Maximum auszuschöpfen. Entsprechend erachtet er es als Fehler, wenn die maximale Fördermöglichkeit für alle zukünftigen Landesausstellungen so stark eingeschränkt werde (STV).
41 ZH, SP, Parl.Gruppe, Metropolitankonferenz, NEXPO, Olten, STV, Suisseculture, t.Theaterschaffen, Taskforce Culture.
42 ZH, SP, Parl.Gruppe, SSV, Metropolitankonferenz, NEXPO, Olten, Suisseculture, Svizra27, t.Theaterschaffen, Taskforce Culture.
43 SP, Parl.Gruppe, Metropolitankonferenz, NEXPO.
44 AR, BL, NW, UR, NHG.