Erläuternder Bericht - KHV

Vernehmlassung 2026/11: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027 · 21 Seiten

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Erläuterungen zur Revision vom November 2026 der KHV

120 Tarif e werden die entsprechenden Paramater anhand der Schätzwerte und -breiten der Schadenhäuf igkeiten und Schadensausmasse gemäss Expertenszenarien bestimmt.

- Zur Nettoprämie wird ein sogenannter Risikozuschlag hinzugerechnet. Dieser beinhaltet keine Be-

triebskosten oder Gewinne, berücksichtigt jedoch die Kosten f ür die Übernahme des Risikos. Der Risikozuschlag beträgt 25% der Standardabweichung.

- Dazu kommt ein weiterer Zuschlag in der Höhe von 10 % f ür die Schadenregulierungskosten (Art.

10 Abs. 2 KHG).

Die Formel, aufgrund derer die Beiträge für die Bundesdeckung gemäss Artikel 10 und 11 KHG bemessen wird, ist die f olgende:

Für die Herleitung der Formel wird auf die Zif f ern 3 und 5 des Berichtes PRS 2025 verwiesen.