Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/40: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs · 24 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 24Fedlex · Erläuternder Bericht

7.6 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Die Betriebsabgeltungen für den alpenquerenden UKV stellen Subventionen dar. Aus diesem Grund sind die Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199017 anwendbar. Die vorgeschlagenen Massnahmen stehen mit diesem im Einklang. Die mit dieser Botschaft beantragten Bestimmungen umfassen Abgeltungen nach dem

3. Abschnitt des Subventionsgesetzes.

Der Bund hat ein Interesse daran, die Förderung des alpenquerenden UKV weiterzuführen, weil sich dadurch eine mögliche Rückverlagerung von Güterverkehr auf die Strasse sowie eine Schwächung des UKV vermeiden lässt. Die Subvention dient der Erreichung der Ziele gemäss Artikel 84 der Bundesverfassung und Artikel 3 des GVVG. Ohne sie könnten diese Ziele nicht hinreichend erfüllt werden. Die bisherige Förderung des UKV trug wesentlich dazu bei, die alpenquerenden Fahrten auf der Strasse zu reduzieren. Das gewählte Verfahren zur Ausrichtung der Betriebsbeiträge ist effizient und hat sich bewährt.

7.7 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Die Anpassung des GVVG umfasst keine neuen Rechtsdelegationen an den Bundesrat.

7.8 Datenschutz

Die Vorlage bedingt keine Bearbeitung von Personendaten oder andere Massnahmen, die Auswirkungen auf den Datenschutz haben.

17 …