Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/40: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs · 24 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Abb. 2: Im UKV transportierte Sendungen 2010-2025

Fünf Jahre nach der Inbetriebnahme der gesamten NEAT und des 4-Meter-Korridors können deren Produktivitäts- und Verlagerungspotenziale nicht umfassend zugunsten der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene genutzt werden. Bei den Zulaufstrecken zur NEAT, insbesondere im Ausland, macht die Modernisierung und Erweiterung der Infrastruktur nur sehr langsam Fortschritte. Relevante Zulaufstrecken weisen noch immer nicht die für eine effiziente Produktion erforderlichen Infrastrukturparameter (u.a. Lichtraumprofil, Zuglängen) auf.

Hinzu kommen zum einen zahlreiche Baustellen, die Voll- oder Teilsperrungen ganzer Streckenabschnitte der Nord-Süd-Bahnachsen nach sich ziehen, was wiederum mit Umleitungen oder Zugsausfällen verbunden ist. Zum anderen ist die teils veraltete Infrastruktur störungsanfällig, so dass Defekte den normalen Betriebsablauf erheblich behindern können und zusätzliche operative Probleme die Leistungsfähigkeit des internationalen Schienengüterverkehrs beeinträchtigen.

Somit tragen die in den vergangenen Jahren verschlechterten Produktionsbedingungen auf dem Nord-Süd-Schienenkorridor einen gewichtigen Anteil an der seit Anfang des Jahrzehnts beobachteten ungünstigen Entwicklung.

Die Einstellung der Rollenden Landstrasse Ende 2025 war eine Folge der schlechten Produktionsbedingungen

Ende 2025 hat die Rollende Landstrasse (Rola) aufgrund der beschriebenen schlechten Produktionsbedingungen ihr Angebot eingestellt. Hauptgrund war die Vielzahl geplanter sowie kurzfristig angeordneter Baustellen auf dem Schienennetz, weshalb seit 2024 eine Vielzahl von Zügen ausfallen musste. Trotz der finanziellen Abgeltungen durch den Bund und bis fast zuletzt stabiler Nachfrage war es nicht mehr möglich, die Rola wirtschaftlich zu betreiben. Die vorzeitige Einstellung der Rola verdeutlicht den Ernst der Situation. Mit ihrer Einstellung brechen für die im alpenquerenden Verkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auch Erlöse in relevanter Höhe weg.