ZGB

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Als Norm
  1. BGE 84 II 50506.11.1958Berufung an das Bundesgericht. Streitwertangabe ( Art. 55 lit. a OG ). Die Anschlussberufungsschrift ( Art. 61 Abs. 3 OG ) braucht keine solche zu enthalten. Letztwillige Verfügung. Unter welchen Umständen kann ein Bruchstück eines handgeschriebenen Textes, dessen übrige Teile ni
  2. BGE 84 II 61430.10.1958Notweg, Art. 694 ZGB . Ein Grundeigentümer, der genügende Zufahrt zu den Hauseingängen hat, kann das Notwegrecht nicht verlangen, um in einer Remise im Hinterhaus ein Auto einstellen zu können, das für die Nutzung der Liegenschaft nicht notwendig ist.
  3. BGE 84 II 66930.10.1958Vaterschaft. Art. 314 Abs. 2 ZGB . Ein in die kritische Zeit fallender Mehrverkehr der Mutter rechtfertigt erhebliche Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten, es wäre denn, die Zeugung des Kindes durch den Dritten lasse sich mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkei
  4. BGE 84 II 41523.10.1958Ehescheidung; Entschädigungsrente der schuldlosen Ehefrau gemäss Art. 151 ZGB für Verlust des ehelichen Unterhaltsanspruchs. Bewertung dieses Verlustes: a) Höhe des der Frau in der Ehe zukommenden Anteils am Einkommen des Mannes; b) Anrechnung des Verdienstes, den die geschiedene
  5. BGE 84 II 48709.10.1958Gerichtsstandsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich vom 15. Juni 1869. 1. Die in Art. 5 dieses Staatsvertrages vorgesehenen Gerichtsstände sind zwingende (Erw. 2). 2. Der danach unzuständige Richter hat die Sache von Amtes wegen von der Hand zu weisen, selbst wenn die Beruf
  6. BGE 84 II 48407.10.1958Mit der Berufung an das Bundesgericht kann entgegen BGE 49 II 151 auch im Falle der Entziehung der elterlichen Gewalt nicht gerügt werden, dass der Entscheid der Vorinstanz kantonale Verfahrensvorschriften verletze. Das kantonale Recht kann für die Entziehung der elterlichen Gewa
  7. BGE 84 II 42430.09.1958Dienstvertrag. Lohnanspruch; Vertragsinhalt; Rechtsmissbrauch. Art. 330 Abs. 1, 326 OR ; Art. 2 ZGB . Zivilrechtliche Bedeutung eines kantonalen Erlasses, der die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an Fremdarbeiter von der Einhaltung der Vorschriften eines nicht allgemein verbi
  8. BGE 84 II 40926.09.1958Ehescheidung nach Trennung. Alleinschuld des Klägers ( Art. 148 Abs. 1 ZGB ). Verweigerung der Wiedervereinigung durch die Beklagte? ( Art. 148 Abs. 2 ZGB ).
  9. BGE 84 II 46626.09.1958Weiterziehung eines Scheidungsurteils. Wird das Urteil in irgendeiner Hinsicht im Scheidungspunkte selbst angefochten (hier: wegen der in erster Instanz abgewiesenen Scheidungswiderklage), so unterliegt die..Scheidungsfrage kraft Bundesrechts in vollem Umfange der Überprüfung in
  10. BGE 84 III 6204.09.1958Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Art. 1731 ZGB . Diesem Verbot untersteht nicht die Betreibung durch einen Zessionar des Ehegatten des Betriebenen. Vorbehalten bleibt die gerichtliche Beurteilung zivilrechtlicher Einreden infolge Rechtsvorschlages, insbesondere der
  11. BGE 84 III 6704.09.1958Betreibungsart. Im Falle eines gesetzlichen Grundpfandrechts, das auf kantonalem Recht beruht (vgl. Art. 836 ZGB ), kann dieses das Recht des Schuldners, den Gläubiger vorerst auf das Pfand zu verweisen ( Art. 41 Abs. 1 SchKG ; beneficium excussionis realis), von vornherein aussc
  12. BGE 84 III 5928.08.1958Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Art. 1731 ZGB . Dieses Verbot greift nicht Platz, wenn der Schuldner von einer Erbengemeinschaft, der auch seine Ehefrau angehört, für eine Forderung des Nachlasses betrieben wird.
