Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/35: Neues Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) · 26 Seiten

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Ablehnung erfährt die Vorlage durch einige Stellungnehmende mit der Begründung, es bestehe kein Bedarf für ein spezifisches Bundesgesetz (BS, TI, economiesuisse, SAV, sgv, Svizra27) oder sie sei aus finanzpolitischen Gründen nicht angezeigt (SVP). Vereinzelt wird zudem die Zweckmässigkeit einer gesetzlichen Regelung zum jetzigen Zeitpunkt in Frage gestellt.

Trotz der breiten grundsätzlichen Zustimmung bestehen erhebliche Vorbehalte gegenüber der konkreten Ausgestaltung der Vorlage, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung einer Landesausstellung. Die Begrenzung des Bundesbeitrags auf höchstens 30 % der anrechenbaren Kosten stösst bei einer deutlichen Mehrheit der Stellungnehmenden auf Ablehnung. Die Kantone, die entsprechenden Parteien und Verbände sowie zahlreiche interessierte Kreise machen geltend, dass eine Landesausstellung als nationales Projekt ohne substanzielle Beteiligung des Bundes nicht realisierbar sei. Entsprechend wird ein höherer Bundesanteil gefordert, vielfach in der Grössenordnung von etwa 50 %. Nur vereinzelt wird der vorgeschlagene Beitragssatz von 30 % unterstützt.

Ebenfalls kritisch beurteilt wird die Pflicht zu einer mindestens gleich hohen Mitfinanzierung durch Kantone und Gemeinden. Insbesondere die Mehrheit der Kantone und die KdK erachten diese paritätische Mitfinanzierung als weder realistisch noch sachgerecht; sie sei für die einzelnen Trägerkantone und -gemeinden nicht tragbar. Der Ausschluss einer Defizitgarantie des Bundes wird nur vereinzelt unterstützt; von mehreren Kantonen, Organisationen und einer betroffenen Trägerschaft wird dieser kritisch beurteilt oder abgelehnt; zahlreiche Stellungnehmende äussern sich dazu jedoch nicht.

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt betrifft die Frage, wer über die Initiierung des Verfahrens und damit indirekt über die Unterstützung einer zukünftigen Landesausstellung entscheiden soll. Mehrere Stellungnehmende verlangen, dass der Bundesrat entsprechende Grundsatzentscheide nicht ohne Mitwirkung der Bundesversammlung treffen soll.

Schliesslich wird – obwohl nicht Gegenstand der Vernehmlassung – auch der gleichzeitig mit der Vernehmlassungseröffnung kommunizierte Entscheid des Bundesrates kritisiert, in den 2030er-Jahren keine Landesausstellung mitzufinanzieren. Mehrere Stellungnehmende machen geltend, dass dadurch die Zuständigkeit der Bundesversammlung unterlaufen werde, und ersuchen den Bundesrat, diesen Entscheid zu überdenken. Die detaillierten Positionen hierzu sind in den nachfolgenden Abschnitten dargestellt.

Zu weiteren Artikeln der Vorlage erfolgen lediglich vereinzelte, meist technische oder redaktionelle Hinweise.

3.2. Ergebnisse nach Adressatengruppen

3.2.1 Kantone und KdK

Die deutliche Mehrheit der Kantone sowie die KdK unterstützen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für zukünftige Landesausstellungen grundsätzlich. Positiv hervorgehoben werden Klarheit zu Rollen, Verfahren und Anforderungen. Die Rolle des Bundes als Förderer im Rahmen von Finanzhilfen wird begrüsst. Einzelne Kantone lehnen die Vorlage ab oder stellen den Bedarf für ein spezifisches Bundesgesetz in Frage (AI, BS, TI).

In der konkreten Ausgestaltung der Vorlage äussern die Kantone und die KdK jedoch Vorbehalte gegenüber der vorgesehenen Finanzierung. Die Begrenzung des Bundesbeitrags auf höchstens 30 % der anrechenbaren Kosten wird von vielen als nicht realistisch bzw. unangemessen beurteilt; zahlreiche Kantone fordern einen Bundesanteil in der Grössenordnung von etwa 50 %. Auch die Verpflichtung zu einer mindestens gleich hohen Mitfinanzierung durch Kantone und Gemeinden wird von vielen als kaum tragbar beurteilt, insbesondere für potenzielle Trägerkantone und -gemeinden. Mehrere Kantone verlangen explizit die Streichung dieser Vorgabe (AG, AR, BE, BL, BS, JU, SH, TI, UR, ZH, KdK).