Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/99: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk · 24 Seiten

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6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Vorlage steht im Einklang mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Die Verpflichtungen, welche sich namentlich aus dem Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention)36 ergeben, wer- den durch weitergehende Transparenzvorschriften gestärkt.

6.3 Erlassform

Nach Artikel 164 BV und Artikel 22 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezem- ber 200237 erlässt die Bundesversammlung wichtige rechtsetzende Bestimmungen, wie sie die vorliegende Revision des Fernmeldegesetzes umfasst, in Form des Bun- desgesetzes.

6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen geschaffen noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschlossen. Die Vorlage ist somit nicht der Ausgabenbremse gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV unterstellt.

6.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Die Vorlage ermächtigt den Bundesrat in Artikel 37g Buchstabe a Vorschriften über den Umfang der mit der Meldung einzureichenden Unterlagen zu erlassen. Ferner kann der Bundesrat nach Buchstabe b die Anforderungen an die Durchführung von Kontrollen durch die zuständigen Behörden und nach Buchstabe c Anforderungen an das QS-System festlegen. Die Delegation an den Bundesrat erlaubt diesem, die gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren, ohne neue Rechte oder Pflichten zu begründen. Es han- delt sich somit um einen Rechtsetzungsauftrag zum Erlass von vollziehendem Ausfüh- rungs- und Verordnungsrecht. Eine weitergehende Begründung ist daher nicht erfor- derlich.

6.6 Datenschutz

Die Vorlage sieht keine Bearbeitung von Personendaten vor. Es ist daher keine Daten- schutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Artikel 22 des Bundesgesetzes vom 25. Sep- tember 202038 über den Datenschutz (DSG) erforderlich. Soweit die Vorlage die Bear-

36 SR 0.814.07

37 SR 171.10

38 SR 235.1