Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/65: MG/AO-Revision 2029 · 24 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziel
Die heutigen Anforderungen an die Armee machen Anpassungen in den Bereichen Einsatz, Ausbildung und Organisation notwendig. Dafür braucht es verschiedene Änderungen im MG und in der AO.
Notwendig ist ein verbesserter Schutz der Armee vor Spionage und Sabotage.
Im Bereich Ausbildung haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen als zu wenig flexibel erwiesen, um den aktuellen Anforderungen an die Fähigkeiten der Armee gerecht zu werden. Diesbezüglich braucht es neue Lösungsansätze.
Notwendig ist auch eine Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit, da die Schweiz nicht mehr in allen Bereichen über geeignete Ausbildungsinfrastrukturen verfügt.
Schliesslich ist die Führungsstruktur der Armee konsequent auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit auszurichten.
Übergeordnetes Ziel ist, dass die Armee ihre verfassungsmässigen Aufgaben möglichst gut wahrnehmen kann.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Hinsichtlich einer Verbesserung des Schutzes der Armee vor Spionage und Sabotage wurde geprüft, ob eine solche auch im Rahmen der heute geltenden Rechtslage möglich ist. Das heute geltende MG ermächtigt die für die militärische Sicherheit zuständigen Stellen aber nur im Rahmen eines Friedensförderungs-, Assistenz- oder Aktivdiensts vorsorgliche Massnahmen zu treffen und die dafür erforderlichen Informationen zu beschaffen. Hinsichtlich der normalen Lage besteht eine Lücke im Gesetz. Diese Lücke soll mit einer entsprechenden Anpassung des MG gefüllt werden. Das gewährleistet sowohl einen verbesserten Schutz der Armee vor Spionage und Sabotage als auch die Einhaltung des Legalitätsprinzips.
Eine qualitativ hochstehende Ausbildung der Armeeangehörigen erfordert die richtigen Infrastrukturen. Geprüft wurde, ob trotz der in der Schweiz existierenden räumlichen und rechtlichen Einschränkungen geeignete Infrastrukturen im Inland bestehen oder bereitgestellt werden können, um sämtliche Funktionen in der Armee umfassend ausbilden zu können. Diese Prüfung fiel negativ aus. Für gewisse Funktionen ist heute eine realitätsnahe Ausbildung nur noch im Ausland möglich. Solche Ausbildungen im Ausland machen aber nur dann Sinn, wenn sie auf Verbandsstufe stattfinden. Deshalb sollen obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland auch für Miliz-Armeeangehörige eingeführt werden.