Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/40: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs · 24 Seiten

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Keine Verbesserung der Produktionsbedingungen im Schienengüterverkehr bis 2030

Der Bundesrat kommt aktuell zur Einschätzung, dass sich die beschriebenen nachteiligen Produktionsbedingungen für den Schienengüterverkehr bis Ende des Jahrzehnts nicht verbessern werden. Die Bemühungen in Deutschland, die störungsanfällige Infrastruktur beschleunigt instand zu setzen, führt vielmehr dazu, dass für die nächsten Jahre mit einer weiteren Zunahme an Baustellen und damit verbundenen Sperrungen und Umleitungen zu rechnen ist. So steht heute schon fest, dass die Rheintalstrecke bei Freiburg im Breisgau in den Jahren 2027-2029 jährlich mehrere Wochen ganz oder teilweise gesperrt sein wird. Nach heutigem Stand der Planungen können für den Güterverkehr für den Zeitraum der Sperrungen nicht genügend Kapazitäten auf Umleitungsstrecken angeboten werden, so dass während der Sperrungen ein grosser Teil der Züge ausfallen muss. Auch auf den Südzuläufen zur NEAT in Italien wird es zu verschiedenen Totalsperrungen kommen, die für einen Teil der Verkehr grossräumige Umleitungen nach sich ziehen werden.

Es besteht so die Gefahr, dass die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Angebote im internationalen Schienengüterverkehr, insbesondere im Segment des UKV, so weiter sinkt oder zumindest nicht steigt.

1.1.3 Finanzielle Förderung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs

Gleichzeitig mit dem GVVG wurde mit dem Bundesbeschluss vom 3. Dezember 20085 ein Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs 1600 Millionen Franken für die Jahre 2011–2018 bewilligt. In Erfüllung zweier gleichlautender Motionen der eidgenössischen Räte hat der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 29. November 20136 den Zahlungsrahmen um fünf Jahre bis Ende 2023 verlängert und auf 1675 Millionen Franken erhöht. Mit Bundesbeschluss vom 3. Juni 20207 über eine Erhöhung und Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs hat das Parlament den Zahlungsrahmen zuletzt bis Ende 2030 verlängert und auf 2,06 Milliarden Franken erhöht.

Nach aktueller Beschlusslage endet die Förderung des alpenquerenden UKV mit Betriebsabgeltungen somit im Jahr 2030.

Empfänger der Betriebsabgeltungen sind die Operateure des kombinierten Verkehrs. Abgeltungsberechtigt sind Relationen im alpenquerenden UKV, die nicht kostendeckend geführt werden können. Aktuell bestellt der Bund bei rund 20 Operateuren ca. 70 alpenquerende Relationen und bezahlt für die erbrachten Leistungen Betriebsabgeltungen. Die Auszahlung der Abgeltungen erfolgt nach effektiv erbrachter Leistung. Die Abgeltung wird nach Zügen und Sendungen differenziert. Die Abgeltung pro Zug wird differenziert nach der auf der Schiene zurückgelegten Distanz entrichtet. Gemäss Art. 35 Abs. 3 der Gütertransportverordnung vom 19. November 20258 (GüTV) werden

5BBl 2009 8291

6BBl 2014 155

7BBl 2020 6477

8 SR 742.411