Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/40: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs · 24 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht

Motion 25.3949 «Mittel für die Verlagerungspolitik sichern»9 hat es den Bundesrat beauftragt [definitive Annahme derzeit noch ausstehend], die wegen der vorzeitigen Einstellung der Rola freiwerdenden Gelder im Zahlungsrahmen 2024-2028 für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026–2030 einzusetzen und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Die Motion fordert also eine Anpassung von Art. 8 GVVG, die mit dieser Vorlage vorgesehen ist. Die Anpassung von Art. 8 GVVG ist auch Bestandteil der mit den Motionen 26.3004 und 26.3009, unter dem gleichlautenden Titel «Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr. Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden», erteilten Aufträge.

1.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

1.3.1 Varianten gemäss Verlagerungsbericht 2025

Zur Frage der Fortsetzung der finanziellen Förderung des alpenquerenden UKV hat der Bundesrat bereits mit dem Verlagerungsbericht 2025 drei Massnahmen geprüft und in die parlamentarischen Diskussionen eingebracht:

1. Festhalten an der Beendigung der finanziellen Förderung des alpenquerenden UKV mit Betriebsabgeltungen mit dem Jahr 2030.

2. Fortführung der finanziellen Förderung des alpenquerenden UKV mit Betriebsabgeltungen nach 2030 unter Beibehaltung der Bestimmung abnehmender Abgeltungen je Sendung in Art. 8 Abs. 2 GVVG. Die Förderung soll weiterhin einem Abbau in kleinen Schritten unterliegen, um so den Druck auf Verbesserungen in den Produktionsbedingungen aufrecht zu halten.

3. Fortführung der finanziellen Förderung des alpenquerenden UKV mit Betriebsabgeltungen verbunden mit der Streichung der Bestimmung abnehmender Abgeltungen je Sendung in Art. 8 Abs. 2 GVVG.

Die finanzielle Förderung soll in der Lage sein, konjunkturelle Schwankungen, die mangelnde Infrastrukturverfügbarkeit und andere unerwartete Entwicklungen abzufedern, indem zwischenzeitlich auch Erhöhungen der Abgeltungen je Sendung möglich werden.

Nationalrat und Ständerat haben im Rahmen der Beratungen des Verlagerungsberichts 2025 mit der Verabschiedung der Motionen 26.3004 und 26.3009 den Bundesrat beauftragt, Variante 3 umzusetzen. Die anderen beiden Varianten wurden daher im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage nicht weiterverfolgt.

9 Link zum Vorstoss: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253949