Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/35: Neues Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht
der Projekte erheblich einschränke, was die Realisierung einer Landesausstellung in der Praxis erschwere. Auch die NHG findet diese Maximalbeteiligung zu tief und eine Realisierung einer Landesausstellung dadurch nicht möglich.
SG führt unter Hinweis auf bisherige Landesausstellungen aus, dass die Beschränkung der Bundesbeteiligung auf höchstens 30 % der Gesamtkosten eine erhebliche Hürde für die Planung, Finanzierung und Realisierung einer Landesausstellung darstelle. Das Gesetz sei daher dahingehend zu ändern, dass die Finanzhilfen des Bundes auf höchstens 40 % der anrechenbaren Kosten beschränkt werde. Dies würde die Realisierbarkeit einer Landesausstellung deutlich verbessern und die Beteiligung der Kantone und Gemeinden erleichtern.
Von einigen46 wird geltend gemacht, die finanzielle Unterstützung des Bundes sollte bis zu bzw. maximal 50 % betragen können: NW fände eine Bundesbeteiligung von maximal 50 % angesichts der Tatsache, dass es sich um eine Landesausstellung handle, als angebracht. Auch SH, VD und die KdK beantragen unter Verweis auf den im Entlastungspaket 27 vorgeschlagenen maximalen Subventionssatz eine Finanzhilfe des Bundes von höchstens 50 %. UR gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagene Limitierung faktisch jede weitere Landesausstellung verunmögliche, auch weil sie die (kleineren) Kantone und Gemeinden finanziell überlaste und auch Randregionen oder Berggebieten die Möglichkeit nehme, sich in angemessenem finanziellem Rahmen an einer Landesausstellung zu beteiligen und dort zu präsentieren. Der Bund müsse daher bereit sein, mindestens die Hälfte der Gesamtkosten zu tragen. Muntagna möchte den Bundesbeitrag auch von der Strukturstärke der austragenden Regionen/Orte abhängig machen.
Ex-Expo.02 und VD finden eine Unterstützung durch den Bund von maximal 30 % als ungenügend. Es brauche eine Bundesbeteiligung von 50 %.
Viele beantragen, dass sich der Bundesanteil auf mindestens 50 % der anrechenbaren Kosten einer Landesausstellung belaufe.47 BL, ZH und Lausanne stützen sich bei dieser Forderung auf den nationalen Aspekt einer Landesausstellung: Sobald es sich um eine Landesausstellung handle, solle die Finanzhilfe des Bundes mindestens 50 % der anrechenbaren Kosten betragen können. AR, die Metropolitankonferenz und Olten machen unter Verweis auf frühere Landesausstellungen geltend, eine hälftige Kostenbeteiligung wie bei früheren Landesausstellungen sei notwendig, ansonsten dürfte eine künftige Landesausstellung unwahrscheinlich werden, was den Nutzen dieses Spezialgesetzes in Frage stelle (AR). Auch GE, SP, die Parl. Gruppe, NEXPO, Suisseculture, t.Theaterschaffen und Taskforce Culture sehen die Durchführung von Landesausstellungen gefährdet und erachten die Finanzierung als «in untragbarer Weise relativiert», wenn die Finanzhilfe des Bundes auf höchstens 30 % beschränkt werde. Der SSV erachtet eine Kostenbeteiligung des Bundes von mindestens 50 % als unabdingbar, um Planungssicherheit zu schaffen und die gemeinsame Verantwortung aller staatlichen Ebenen zu gewährleisten. Unter Verweis auf das Entlastungspaket 27 macht der SSV überdies geltend, dieser Prozentanteil sei ohne die Beiträge der anderen Staatsebenen Kantone, Städte und Gemeinden zu berechnen. JU betont schliesslich, dass eine Landesausstellung auf eine finanzielle Unterstützung des Bundes in Höhe von mindestens 50 % der anrechenbaren Kosten zählen können müsse.
Die SVP erachtet es angesichts der aktuellen Haushaltslage des Bundes als unverhältnismässig, eine neue Landesausstellung mit bis zu 30 % quer zu finanzieren.
46 NW, SH, UR, KdK, Hauptstadtregion, Muntagna und STV.
47 AG, AR, BE, BL, BS, GE, JU, SO, ZH, SP, Parl.Gruppe, SSV, Lausanne, Metropolitankonferenz, NEXPO, Olten, Sitten, Suisseculture, Svizra27, t.Theaterschaffen, Taskforce Culture.