Erläuternder Bericht - KHV

Vernehmlassung 2026/11: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027 · 21 Seiten

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Erläuterungen zur Revision vom November 2026 der KHV

o Privatprämienbasiertes Modell (alternativ oder komplementär zu den beiden expertenbasierten

Modellen hiervor)

Die Eintretenswahrscheinlichkeiten der beiden expertenbasierten Modelle hiervor werden (alternativ oder komplementär) gestützt auf die Privatversicherungsprämien geschätzt. Dieses Modell setzt entsprechend voraus, dass die Privatversicherer die Zusammensetzung ihrer Prämien detailliert of fenlegen. Eine solche Offenlegung kommt jedoch für die Privatversicherer aufgrund des Geschäf tsgeheimnisses nicht in Frage.

Die Arbeitsgruppe hat sich gestützt auf den Bericht PRS 2024 einstimmig daf ür ausgesprochen, ein neues Bemessungsmodell einzuführen. Neu soll das expertenbasierte EVT-Modell für die Bemessung der Bundesprämien angewendet werden. Das Modell ist einfach sowie transparent und der Auf wand f ür die Erstellung und für spätere Anpassungen des Modells ist verhältnismässig klein. Zudem basiert es auf realistischen Schätzungen der erwarteten Schäden.

1.2 Neues Bemessungsmodell – expertenbasiertes EVT-Modell

1.2.1 Grundzüge des expertenbasierten EVT-Modells

Wie bereits hiervor erwähnt, basiert das expertenbasierte EVT-Modell auf Szenarien, die von Experten stammen. Zudem werden die Schadenhöhen über den gesamten Deckungsbereich inter- und extrapoliert. Dies geschieht mit einer für Grossschäden erprobten EVT-gestützten Pareto-Verteilung, deren Kalibrierung aktuariellen Standards folgt. Anders als im heutigen Modell sind die Privatversicherungsprämien nicht mehr Bestandteil der Bemessung der Bundesprämie. Das EVT-Modell ist in einem Excel-Spreadsheet implementiert, in dem auch die für die Modellierung verwendeten Experten-Szenarien hinterlegt sind.

Gibt es bei Szenarien, die dem Bemessungsmodell zugrunde liegen, wesentliche Änderungen, wird das Modell entsprechend angepasst. Eine solche Anpassung liegt zum Beispiel vor, wenn durch neue technische Vorkehren die Eintretenswahrscheinlichkeiten bei gewissen Szenarien sich grundlegend ändern. Kleinere Änderungen an den Szenarien fallen kaum ins Gewicht und das Modell muss daher grundsätzlich nicht regelmässig angepasst werden. Das Modell ist aber regelmässig zu überprüf en und bei Bedarf anzupassen.

1.2.2 Grundlagen für das expertenbasierte EVT-Modell

Expertenbasierte Szenarien

Experten von swissnuclear - dem Verband der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber - haben verschiedene Szenarien entwickelt, die die derzeit vorstellbaren Nuklearvorfälle abdecken. Insgesamt sind es 383 Szenarien, die jeweils mit Schätzwerten und Schätzbreiten ihrer Schadenhäufigkeiten sowie ihrer Schadensausmasse angegeben werden. Das Schadensausmass wird in vier Schadenbänder eingeteilt (Schaden bis CHF 5 Mio., zwischen CHF 5 Mio. und CHF 50 Mio., zwischen CHF 50 Mio. und CHF 250 Mio. sowie über CHF 250 Mio.). Die Szenarien sind vertraulich.

Das Datenmaterial von swissnuclear wurde vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, der unabhängigen Aufsichtsbehörde f ür die Kernanlagen in der Schweiz, plausibilisiert. Das ENSI ist der Ansicht, dass die Datengrundlagen von swissnuclear – mit Ausnahme der Betrachtungen zu kriegerischen und terroristischen Ereignissen, für die das ENSI keine Bewertung vornehmen könne

– im Sinne eines pragmatischen Vorgehens verwendet werden können. Es betont jedoch auch, dass es «zur Bestimmung des Schadensausmasses und der resultierenden Kosten […] nur sehr begrenzt in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen». Verschiedene Bemerkungen und Hinweise des ENSI wurden bei den Szenarien berücksichtigt.

Das BFE wird das Datenmaterial im Hinblick auf die Zahlen zum Schadensausmass im Verlauf e des Jahres 2026 noch durch eine externe Stelle überprüf en lassen.