Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/35: Neues Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) · 26 Seiten

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Ex-Expo.02 bemerkt, dass nicht ein maximaler, sondern ein fester Prozentsatz der anrechenbaren Kosten ins Gesetz aufgenommen werden müsse, damit eine gewisse Planungssicherheit für die Projektinitiantinnen und -initianten entstehe. Mit der Beschränkung der Unterstützung auf die anrechenbaren Kosten verfüge der Bundesrat bereits über ein Steuerungsinstrument.

BE lehnt die im Vorentwurf vorgeschlagene Finanzierungsstruktur ab: Dadurch werde das finanzielle Risiko auf Kantone und Gemeinden sowie auf die Trägerschaften übertragen. Die Vorlage sei ein politisches Signal des Bundes, das finanzielle Risiko zu privatisieren und zu föderalisieren. Der Bund möchte das Ziel einer Landesausstellung unterstützen, ohne jedoch das finanzielle Hauptrisiko zu tragen. Dies dürfte die Realisierung einer Landesausstellung erheblich erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen. Auch SG macht geltend, die vorgesehene Beschränkung der Bundesbeteiligung stelle eine erhebliche Hürde für die Planung, Finanzierung und Realisierung einer Landesausstellung dar. Kritisch äussert sich auch TG: Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell begrenze den Anteil des Bundes an den Finanzhilfen, denjenigen der Kantone und der Gemeinden jedoch nicht. Die möglichen finanziellen Risiken für die Trägerschaft, Kantone und Gemeinden würden dazu führen, dass für den grossmehrheitlichen Teil der Kantone eine Landesausstellung rein aus finanziellen Risiken schwierig oder gar nicht durchführbar sein werde. Das Gesetz sei so anzupassen, dass die Anteile des Bundes und der Kantone und Gemeinden gleich gross seien. Zudem könnte für Standortkantone und -gemeinden eine Sonderregel mit höherer Finanzierungsbeteiligung vorgesehen werden, da sie auch in besonderem Masse profitierten.

Die SVP fordert hingegen, dass die Organisatorinnen und Organisatoren erst einen detaillierten Plan zur Rückzahlung der Bundesgelder vorlegen müssten, bevor ihre Projekte weiter berücksichtigt werden.

AI weist schliesslich darauf hin, dass ein wesentlicher Teil des neuen Bundesgesetzes die Regelung des Finanzierungsanteils des Bundes betreffe. Durch den Entscheid, in den 2030er-Jahren keine Landesausstellung finanzieren zu wollen, dürfte dieser Teil des neuen Gesetzes erst in 15 Jahren relevant sein. Daher sei es unwahrscheinlich, dass die heute formulierten gesetzlichen Regelungen bis dahin Bestand hätten. Dadurch würden falsche Erwartungen geschaffen und es sei gegenüber der Bevölkerung nicht glaubwürdig.

4.4.2 Zur Höhe des Bundesbeitrags (Art. 8 Abs. 1)

a. Zustimmung zu einem Bundesbeitrag in der Höhe von (höchstens) 30 %, jedoch unter Vorbe-

halt weiterer Bedingungen

Einzelne stimmen dem vorgeschlagenen bundesseitigen Beitragssatz von (höchstens) 30 % zu: Die Mitte begrüsst die Klarstellungen zur Finanzierungsstruktur. NE bestätigt den vorgeschlagenen Bundesbeitragssatz des Bundes von höchstens 30 %. Auch die GRÜNEN stimmen diesem Beitragssatz zu, verlangen jedoch zusätzlich gute Arbeitsbedingungen für alle beteiligten Dienstleistenden und Kunstschaffenden.

b. Ablehnung des vorgeschlagenen Bundesbeitrags

Die deutliche Mehrheit der Stellungnahmen lehnt die vorgeschlagene finanzielle Unterstützung des Bundes ab.45

Einzelne machen geltend, die vorgeschlagene finanzielle Unterstützung des Bundes in der Höhe von höchstens 30 % sei zu tief, ohne dass ein konkreter Vorschlag zur Höhe der erwünschten Finanzhilfe gemacht wird: OW erachtet die Finanzhilfe des Bundes von 30 % der anrechenbaren Kosten angesichts der weitreichenden Vorgaben sowie des starken Controllings als zu tief. Travail.Suisse befürchtet, dass die Begrenzung der Bundesunterstützung auf 30 % der Gesamtkosten den Umfang und die Ambitionen

45 AG, AR, BE, BL, BS, GE, JU, NW, OW, SG, SH, SO, UR, VD, ZH, KdK, SP, SVP, Parl. Gruppe, SSV, Travail.Suisse, Ex-Expo.02, Hauptstadtregion, Lausanne, Metropolitankonferenz, Muntagna, NEXPO, NHG, Olten, Sitten, STV, Suisseculture, Svizra27, t.Theaterschaffen, Taskforce Culture.