Erläuternder Bericht - KHV

Vernehmlassung 2026/11: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027 · 21 Seiten

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Erläuterungen zur Revision vom November 2026 der KHV

Diese setzte sich aus Vertretern des Bundes (BFE, EFV, FINMA), aus Vertretern der privaten Deckungsgeber (SPN und ELINI) und der Kernanlagenbetreiber (Axpo Power AG, Alpiq AG, BKW Energie AG, PSI) zusammen.

PRS ist in ihrem Bericht vom 31. Oktober 2024 (hiernach: Bericht PRS 2024) zum Schluss gekommen, dass das heutige Bemessungsmodell einige Schwächen und Fehler aufweise. Die identif izierten Def izite führten zu Verzerrungen, die nicht nachvollziehbar seien und damit zu «unfairen» Bundesprämien. Um versicherungstechnischen Grundsätzen gerecht zu werden, sollten Anpassungen am geltenden Modell vorgenommen oder Alternativlösungen implementiert werden.

PRS f ührt in seinem Bericht 14 Befunde auf. Jene mit dem grössten Einfluss auf die Prämienbemessung sind die Folgenden:

- die Berücksichtigung der Umweltschäden bei den grossen Anlagen und bei den Transporten gemäss Artikel 1 Buchstabe c KHV (Deckung jeweils 1,2 Mia. Euro) sei nicht korrekt,

- bei kleinen Kernanlagen (Deckung von 70 Mio. Euro; z.B. Forschungsanlagen) und bei Transporten gemäss Artikel 2 Absatz 3 (Deckung 80 Mio. Euro) werden die Eintretenswahrscheinlichkeiten systematisch überschätzt,

- die Annahmen zu den Prämienanteilen der Privatversicherer seien nicht plausibel,

- die Annahmen zur Höhe des Zuschlags für Sicherheits- und Betriebskosten sowie Zinseffekte (SBZ-Zuschlag) seien nicht plausibel.

PRS kam zum Schluss, dass das geltende Modell beibehalten und angepasst werden könnte. Dadurch würde sich jedoch die Komplexität des Modells mit seinen vielen Variablen und Submodellen noch weiter erhöhen. Auch nach einer Anpassung könnte das Modell nicht als robust bezeichnet werden. Auf grund der zahlreichen Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Submodellen müsste bei künf tigen Änderungen sichergestellt werden, dass keine neuen Schwächen und Fehler auf tauchen. Das Modell müsste jedes Mal als Ganzes vertief t geprüf t werden.

Entsprechend schlug PRS Alternativlösungen vor. Sowohl beim geltenden Modell als auch bei Alternativmodellen bleibt die Herausforderung, dass es in diesem Bereich nur wenige Daten gibt und dass Annahmen getroffen werden müssen. Dies betrifft zum Beispiel Annahmen über Prämienanteile oder Eintretenswahrscheinlichkeiten von besonders schwer f assbaren Schadensarten und Risiken, wie Verjährung oder Krieg.

1.1.7 Alternativmodelle

Die vorgeschlagenen Alternativmodelle zum heutigen binären Modell sind die Folgenden:

o Expertenbasiertes erweitertes binäres Szenariomodell

Bei diesem Modell werden die jährlich erwarteten Schäden anhand von Szenarien berechnet, und zwar als Produkt der Schadenhäufigkeit und des Schadensausmasses. Für das Risiko Krieg und die Verjährung wird sich die Frage stellen, wie diese abgebildet werden könnten. Berücksichtigt werden weitere Annahmen, wie zum Beispiel der SBZ-Zuschlag. Es ist davon auszugehen, dass Expertenschätzungen nur eine grobe Gliederung in breite Kategorien des Schadensausmasses lief ern. Die Schätzung der erwarteten Schäden und daher auch der Bundesprämien ist folglich mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Vermutlich würde man dieser Unsicherheit dadurch begegnen, dass eher vorsichtige (konservative) Annahmen getroffen werden. Entsprechend würden tendenziell zu hohe Prämien resultieren.

o Expertenbasiertes Extreme Value Theory (EVT)-Modell

Diese Variante ist eine Weiterentwicklung der Variante hiervor. Dieses Modell basiert ebenfalls auf Szenarien, die von Experten stammen. Zusätzlich werden die Schadenhöhen über den gesamten Deckungsbereich inter- und extrapoliert. Dies geschieht mit einer f ür Grossschäden erprobten EVT-gestützten Pareto-Verteilung, deren Kalibrierung aktuariellen Standards f olgt (auch f ür das Risiko Krieg und f ür die Verjährung). Dies ergibt - im Unterschied zur groben Gliederung des Schadensausmasses in der Variante hiervor – eine realistischere aktuarielle Schätzung der erwarteten Schäden.