  13. BGE 84 II 46922.07.19581. Gerichtsstand des Heimatortes für die Scheidungsklage. Art. 7 g Abs. 1 NAG . Diesen Gerichtsstand kann ein im Ausland wohnender schweizerischer Ehegatte in Anspruch nehmen, auch wenn er Doppelbürger ist, und zwar auch bei Wohnsitz in seinem andern Heimatstaat; - insbesondere d
  14. BGE 84 II 32910.07.1958Genugtuung wegen Ehestörung ( Art. 28 ZGB , Art. 49 OR ). Zulässigkeit und Voraussetzungen der Klage eines Ehegatten gegen die Drittperson, mit welcher der andere Ehegatte ehewidrige Beziehungen unterhält, auf Leistung einer Geldsumme als Genugtuung.
  15. BGE 84 II 33510.07.1958Ehescheidung wegen tiefer Zerrüttung. 1. Auf Klage des an der tiefen Zerrüttung mehr schuldigen Ehegatten kann die Scheidung ausgesprochen werden, wenn der weniger schuldige auf den Schutz des Art. 142 Abs. 2 ZGB verzichtet und in die Scheidung einwilligt (Bestätigung der Praxis)
  16. BGE 84 I 19203.07.1958Art. 92 EntG . 1. Zu den "Kanzleigebühren", wie sie für den Eigentumsübergang infolge Enteignung einzig erhoben werden dürfen, sind nicht die Handänderungsgebühren zu rechnen, die die Kantone gemäss Art. 954 ZGB für sich erheben können, sondern nur die eigentlichen Kanzleigebühre
  17. BGE 84 II 33803.07.1958Ausgleichungspflicht der gesetzlichen Erben ( Art. 626 ZGB ). Gemischte Schenkung? Bewertung der beidseitigen Leistungen nach den Verhältnissen zur Zeit des Vertragsabschlusses. Einfluss eines limitierten Vorkaufsrechts, einer Nutzniessung, entgeltlicher Wohnrechte und weiterer B
  18. BGE 84 I 16102.07.19581. Art. 90 Abs. 1 lit. b OG ; staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV . Neue, im kantonalen Verfahren zulässige, aber nicht geltend gemachte Vorbringen sind vor Bundesgericht grundsätzlich ausgeschlossen (Erw. 1). 2. Art. 954 Abs. 1 ZGB ; Gebühren für die Grund
  19. BGE 84 II 32430.06.1958Erbschaftsverwaltung ( Art. 554 ZGB ). Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 44/46 OG). Die Anordnung einer Erbschaftsverwaltung ist ein Akt der freiwilligen (nichtstreitigen) Gerichtsbarkeit, somit keine Zivilrechtsstreitigkeit, und zwar auch dann, wenn ein Willensvollstrecker sich dies
  20. BGE 84 II 55626.06.1958Seetransportversicherung. 1. Versicherungszertifikat "to whom it may concern" mit auszugsweiser Angabe der allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten der schweizerischen Versicherer ("ABVT 1940"). Anwendbarkeit dieser Bedingungen. Tragweite von Art. 3 VVG (
  21. BGE 84 II 36917.06.1958Nichtiger Liegenschaftskauf. Rückerstattungspflicht. 1. Frage der Gültigkeit eines Vertrages, in dem ein niedrigerer Preis als der vereinbarte angegeben ist (Erw. 1). 2. Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung der Vertragsnichtigkeit? Massgebende Gesichtspunkte. Einfluss der Vertrag
  22. BGE 84 II 38117.06.19581. Art. 552 OR gestattet die Kollektivgesellschaft nur als Vereinigung natürlicher Personen. 2. Art. 55, 543 Abs. 3, 567 Abs. 3 OR. Die Mitglieder einer einfachen Gesellschaft haften aus unerlaubter Handlung eines andern Gesellschafters nicht, wenn er ohne ihr Einverständnis hand
  23. BGE 84 I 12629.05.1958Art. 652 ZGB und 33 Abs. 3 GBV. Dürfen die Grundbuchbehörden die Eintragung eines abstrakten Gesamteigentums (auf vertraglicher Grundlage, jedoch ohne Angabe eines die Gemeinschaft begründenden Rechtsverhältnisses) ablehnen trotz der in einem rechtskräftigen Zivilurteil enthalten
  24. BGE 84 I 16728.05.19581. Art. 86 Abs. 2 OG . Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges. Stellt die im waadtländischen Recht vorgesehene Einsprache gegen eine kantonale Planung ein kantonales Rechtsmittel dar? (Erw. 2). 2. Eigentumsgarantie. a) Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung; Voraussetzun
  25. BGE 84 II 14522.05.1958Die Nebenfolgen der Ehetrennung sind in dem die Trennung aussprechenden Urteil zu regeln (und zwar wenn immer möglich auch die bei Anordnung der Gütertrennung nötige güterrechtliche Auseinandersetzung).
