Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/35: Neues Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) · 26 Seiten
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Der SSV verweist insbesondere auf die finanziellen Risiken der Standortgemeinden sowie auf den Bedarf an Planungs- und Investitionssicherheit. Er fordert eine Bundesunterstützung von mindestens 50 % und merkt an, dass ein Teil der Städte zudem eine Defizitgarantie des Bundes verlangt.
Die SAB begrüsst demgegenüber den Ausschluss einer Defizitgarantie, lehnt jedoch aufgrund der aktiven Beteiligung der Standortkantone bei den Kandidaturen die vorgesehene Rolle der KdK ab und verlangt eine aktivere Rolle des Bundes: Dieser müsse das Auswahlverfahren mit einer klaren Finanzierungsabsicht sowie einem Zeitplan anstossen und anschliessend koordinieren.
Zum Entscheid des Bundesrates, in den 2030er-Jahren keine Landesausstellung mitzufinanzieren, fordert der SSV ein Überdenken, während die SAB eine Sistierung des Dossiers verlangt, bis Klarheit über eine allfällige Durchführung der Olympischen Winterspiele im Jahr 2038 in der Schweiz besteht.
3.2.4 Dachverbände der Wirtschaft
Von den acht angeschriebenen gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft haben vier eine Stellungnahme eingereicht (economiesuisse, SAV, sgv, Travail.Suisse).
Economiesuisse, SAV und sgv äussern sich kritisch oder ablehnend zur Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage. Sie stellen die Notwendigkeit eines Spezialgesetzes unter Verweis auf Art. 16 Kulturförderungsgesetz (KFG; SR 442.1) in Frage und verzichten unter Hinweis auf das von Svizra27 eingereichte Rechtsgutachten13 auf eine inhaltliche Stellungnahme zum Vorentwurf. Gleichzeitig zeigen sie Verständnis für den bundesrätlichen Entscheid, in den 2030er-Jahren keine Landesausstellung mitzufinanzieren bzw. verlangen eine Neubeurteilung bei verbesserter Finanzlage.
Travail.Suisse begrüsst demgegenüber die neue Rechtsgrundlage, bedauert jedoch die eingeschränkte Rolle des Bundes; dadurch fehle eine wichtige Triebkraft für ein bedeutendes Projekt, das auch arbeitsweltliche Herausforderungen thematisieren könnte. Travail.Suisse empfindet die Begrenzung des Bundesbeitrags auf 30 % als problematisch. Ein solcher Entscheid müsse der Bundesversammlung überlassen werden. Zudem bedauert Travail.Suisse den Entscheid, in den 2030er-Jahren keine Landesausstellung mitzufinanzieren.
3.2.5 Weitere interessierte Kreise
Insgesamt haben 14 weitere interessierte Kreise – insbesondere aktuelle Trägerschaften und eine Organisation mit Bezug zur Expo.02 (Ex-Expo.02), Standortregionen und -städte sowie Kultur- und Raumorganisationen – eine Stellungnahme eingereicht.
Diese weiteren interessierten Kreise unterstützen die Schaffung einer Rechtsgrundlage nahezu geschlossen und betonen die Bedeutung von Landesausstellungen für Zusammenhalt, Innovation, Identität und Standortattraktivität. Einzig Svizra27 lehnt die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage ab und stützt sich dabei auf ein eigenes Rechtsgutachten.14
Das Finanzierungsmodell des Vorentwurfs stösst jedoch auf breite Kritik. Die Begrenzung des Bundesbeitrags auf 30 % wird als unzureichend beurteilt; fast alle Akteure dieser Gruppe fordern einen deutlich höheren Bundesanteil in der Grössenordnung von etwa 50 %. Mehrere Stellungnehmende verlangen zudem die Aufhebung der paritätischen Mitfinanzierung, während Ex-Expo.02 und Muntagna auch den Ausschluss einer Defizitgarantie kritisch beurteilen.
Zwei der aktuellen Trägerschaften (Muntagna, Svizra27) sowie Ex-Expo.02 äussern zudem Vorbehalte gegenüber dem Prüf- und Selektionsverfahren. Sie erachten dieses als zu komplex und mit erheblichen
13 Andreas KLEY / Goran SEFEROVIC (16.08.2024), Gesetzliche Grundlage für Subventionen zugunsten einer Landesausstellung.
14 Vgl. Fussnote 13.