Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/40: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs · 24 Seiten

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Die Fortführung der finanziellen Förderung des UKV und eine gezielte Steuerung können Rückverlagerungen entgegenwirken

Ziel der Vorlage ist, mit der Fortführung der finanziellen Förderung eine Stabilisierung der Entwicklung im alpenquerenden Güterverkehr zu erreichen, indem eine finanzielle Stärkung des UKV erfolgt. Um dem aktuellen Trend eines sich verstärkenden Mengenrückgangs entgegenzuwirken, erachtet der Bundesrat eine gezielte Steuerung erforderlich. Dies heisst:

− Weiterführung der finanziellen Unterstützung in Form von Betriebsabgeltungen an die Operateure des kombinierten Verkehrs. Abgeltungsberechtigt bleiben weiterhin Relationen im alpenquerenden UKV, die nicht kostendeckend geführt werden können. Die Auszahlung der Abgeltungen erfolgt nach effektiv erbrachter Leistung. Die Abgeltung wird nach Zügen und Sendungen differenziert.

− Neu kann bei einer Verschlechterung der Produktionsbedingungen oder konjunkturell bedingten Mengenrückgängen zeitweilig die Abgeltung je Zug resp. Sendung angehoben werden. Dies vor allem in Form einer höheren pauschalen Abgeltung pro Zug. Diese Unterstützung soll die Mehrkosten, die den Unternehmen durch Sperrungen und so notwendig werdende Umleitungen mit entsprechend höherem Ressourceneinsatz entstehen, kompensieren.

Gegenstand der Vorlage sind entsprechend die hierfür notwendigen Rechtsanpassungen sowie ein damit verbundener Kreditbeschluss für einen neuen Zahlungsrahmen, der für die Jahre 2027 bis 2035 die finanzielle Unterstützung für den UKV sicherstellt.

Alle weiteren Verlagerungsmassnahmen werden weiterverfolgt

Es ist offensichtlich, dass die mit der Vorlage beantragten Massnahmen nur die aktuelle Schwächung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs mindern. Dies garantiert noch keine Trendumkehr. Es ist daher alles daran zu setzen, stabile und verlässliche Abläufe im Schienengüterverkehr zu erreichen, die zuverlässige Angebote ermöglichen und so die Wettbewerbsfähigkeit des Nord-Süd-Schienengüterverkehrs aufrechtzuerhalten können. Mittel- bis langfristig ist die Schaffung zusätzlicher Infrastrukturkapazitäten auf den Zulaufstrecken zur NEAT im Ausland weiterzuverfolgen. Konkret muss der Schienengüterverkehrsbranche möglichst rasch eine moderne und den Bedürfnissen des Marktes entsprechende Infrastruktur auf allen Zulaufstrecken zu NEAT im Ausland zur Verfügung stehen.

Die mit dem Verlagerungsbericht 2025 aufgezeigten Massnahmen sind daher mit Nachdruck umzusetzen.

1.2 Parlamentarische Beratungen zum Verlagerungsbericht 2025 und aktuelle Vorstösse zur Verlagerungspolitik

Das Parlament hat mit den Beratungen zum Verlagerungsbericht 2025 die Frage der Fortführung der finanziellen Förderung des UKV bereits diskutiert. Mit Annahme der