  26. BGE 84 II 24722.05.1958"Vorkaufsvertrag" über ein Grundstück. Auslegung und Form des Vertrags. Verbindung eines im Grundbuch vorgemerkten limitierten Vorkaufsrechts mit einem beim Tode des Eigentümers wirksam werdenden Kaufsrecht. Verwirkung dieser Rechte infolge Nichtausübung des Vorkaufsrechts beim V
  27. BGE 84 II 25309.05.1958Schadenersatzpflicht des bösgläubigen Besitzers ( Art. 940 ZGB ). Klage gegen denjenigen, der Inhaberpapiere in bösem Glauben von einem Nichtberechtigten erworben und an gutgläubige Dritte weiterveräussert hat, auf Ersatz des Wertes dieser Titel. Aktivlegitimation. Die Vermutung
  28. BGE 84 II 24108.05.1958Elterliche Gewalt. Zur Erbschaft gehörende Forderung. Unterbrechung der Verjährung. Art. 290, 6022 ZGB , 135 Z. 2 OR, 67 SchKG. 1. Der Inhaber der elterlichen Gewalt kann die Rechte des minderjährigen Kindes in eigenem Namen ausüben und gerichtlich geltend machen oder in Betreibu
  29. BGE 84 II 26629.04.19581. Art. 1, 2, 184 OR , Kauf gegen Vorauszahlung. Die Kaufsache braucht nicht schon zur Zeit des Vertragsabschlusses bestimmbar zu sein; es genügt, wenn sie zur Zeit der Lieferung bestimmtwerden kann. Wahlrecht des Käufers ( Art. 72 OR ). Bestimmbarkeit des Kaufpreises (Erw. 2). 2
  30. BGE 84 III 129.04.1958Zwangsvollstreckung unter Ehegatten ( Art. 173 ff. ZGB ). Prozessentschädigungen sind nur dann gemäss Art. 176 Abs. 2 ZGB vom Betreibungsverbot ausgenommen, wenn sie mit der Zuerkennung von Unterhaltsansprüchen zusammenhängen. Bei Prüfung der Frage, ob die dem Ehemann auferlegten
  31. BGE 84 II 14628.04.1958Entmündigungsverfahren. Anhörung der zu entmündigenden Person ( Art. 374 ZGB ). Bedeutung des Kreisschreibens des Bundesgerichtes vom 18. Mai 1914.
  32. BGE 84 II 17915.04.1958Landwirtschaftliches Bodenrecht. Intertemporalrechtliche Behandlung des Rückforderungsanspruchs aus Art. 42 Abs. 2 BMB. Verhältnis zum EGG einerseits und zu Art. 66 OR anderseits.
  33. BGE 84 II 21401.04.1958Zusammenstoss zwischen Motorrad und landwirtschaftlichem Traktor. Begriff des landwirtschaftlichen Traktors. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Art. 5 MFV ; Beweislast (Erw. 1, 2). Vortrittsrecht, Art. 27 Abs. 1 MFG. Sorgfaltspflicht der Beteiligten bei unübersichtlicher K
  34. BGE 84 III 1328.03.1958Rechtsvorschlag. Hat der Schuldner nachweisbar Rechtsvorschlag erhoben, so kann ihm die Angabe im Gläubigerdoppel des Zahlungsbefehls, es sei kein Rechtsvorschlag erfolgt, nicht schaden. Die Unrichtigkeit dieser Angabe kann durch einen Bericht des Betreibungsamtes nachgewiesen we
  35. BGE 84 II 35027.03.1958Anleihenstitel mit Grundpfandrecht. Art. 875 Z. 1 ZGB. Die grundpfändliche Sicherheit besteht nur für die Obligationen, für die sie errichtet wurde, nicht für neue, später ohne Zustimmung der ursprünglichen Obligationäre herausgegebene Titel.
