Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/99: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk · 24 Seiten

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1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 202412 zur Legislaturplanung 2023-2027 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 202413 über die Legislaturplanung 2023-2027 angekündigt. Die Änderung des FMG ist dennoch angezeigt, um eine ge- nügende Rechtsgrundlage zu schaffen, die es ermöglicht, von den allgemein geltenden Verfahrensbestimmungen abzuweichen. Hinzu kommen die Ziele des Bundesrats im Rahmen der Strategie Digitale Schweiz sowie die im Aktionsplan unter «Infrastruktur» festgehaltenen Massnahmen – wie etwa die Gigabitstrategie des Bundes – bei denen auch Mobilfunknetze in den Ausbau miteinbezogen werden.

1.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit der Vorlage wird die Grundlage geschaffen, um die Mobilfunknetze rasch an tech- nologische Entwicklungen und wachsende Anforderungen anzupassen. Dazu zählen Unterhalt, Modernisierung und Ausbau der Infrastruktur. Die Forderungen der Motion 20.3237 der FDP-liberalen Fraktion «Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für ei- nen raschen Aufbau jetzt schaffen» werden damit umgesetzt und die Anliegen des Postulats 23.3764 Christ «Keine Versorgungslücken im Mobilfunk mehr» aufgenom- men.

Die im Postulat aufgeworfenen weitergehenden Fragen zielen teilweise auf strukturelle Reformen. Dazu gehört etwa die Nutzung öffentlicher Gebäude oder einer Neurege- lung der Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Solche An- sätze wären, wenn überhaupt, nur mittelfristig umsetzbar. Demgegenüber entfaltet die gewählte Lösung unmittelbare Wirkung, ohne tief in föderale Strukturen oder Eigen- tumsrechte der Gemeinden oder Kantone einzugreifen. Sie verbessert die Planungs- und Investitionssicherheit, beschleunigt den Ersatz von Mobilfunkanlagen und trägt konkret zur Vermeidung von Versorgungslücken bei. Die Gemeindeautonomie bleibt dabei gewahrt; sensible Fragen wie z.B. die Nutzung von öffentlichen Gebäuden blei- ben in der Verantwortung der Gemeinden. Die gewählte Lösung trägt damit den föde- ralistischen Gegebenheiten Rechnung und stärkt zugleich die Versorgungssicherheit.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die vorgeschlagene Entkopplung der Prüfung der Umweltauswirkungen des Betriebs von Mobilfunkanlagen vom ordentlichen Baubewilligungsverfahren steht im Einklang mit der Praxis in vielen europäischen Staaten. Eine vergleichende Studie des nieder- ländischen National Institute for Public Health and the Environment zeigt, dass umwelt- rechtliche Anforderungen an Strahlenemissionen und der Immissionsschutz meist

12 BBl 2024 525

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