Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/91: 21.453 n Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten · 23 Seiten
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5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
5.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Änderung der einzelnen Artikel hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund.
5.1.2 Auswirkungen auf den Personalbestand
Die Vorlage führt zu keinem signifikanten Mehraufwand für das Bundespersonal. Es sind keine zusätzlichen Stellen erforderlich.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Änderung der einzelnen Artikel hat keine Auswirkungen auf die Kantone, Gemeinden sowie urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht könnte die Festsetzung von Höchstentschädigungen für die Mitglieder der leitenden Organe der KVG-Versicherer dazu führen, dass es diesen Versicherern erschwert wird, ihre entsprechenden Vakanzen mit den jeweiligen Wunschkandidatinnen oder -kandidaten zu besetzen.
5.4 Auswirkungen auf die Versicherten und die Gesellschaft
Die Entschädigungen für die Mitglieder der leitenden Organe gehören zu den Verwaltungskosten28. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen könnten demnach eine leichte Senkung der Verwaltungskosten der KVG-Versicherer bewirken.
28 Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Entschädigungssumme für die Mitglieder der leitenden Organe an den gesamten Verwaltungskosten der KVG-Versicherer 1.63 Prozent (Quelle: Geschäfts- und Revisionsberichte der KVG-Versicherer [ohne Versicherer, welche ausschliesslich die Taggeldversicherung nach Art. 67 ff. KVG anbieten]).