Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/99: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk · 24 Seiten

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Übersicht

Ziel der Vorlage ist es, die Mobilfunkversorgung in der Schweiz durch ein neues, spezialgesetzliches Verfahren zu stärken. Um die Instandhaltung, den Ausbau und die Modernisierung von Mobilfunkanlagen zu gewährleisten und gleichzeitig

den Schutz vor Strahlung sicherzustellen, soll der Immissionsschutz vom Bau- bewilligungsverfahren entkoppelt und durch eine Meldepflicht mit anschliessen-

der Betriebskontrolle ersetzt werden.

Ausgangslage

Die heutige Mobilfunkinfrastruktur stösst aufgrund technischer Entwicklungen und wachsender Anforderungen zunehmend an Grenzen. Der Netzausbau verläuft vieler- orts schleppend, insbesondere wegen häufiger und aufwendiger Bewilligungsverfah- ren. Gleichzeitig erfordern Mobilfunkanlagen regelmässige Instandhaltungs- und Mo- dernisierungsarbeiten. Wirtschaft und Gesellschaft sind auf stabile und zukunftstaugli- che Netze angewiesen – etwa für Notrufe, digitale Anwendungen, mobiles Arbeiten, bargeldloses Bezahlen oder den öffentlichen Verkehr. Auch für die nationale und kan- tonale Sicherheitskommunikation gewinnt der kommerzielle Mobilfunk an Bedeutung.

Durch die Vorlage soll die Motion 20.3237 der FDP-liberalen Fraktion «Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen» umgesetzt werden, ohne dabei die Anlagegrenzwerte für den vorsorglichen Schutz vor nichtionisierender Strahlung anzupassen. Zudem wird das Anliegen des Postulats 23.3764 Christ «Keine Versorgungslücken im Mobilfunk mehr» aufgenommen.

Inhalt der Vorlage

Mit der Vorlage wird die Kontrolle des Immissionsschutzes aus dem Baubewilligungs- verfahren herausgelöst. Künftig müssen Mobilfunkbetreiberinnen strahlenrelevante In- betriebnahmen von Mobilfunkanlagen, erstmalig oder nach einer Änderung der Anlage, nicht mehr baurechtlich bewilligen lassen, sondern bei der zuständigen Behörde mel- den. Diese überprüft die eingereichten Unterlagen. Die Betreiberinnen werden zudem verpflichtet, ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) einzusetzen, das die Einhal- tung der rechtlich vorgegebenen Strahlengrenzwerte im Betrieb sicherstellt. Die Trans- parenz wird erhöht, indem der Zugang zur Antennendatenbank des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) erleichtert und Standortdatenblätter veröffentlicht werden. Das klassische Baubewilligungsverfahren bleibt für alle nicht-strahlungsrelevanten Neubauten und Änderungen – insbesondere für bauliche Anpassungen an Mobilfunk- anlagen mit mehr als geringfügigen Auswirkungen auf das äussere Erscheinungsbild – weiterhin bestehen. Mit der neuen Regelung werden geeignete Rahmenbedingungen für den Mobilfunk geschaffen, ohne dass das Schutzniveau für Bevölkerung und Um- welt gesenkt wird. Die Kantone und Gemeinden werden administrativ entlastet, die Transparenz wird erhöht und die Versorgungssicherheit langfristig verbessert.