Erläuternder Bericht - KHV
Vernehmlassung 2026/11: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027 · 21 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuterungen zur Revision vom November 2026 der KHV
Bemessungsgrundlagen berechnet werden und eine allfällige Dif f erenz zugunsten der Betreiber zurückbezahlt wird (siehe Ziff. 1.5.5.). Gestützt auf diesen Vorbehalt haben die Betreiber gegen die Prämienverf ügungen keine Rechtsmittel erhoben. Würde die neue Bemessungsmethode nicht rückwirkend per 2023 angewendet werden, würde dies dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem Vertrauen der Betreiber auf die Zusicherung des BFE widersprechen Die Rückwirkung erf olgt insof ern zum Nachteil des Nuklearschadenfonds, als nur Rückvergütungen zugunsten der Betreiber erf olgen und keine Nachbelastungen. Das bedeutet, dass im Falle eines Nuklearunf alles weniger f inanzielle Mittel im Nuklearschadenfonds vorhanden sind und der Bund unter Umständen zusätzliche Mittel zur Verf ügung stellen muss. Dennoch ist das öffentliche Interesse an einer solchen Rückwirkung gegeben, da den bisherigen Prämienverfügungen eine Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt wurde, welche sich als fehlerhaft erwiesen hat. Ein Festhalten an dieser Bemessungsgrundlage würde dem Willkürverbot widersprechen. Im vorliegenden Fall bringt eine Rückwirkung den Betrof f enen wie erwähnt nur Vorteile und die Betroffenen werden nicht zulasten anderer Parteien begünstigt. Die Rechtsgleichheit ist gewahrt und Rechte Dritter werden nicht beeinträchtigt. Es sind auch keine Eingriffe in wohlerworbene Recht der Betrof f enen oder Dritter ersichtlich.
Anhang: Berechnung der Bundesprämie für Kernanlagen und Transporte von Kernmaterialien Die bisherigen Anhänge 1 bis 3, welche die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Bundesprämien enthielten, werden aufgehoben. Die KHV enthält neu einen einzigen Anhang, weshalb dieser auch keine Nummer mehr erhält.
Zur Finanzierung der Verpflichtungen des Bundes aus den Artikeln 10 und 11 KHG erhebt der Bund von den haftpflichtigen Inhabern von Kernanlagen Beiträge (Art. 12 Abs. 1 KHG). Die Bemessungsgrundlagen hierf ür werden vom Bundesrat f estgelegt. Diese müssen versicherungstechnischen Grundsätzen entsprechen und das jeweilige Risiko der Anlage oder des Transportes berücksichtigen (Art. 12 Abs. 2 KHG).
Grundzüge und Grundlagen des expertenbasierten EVT-Modells
Die Beträge für die Bundesdeckung werden nach dem expertenbasierten EVT-Modell bemessen. Die jährlich erwarteten Schäden werden anhand von Szenarien berechnet, und zwar als Produkt der Schadenhäufigkeit und des Schadensausmasses. Zusätzlich werden die Schadenhöhen über den gesamten Deckungsbereich inter- und extrapoliert. Dies geschieht mit einer für Grossschäden erprobten EVT-gestützten Pareto-Verteilung, deren Kalibrierung aktuariellen Standards folgt. Mit dieser Pareto-Verteilung werden auch die Risiken Krieg und Verjährung abgebildet (vgl. zu den Grundzügen dieses Modells Zif f er 1.2.1).
- Das Modell basiert auf Szenarien, die von Experten erbracht werden. Das erforderliche Datenma-
terial wurde von Swissnuclear erarbeitet. Es umfasst insgesamt 383 verschiedene Szenarien, welche derzeit vorstellbare Nuklearunfälle abdecken. Das ENSI hat das Datenmaterial geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass es plausibel ist und verwendet werden könne.
- Das Bemessungsmodell geht nicht mehr davon aus, dass bei einem Nuklearereignis immer die
gesamte Deckung aufgebraucht wird, sondern ordnet den verschiedenen Szenarien verschiedene Schadenhöhen zu.
- Den 120 verschiedenen Tarif en (ermittelt durch Multiplikation der 8 Gef ährdungsobjekte mit 5 Scha-
densursachen und 3 Schadensarten) werden Expertenszenarien zugeordnet sowie die jeweilige Höhe der Bundesdeckung.
- Die Unsicherheiten in den Szenarien betreffend Schadensausmass und betreffend Wahrscheinlich-
keiten werden mittels Kalibrierung berücksichtigt.
Für die Modellierung des Schadensausmasses wird dafür die Pareto-Verteilung verwendet. Die Pareto-Verteilung beschreibt Phänomene, bei denen wenige grosse Ereignisse oder Werte dominieren. Für die Modellierung der Schadenhäufigkeiten wird die Poisson-Verteilung verwendet, da diese die Seltenheit von Nuklearvorfällen mit nur einem Parameter gut abbildet. Für jeden einzelnen der