ZGB

21'180 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 392/424

Als Norm
  1. BGE 76 I 22912.10.1950Art. 45 CC. Notion de l'erreur et de l'inadvertance manifestes. Art. 45 ZGB. Begriff des offenbaren Irrtums oder Versehens. Art. 45 CC. Concetto dello sbaglio 0 della disattenzione manifesti.
  2. BGE 76 III 9312.10.1950Betreibung einer Ehefrau, besChränkt auj Sondergut. Art. 68 bis, 95, 106 ff. SchKG, 201 ZGB. Wie ist bei der Pfändung vorzugehen? Auf Verlangen des Amtes hat die Frau ihr Sondergut anzugeben. Die Pfändung ist auf die so bezeichneten Gegenstände zu beschränken, sofern der Gläubig
  3. BGE 76 II 28110.10.1950Grosshandelsverband der sanitären Branche gegen Edwin Jud A.-G. Boykott, Art. 28 ZGB, Art. 41 OR. Begriff und Wesen des Boykotts. Verdrängungsboykott die Nichtaufnahme eines Gewerbetreibenden in einen Verband, der durch Alleinvertretungsverträge mit Fabrikanten und Gesamtliefe
  4. BGE 76 II 18105.10.1950Beginn der Verjährungsfrist für die Verantwortlichkeitsklage gegen den Vormund und die Mitglieder der vormundschaftlichen Behörden. Art. 453 und 454 ZGB.
  5. BGE 76 II 21228.09.1950Ausgleichung der Auslagen des Erblassers für die Erziehung und Ausbildung einzelner Kinder. Verhältnis zwischen dem Art. 631 und den Art. 275 und 276 ZGB.
  6. BGE 76 I 23214.09.1950Grundbuch. Art. 102 GBV. Es steht den Kantonen frei, zur Beurteilung von Anständen betreffend die Grundbuchführung zwei Instanzen vorzusehen. Solchenfalls unterliegt der Beschwerde gemäss Art. 99 Ziff. I litt. c OG nur die Entscheidung der obern Instanz (Art. 102 litt. b OG}. Mi
  7. BGE 76 II 14411.08.1950Darlehen. Kein unbefristetes Darlehen gemäss Art. 318 OR liegt vor bei Verabredung der Rückzahlung «sobald nach dem Geschäftsergebnis möglich». Zulässigkeit dieser Abrede. Bestimmung der Zahlungszeit.
  8. BGE 76 I 10405.07.1950Niederlassungsfreiheit, interkantonales Armenrecht. Ein Trunksüchtiger, den die Verwaltungsbehörden des Wohnsitzkantons begründetermassen für längere Zeit in eine Trinkerheilanstalt einweisen, darf wegen Verarmung ausgewiesen und heimgeschafft werden, wenn er für die Versorgungs
  9. BGE 76 II 17729.06.1950Vaterschaftsklage, Einrede aus Art. 315 ZGB. Die Tatsache, dass die Kindsmutter mit dem Beklagten in Gegenwart einer Drittperson geschlechtlich verkehrt hat, vermag die Einrede des unzüchtigen Lebenswandels nicht immer zu begründen; es kommt auf die Umstände an.
  10. BGE 76 II 20229.06.19501. Zur Anwendung von Art. 5392 ZGB. Erw. 2. 2. Fallen einem Vermächtnis angefügte Auflagen bei Ungültigkeit des Vermächtnisses dahin? Unter Umständen können sie zu Lasten der gesetzlichen Erben in Kraft bleiben. Analoge Anwendung von Art. 486 2 ZGB. Erw. 3. 3. Zur Frage der Ver
  11. BGE 76 II 22527.06.1950Art. 360 Abs. 2 OR. Gültigkeit eines vertraglichen Konkurrenzverbotes trotz Aufhebung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund.
