Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/40: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs · 24 Seiten

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alpenquerenden Bahnachsen infrastrukturseitig Produktionsbedingungen hergestellt werden müssen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber dem internationalen Strassengüterverkehr sicherstellen. Es ist absehbar, dass dies bis Mitte des kommenden Jahrzehnts nicht der Fall sein wird. Daher wird mit dem Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs eine Fortsetzung der Förderung bis 2035 beantragt.

4.1.2 Verzicht auf die Vorgabe sinkender Abgeltungen je Sendung von Jahr zu Jahr

Art. 8 Abs. 2 GVVG hat bisher vorgegeben, dass die Abgeltungen je transportierter Sendung von Jahr zu Jahr zu sinken haben. Ergänzend unterlag der Kredit für Abgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr bisher einem schrittweisen Abbau. Für die Bemessung des Abbaus sollten insbesondere die aufgrund der modernisierten Bahninfrastruktur erzielten Produktivitätsfortschritte sowie die von der Branche zu erwartenden Effizienzsteigerungen berücksichtigt werden. Wie oben beschrieben, sind aktuell keine weiteren Verbesserungen ersichtlich. Vielmehr sind die Akteure mit zunehmend erschwerten Produktionsbedingungen konfrontiert.

Der Bundesrat schlägt – auch in Umsetzung der mit den Motionen 26.3004 und 26.3009 bestehenden Aufträge – vor, zukünftig auf die Vorgabe von Jahr zu Jahr sinkender Abgeltungen je Sendung zu verzichten. Stattdessen sollen die jährlich für den alpenquerenden UKV geplanten Betriebsabgeltungen ab 2030 von Jahr zu Jahr sinken. Bis 2030 soll den schwierigen Produktionsbedingungen im alpenquerenden Verkehr Rechnung getragen werden und das heutige Fördervolumen beibehalten oder leicht erhöht werden.

Flexible Steuerung der finanziellen Unterstützung

Die Steuerung der Abgeltungsentwicklung soll in flexibler Weise die Entwicklung der Produktionsbedingungen auf dem Nord-Süd-Korridor berücksichtigen. So sollen in den kommenden Jahren auch die Mehrkosten abgegolten werden, die den Unternehmen durch Sperrungen im Ausland und so notwendig werdende Umleitungen und den damit verbundenen höheren Ressourceneinsatz entstehen. Die aktuell zu beobachtenden Produktivitätsverschlechterungen und Mehrkosten bergen die Gefahr eines Kapitalverzehrs, der zu einem nachhaltigen Leistungsabbau führen könnte. Die Ausgestaltung der Förderung für die kommenden Jahren soll dem entgegen wirken. In Phasen mit besonders vielen angekündigten Baustellen sollen die Abgeltungen je Sendung vorübergehend auch angehoben werden können.

Die Hauptlast der erschwerten Produktionsbedingungen wird von den verschiedenen Akteuren in der Wertschöpfungskette getragen. Eine phasenweise Erhöhung der Abgeltung je Sendung erhöht die Zahlungsbereitschaft der KV-Operateure. Sie werden so in die Lage versetzt, insbesondere die EVU im alpenquerenden UKV für deren Mehrkosten bei der Produktion abzugelten.