Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/91: 21.453 n Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten · 23 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Der ehemalige Nationalrat und jetzige Ständerat Baptiste Hurni reichte am 3. Juni 2021 die parlamentarische Initiative 21.453 ein, die den Bundesrat auffordert, Obergrenzen für die Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungs- und Leitungsorgans der Versicherer in der sozialen Krankenversicherung (nachfolgend: KVG-Versicherer) im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG)1 festzulegen. Der Initiativtext präzisiert, dass diese Höchstentschädigungen nur in Abhängigkeit von der Entwicklung des Prämienniveaus angepasst werden dürfen.
In der Begründung der Initiative wird dargelegt, dass es die Bundesversammlung trotz der stetig steigenden Prämien wiederholt abgelehnt hat, die Entschädigungen für die Mitglieder der leitenden Organe der KVG-Versicherer zu begrenzen. Gemäss der erwähnten Begründung sei dieses Anliegen vor allem abgelehnt worden, um die unternehmerische Freiheit der KVG-Versicherer zu wahren und ihnen den Spielraum für die Belohnung guter Leistungen ihrer leitenden Organe zu lassen. Die Initiative schlägt einen neuen Weg vor, indem sie verlangt, Entschädigungsobergrenzen für jeden KVG-Versicherer festzulegen und an die Entwicklung seines Prämienniveaus zu koppeln. Da der Leistungskatalog für alle KVG-Versicherer gleich ist, wird in der Initiative davon ausgegangen, dass das Prämienniveau ein guter Leistungsindikator sei. Die Entschädigungen für die Mitglieder der leitenden Organe eines KVG-Versicherers könnten bei einem Anstieg seines Prämienniveaus nicht mehr masslos erhöht werden. Ein solches System hätte den Vorteil, dass es für die leitenden Organe eines KVG-Versicherers Anreize schaffen würde, das Prämienniveau so weit wie möglich zu senken.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) gab der Initiative an ihrer Sitzung vom 23. Juni 2022 mit 9 zu 9 Stimmen bei 7 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten Folge. An derselben Sitzung beschloss sie mit 16 zu 9 Stimmen, die Kommissionsmotion 22.3866 zu einreichen. Diese beauftragt den Bundesrat, einen Entwurf vorzulegen, wonach die jährliche Höchstentschädigung für die Mitglieder der Geschäftsleitung der KVG-Versicherer 250 000 Franken und jene für die Mitglieder des Verwaltungsrats 50 000 Franken betragen soll. Der Nationalrat nahm diese Motion am 14. September 2022 mit 113 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Am 22. Mai 2023 stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss der SGK-N zu, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Gleichzeitig beantragte sie ihrem Rat, die von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichte Motion 22.3866 abzulehnen, da sie die vorgeschlagenen Höchstbeträge als zu starr erachtete. Der Ständerat folgte am 6. Juni 2023 dem Ablehnungsantrag ohne Gegenstimme.