  12. BGE 76 III 4126.06.1950Grundpfand'l;erwertung. Frist zur Anfechtung des Lastenverzeichnisses (Art. 140/156 SchKG, 37 ff. /102 VZG). Können spätere Tatsachen ein nachträgliches Lastenbereinigungsverfahren rechtfertigen? Jedenfalls nicht die behauptete Tilgung einer nicht in Betreibung stehenden Schuldbr
  13. BGE 76 II 13423.06.1950Gesetzliches Grundpfandrecht der Handwerker und Unternehmer (Art. 837 ff. ZGB). Werke, die den Pfandanspruch begründen. Eintragungsfrist, insbesondere wenn einem Unternehmer mehrere Arbeiten übertragen sind, die an verschiedenen Daten fertig werden. Klage nach Art. 841 ZGB. Ob
  14. BGE 76 II 18823.06.19501. Berechnung des verfügbaren Teils, Hinzurechnung lebzeitiger Zuwendungen nach Art. 475 und 527 ff. ZGB. In Berechnung fallen ausserdem Erbvorempfänge nach Art. 626 Abs. 1 oder 2. Ein auf den Pflichtteil gesetzter Empfänger hat sich solche Zuwendungen an den Pflichtteil anzurech
  15. BGE 76 III 2413.06.1950[[PAGE:BGE 76 III 24 S. 25]] und 37? SchKG, 272 ff. OR und 282 ff. SchKG). Hat der Vermieter nicht die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses verlangt, so kann er für den Mietzins eine ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs anheben. Dem Schuldner steht nicht zu, ihn s
  16. BGE 76 II 12908.06.1950Haftung von Gemeinden als Grundeigentümer für die Verunreinigung eines Fischgewässers durch schädliche Ausflüsse ihrer Kanalisation (Art. 679 ZGB); — selbst wenn der fehlbare Kanalisationsbenutzer sich nicht ermitteln lässt.
  17. BGE 76 IV 14228.04.1950Art. 14 BZP, Art. 16, 17 ZGB. Prozessunfähigkeit eines psychopathischen Querulanten.
  18. BGE 76 II 430.03.1950Vaterschaftsklage. Beweis der Reife des Kindes bei der Geburt. In welchen Fällen ist ein in die kritische Zeit fallender Mehrverkehr der Mutter im Hinblick auf die Schwangerschaftsdauer geeignet, erhebliche Zweifel an der Vaterschaft des Beklagten zu rechtfertigen? Art. 314 ZGB.
  19. BGE 76 II 7728.03.1950I Internationaler Schutz des Handelsnamens (Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, Art. I, 2 Abs. 2, 8).... Unter Vorbehalt der in Art. 8 der Übereinkunft vorgesehenen Ausnahmen ist das Recht des Landes, wo der Schutz verlangt wird
  20. BGE 76 I 7724.03.1950fondation. Stiftungsaufsicht. Art. 99 IV OG, Art. 81 und 83 ZGB. Der Stifter kann die Organisation der Stiftung zum Teil im Stiftungsstatut ordnen und zum Teil in ein besonderes Reglement verweisen und dessen Érlass und Abänderung den Stiftungsorganen übertragen.
  21. BGE 76 I 3922.03.1950Bundesrechtliche Zuständigkeit8vorschriften; Stiftungsrecht. 1. Begriff der bundesrechtlichen Zuständigkeitsvorschrift im Sinne von Art. 84 lit. d OG. 2. Ob der Zweck einer Stiftung von Anfang an widerrechtlich oder unsittlich war und die Stiftung daher nichtig ist, hat der Ric
  22. BGE 76 II 5121.03.1950Aktienrecht. Anfechtung von Verwaltungsratsbeschlüssen. Übertragung von Namenaktien. Verwaltungsratsbeschlüsse können im Gegensatz zu Generalversammlungsbeschlüssen nicht beim Richter angefochten werden. Eine Gesetzeslücke liegt nicht vor. Art. 706 OR, Art. 1 ZGB (Erw. 2 und 3).
  23. BGE 76 II 12402.03.1950Bäuerliches Erbrecht (Art. 620 ff. ZGB, geändert gemäss Art. 94 des Entschuldungsgesetzes vom 12. Dezember 1940, in Kraft seit 1. Januar 1947). 1. Für die intertemporale Rechtsanwendung kommt es auf den Zeitpunkt der Erbteilung an, ebenso für die Beurteilung der Voraussetzungen
  24. BGE 76 II 11323.02.1950Verwandtenunterstützung, Art. 328/329 ZGB. Anspruch des Gemeinwesens gegen die Verwandten des Unterstützungsberechtigten auf Ersatz geleisteter Unterstützungen. Natur, Voraussetzungen und Umfang dieses Anspruchs (Erw. 1,2,4,6). Einrede der abgeurteilten Sache gestützt auf Entsche
  25. BGE 76 II 1623.02.1950Bäuerliches Erbrecht. Art. 620 ff. ZGB (neue Fassung gemäss Bundesgesetz vom 12. Dezember 1940 über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen). Die nicht in der Erbschaft befindlichen und die nicht im Alleineigentum des Erblassers gestandenen Grundstücke sind der Anwendung
  26. BGE 76 I 3422.02.1950Schweizerisch-französischer Gerichtsstandsvertrag vom 15. Juni 1869. Zusatzakte vom 4. Oktober 1935. Verordnung des Bundesgerichts vom 29. Juni 1936. Der Gerichtsstandsvertrag ist nicht anwendbar, wenn eine der Prozessparteien gleichzeitig die schweizerische und die französische
  27. BGE 76 II 116.02.1950Anfechtung der Ehelichkeit (Art. 253 ff. ZGB). Die Klage der Heimatbehörde nach Art. 256 ZGB ist entsprechend den Vorschriften von Art. 253 und 256 1 auf drei Monate seit Kenntnisnahme von der Geburt befristet.
