Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/65: MG/AO-Revision 2029 · 24 Seiten

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welche dienst- oder wehrpflichtersatzpflichtig sind, ein Gesuch um Neubeurteilung gestellt werden kann.

Art. 27 Abs. 1 Bst. c und cbis

Es gilt das unter Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe f Ausgeführte. Da dadurch Buchstabe c länger ausfällt, wird er im Sinn der Leserfreundlichkeit auf zwei Buchstaben aufgeteilt.

Art. 29a Abs. 3 Bst. b

Die bisherige Formulierung dieser Norm nennt explizit nur separate Teile einer Rekrutenschule. Sinngemäss ist damit aber auch die Kaderschule für militärische Vorgesetzte gemeint. Im Sinn der besseren Verständlichkeit wird die Norm entsprechend angepasst. Es wird nur etwas präziser formuliert, was bisher in der Praxis schon gelebt wird. Daher führt diese Anpassung nicht zu einer höheren Anzahl an Tagen, für welche eine Soldberechtigung besteht.

Art. 34a

Aufgrund von Praxiserfahrungen und der Bedürfnisse der Armee wird das militärische Gesundheitswesen neu in präzisierter Form in einem eigenen Kapitel 3a (Artikel 35b-35d) geregelt. Artikel 34a ist somit aufzuheben.

Art. 35a

Die arbeitsmedizinischen Massnahmen sind im Bundespersonalrecht geregelt. Artikel 35a wird deshalb aufgehoben.

Art. 35b Leistungen

Absatz 1 entspricht der bisherigen Regelung im aufzuhebenden Artikel 34a. In Absatz 2 werden die Leistungen umschrieben, welche das militärische Gesundheitswesen für Dritte erbringt (z.B. Impfungen für Angestellte der Bundesverwaltung und Behandlung von zivilen Patientinnen und Patienten). In Absatz 3 wird präzisiert, dass das VBS bei Bedarf, nach Einbezug der betroffenen Kantone und Bundesämter (z.B. das Bundesamt für Bevölkerungsschutz), mittels Leistungsvereinbarungen die Behandlung von Stellungspflichtigen, Angehörigen der Armee und Dritten in Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens sicherstellen kann.

Art. 35c Datenbearbeitung und Datenaustausch

Absatz 1 schafft die nach Artikel 34 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes vom 25. September 20204 (DSG) erforderliche gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben der Gruppe Verteidigung im Bereich des militärischen Gesundheitswesens. Die Datenbearbeitung umfasst Personendaten

4 SR 235.1