  36. BGE 84 II 9120.03.1958Art. 836 ZGB , Gesetzliche Pfandrechte des kantonalen Rechts. Das gesetzliche, im Range allen übrigen Pfandrechten vorgehende, Grundpfandrecht für die Grundstückgewinnsteuer des Kantons Zürich gemäss § 157 des zürch. Gesetzes über die direkten Steuern und § 194 lit. e EG/ZGB vers
  37. BGE 84 III 2620.03.1958Art. 93 SchKG . Der Arbeitserwerb des minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, ist zum Lohn des Vaters zu zählen, um dessen Gesamtverdienst zu ermitteln. Er ist in der Betreibung gegen einen Elternteil nicht nur bis zur Höhe des Notbedarfs des
  38. BGE 84 II 7414.03.1958Berufung an das Bundesgericht gegen einen im summarischen Verfahren ergangenen Entscheid über die Verschiebung der Erbteilung gemäss Art. 621bis ZGB . Zivilrechtsstreitigkeit nicht vermögensrechtlicher Natur (Art. 44/46 OG). Endentscheid ( Art. 48 OG ). Bäuerliches Erbrecht. 1. V
  39. BGE 84 II 35513.03.1958"Vergleich und Erbteilungsvertrag", von dem sich einer der Beteiligten wegen Übervorteilung und Willensmängeln lossagt ( Art. 21 und 23 ff. OR ; Art. 7 ZGB ). Ist diese Erklärung wegen Zession seiner Rechte an einen Dritten unwirksam? 1. Eine Zession kann später an eine aufschieb
  40. BGE 84 II 6527.02.1958Vaterschaftsklage auf Zusprechung des Kindes mit Standesfolge. Wann liegt ein Eheversprechen im Sinne von Art. 323 ZGB vor und wie lange bleibt ein solches wirksam? Festsetzung von Mindestbeiträgen an den Unterhalt des Kindes.
  41. BGE 84 II 8523.02.1958Nachbarrecht. Verbot der Errichtung eines Schlachthauses wegen übermässiger Einwirkung auf die Nachbarliegenschaft ( Art. 684 ZGB ).
  42. BGE 84 II 18720.02.1958Vorkaufsrecht der Verwandten des Verkäufers nach Art. 6 EGG und ergänzendem kantonalen Recht. 1. Streitwert beim Prozess über Grundeigentum (Erw. 1). 2. Prätendentenstreit zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Käufer, der die rechtswirksame Ausübung des Vorkaufsrechts bestrei
  43. BGE 84 II 613.02.1958Art. 8, 730 ff. ZGB , 42, 44, 97 und 99 OR. Ohne entsprechende Eintragung im Grundbuch eingegangene Verpflichtung, auf einem Grundstück etwas vorzukehren. Gültigkeit? Wirkungen, namentlich beim Verkauf des Grundstücks an einen Dritten? Ist der Verkäufer gehalten, seine Verpflicht
  44. BGE 84 II 1304.02.19581. Art. 19 Abs. 1, 22, 112 OR . Natur eines "Aussteuer-Sparvertrages" (Erw. 1). 2. Bestimmbarkeit der vom Sparer zu kaufenden Sachen und ihres Preises; Wahlrecht des Sparers ( Art. 72 OR ) (Erw. 2). 3. Kann gültig vereinbart werden, Rechte und Pflichten aus einem Vorvertrag dürft
  45. BGE 84 II 2904.02.1958Art. 335 OR , Lohnanspruch des durch Krankheit verhinderten Dienstpflichtigen. Gesichtspunkte für die Bestimmung der "verhältnismässig kurzen Zeit".
  46. BGE 84 II 130.01.1958Art. 151 Abs. 1 und 154 Abs. 2 ZGB. Bei Scheidung der Ehe spielen die Ansprüche des in Stellung tätigen Ehemannes an seine Pensionskasse keine Rolle für die Vorschlagsberechnung. Sie sind nur bei Bemessung einer allfälligen Entschädigung an die Ehefrau nach Art. 151 Abs. 1 ZGB zu
  47. BGE 83 II 53317.12.1957Unterhaltsleistungen eines Neffen für seinen Onkel. MassgebendeGesichtspunkte für die Entscheidung der Frage, ob es sich dabei beim Fehlen vertraglicher Abmachungen um unentgeltliche oder entgeltliche Leistungen gehandelt habe. Ansprüche des Versorgers bei entgeltlicher Unterhalt
  48. BGE 83 II 49112.12.1957Vorsorgliche Massnahmen im Ehescheidungs- oder -trennungsprozess. Art. 145 ZGB . Örtliche Zuständigkeit. 1. Prüfungspflicht des Richters (Erw. 1). 2. Ob die Ehefrau bei Anhebung ihrer Klage am Orte des Prozesses selbständigen Wohnsitz erworben hatte, ist bei schweizerischer Natio
  49. BGE 83 II 50712.12.1957Ungültigkeitsklage bei Verfügungen von Todes wegen. Art. 519 ff. ZGB . Aktivlegitimation und Anfechtungsinteresse. Es ist grundsätzlich nicht unerlässlich, alle den erbrechtlichen Ansprüchen der Kläger entgegenstehenden Testamente auf einmal anzufechten.
  50. BGE 83 II 51712.12.1957Ausübung des Vorkaufrechts. Die Frist des Art. 681 Abs. 3 ZGB beginnt erst zu laufen, wenn der Vorkaufsberechtigte von allen für seine Entschliessung beachtlichen Bestimmungen des Kaufvertrages sichere Kenntnis erhalten hat.