  28. BGE 76 II 12016.02.1950Bäuerliches Erbrecht (Art. 620 ff. ZGB in der Fassung gemäss i Art. 94 des Entschuldungsgesetzes vom 12. Dezember 1940). Das Vorrecht der Söhne gemäss Art. 6213 ZGB gilt auch gegenüber dem überlebenden Ehegatten des Erblassers.
  29. BGE 76 II 816.02.1950Konversion eines formnichtigen Ehevertrags in einen Erbvertrag. Tat und Rechtsfrage bei der Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens (Art. 63 Abs. 3 OG). Anwendung kantonalen Rechts durch das Bundesgericht (Art. 65 O~version ~'un contrat de mariage nul en un pacte successoral
  30. BGE 76 II 2602.02.1950Bestandteil der Sache (Art. 642 ZGB). Der Eigentumsvorbehalt an einer Sache (Art. 715 ZGB) geht unter, wenn diese Bestandteil einer andern Sache wird und damit ihre eigene rechtliche Existenz verliert (Kippanlage und MotorwagenchassIs). Voraussetzungen der Bestandteilsqualität
  31. BGE 75 II 34321.12.1949Eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB). Das Datum muss wahr sein und somit den Tag angeben, an dem es beigesetzt wurde; — selbst wenn dies erst nach der Niederschrift des Verfügungstextes geschieht. Auch wenn die Niederschrift mehrere Tage dauert, braucht nur einmal datiert zu
  32. BGE 75 II 33315.12.1949Berufungsantrag, Art. 55 Abs. 1 lit. b OG. Bei Forderllngsklagoo. genügt das Begehren auf Verurteilung zu «angemessenen» oder «den üblichen» Leistungen nicht; es ist die zifferm:nässige Nennung des verlangten Geldbetrages erforderlich.
  33. BGE 75 II 33715.12.1949Vormundschaft. Genehmigung eines Vertrages, den eine urteilsfähige entmündigte Person ohne die erforderliche vormundschaftliche Mitwirkung (Art. 410 Abs. 1, 421 f., 404 Abs. 3 ZGB) abgeschlossen hat, durch die gleiche, inzwischen handlungsfähig gewordene Person. Kauf landwirtsch
  34. BGE 75 II 36329.11.1949Liegenschaftskauf, landwirtschaftliches Bod8nrooht. ~ Niohtigkeit der Vereinbarung eines nicht beurkundeten und nicht genehmigten Uberpreises ohne Rücksicht darauf, ob der bezahlte Gesamtpreis übersetzt gewesen sei oder nicht. Art. 42 BMB.
  35. BGE 75 II 34822.11.1949Aktiengesellschaft. Erbrechtlicher Uebergang von Namenaktien, :1 Verweigerung der Eintragung; Art. 686 Abs. 4 OR. Gesetzes. • lücke, Art. 1 Abs. 2 ZGB. Verweigen: die Aktiengesellschaft dem Erben die Eintragung in das Aktienbuch, so kann er ihr eine angemessene Ablösungsfrist an
  36. BGE 75 II 28018.11.19491. Erbschaft eines Schweizerbürgers mit ausländischem Wohnsitz. Ist nach Art. 28 Ziff. 2 NAG schweizerisches Recht anwendbar, so handelt es sich nicht um Ersatz für fremdes Recht. ' 2. Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums. Art. 469 und 519 ·ZGB. a) Tat- und Rechtsfrage. Bewe
  37. BGE 75 I 32827.10.1949Zivilsta~efli!!ter. Eintragung des Todes gemäss Art. 49 Aha. I ZGB ist nicht nur beim Verschwinden auf Schweizergebiet, sondern auch beim Verschwinden eines Schweizers im Ausland zulässig, wenn der Tod im Sinne von Art. 34 und 49 Abs. I nach den Umständen als sicher erscheint. Wa
  38. BGE 75 II 28827.10.19491. Einrede der abgeurteilten Sache im Berufungsverfahren, wenn das frühere rechtskräftige Urteil ein kantonales ist; Schranken der Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts. Das Begehren auf gerichtliche Wahrung eines allfälligen zukünftigen Anspruchs ist nicht identisch mit diese
  39. BGE 75 I 33713.10.1949Art. 794 ZGB. Bei Maximalhypotheken kann die Eintragung des Zinsfusses nicht verlangt werden. Art. 799 ZGB. Die Anderung einer bestehenden Hypothek bedarf zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Ausgenommen sind ergänzende Vereinbarungen, die auf Aufhebung von Belastun
  40. BGE 75 II 19013.10.19491. Voraussetzungen der Nachfolge der Erben in den Prozess: Art. 6l! und S BZP, 40 OG. Dauer der Prozessvollmacht: Art. 35 und 405 OR. 2. Das Pflichtteilsrecht (Art. 522·533 ZGB) ist vererblich. 3. Die Anfechtung einer Nacherbeneinsetzung (Art. 531 ZGB) ist eine Art der Herabset
  41. BGE 75 III 8905.10.1949Eine Erfindung, die nicht zur Patentierung angemeldet ist, unterliegt grundsätzlich nicht der Pfändung.. Schutz des GeheImnisses. Die Art der Ausbeutung zu bestimmen, ist Sache des Erfinders. Pfändbar ist die ihm daraus zukommende Vergütung, Art. 93 SchKG vorbehalten. Unterliegen
  42. BGE 75 II 27330.09.1949Giüerrechtliche Auseinandersetzung bei Scheidung, Art. 154 ZGB. 1. Eigengut des Mannes: Bei Erwerb einer Liegenschaft mit dem Erlös einer vom Manne in die Ehe eingebrachten und in der Folge veräusserten ist Ersatzanschaffung (dingliche Subrogation) nicht anzunehmen, wenn Verkauf
  43. BGE 75 II 30513.09.1949Gesarntarbeitaverlrag; Verletzung du Per~, VerBtosB gegen die guten Sitten. Art. 322, 20 OR, 28 ZGB. Aktivlegitimation zur Anfechtung von Bestimmungen eines GAV; Anforderungen an den Nachweis (Erw. 3).. - Vorliegen einer Klagednderung? (Erw. 4). Die Möglichkeit der Allgemeinver
  44. BGE 75 I 20015.07.1949Militärpfl,ichter8atz. Er kann nur dann vom Heimatkanton erhoben werden, wenn der Pflichtige nicht in der Schweiz wohnt (Art. 10 Abs. 2 MStG). Begriff des Wohnsitzes in der Schweiz im Sinne von Art. 10 MStG und 47 MStV.
  45. BGE 75 II 9312.07.1949Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsprozess, Art. 145 und 170 Abs. 2 ZGB. 1. Gegen letztinstanzliche Entscheide betr. solche Massnahmen ist die Nichtigkeitsbeschwerde gemäss Art. 68 OG gegeben. 2. Art. 145 und 170 Abs. 2 ZGB sind erst anwendbar, nachdem der Scheidungsprozess n
  46. BGE 75 II 10807.07.1949BäuerliChes Erbrecht. Art. 620 ff. ZGB, abgeändert durch Art. 94 des Bundesgesetzes über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen, vom 12. Dezember 1940. Falls einzelne Miterben ihre Rechte an den Erbschaftssachen allen übrigen Miterben abgetreten haben, können die in der
  47. BGE 75 II 17707.07.1949Anerkennung des Kindes einer Schweizerin durch einen Ausländer. Einspruch der Mutter, begründet mit Kindesinteressen (Art. 305 ZGB). Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte (Art. 8 NAG). Zur Beurteilung einer Klage auf Abweisung des Einspruchs einer schweizerischen Mutter geg
  48. BGE 75 I 16217.06.1949Militärpflichtersatz, Besteuerung des elterlichen Vermögens: Art. /) lit. A Ziff. 2 MStG stellt nicht auf die Anwartschaft des Ersatzpflichtigen, sondern auf das gegenuJärtige Vermögen der Eltern ab.
  49. BGE 75 II 19602.06.1949Bäuerliches Erbrecht. Art. 620 ff. ZGB. Stirbt vor der Teilung ein Miterbe, so sind dessen Erben (Erbeserben) gleich wie direkte Erben und neben diesen berechtigt, das bäuerliche Erbrecht anzurufen (Erw. 2). Art und Grad der Verwandtschaft mit dem Erblasser sowie quotaler Antei
  50. BGE 75 IV 14227.05.1949Art. 270 Abs.1, Art. 251Abs.1 BStP. Die Nichtigkeitsbeschwerde steht ausser dem Angeklagten auch dessen Vormund zu. Dieser kann sie auch gegen den Willen des Angeklagten einlegen. Die Entscheide in den von kantonalen Behörden beurteilten Bundesstrafsachen sind ausser dem Angeklag