ZGB

21'180 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 396/424

Als Norm
  1. BGE 71 III 11916.08.1945Widerspruchsverfahren. Als Pfand verschriebenes, dann verkauftes Vieh. Pfandbetreibung. Voraussetzungen des Widerspruchsverfahrens über den Verkaufserlös (Art. 106-109, 155 G, 885 ZGB; Vo. 30. Okt. 1917).
  2. BGE 71 II 15806.07.1945Kaufsrecht, einem Fabrikunternehmen durch die Gemeinde eingeräumt. Verträge von 1865 und 1922, Auslegung des letztern nach dem von Anfang an festgelegten Zweck (Erw. 1). Intertemporale Regeln (Erw. 2). Verpflichtung auf unbestimmte Dauer, Endigungsgründe (Erw. 3). Ablehnung einer
  3. BGE 71 II 19405.07.1945Auatntt.aua dem Verein, Art. 70 Abs. 2 ZGB. Recht zum sofortigen Austritt aus wichtigen Gründen. Begriff des wichtigen Grundes. Die blosse Tatsache der Fassung statutenwidriger Vereinsbeschlüsse bildet an sich keinen wichtigen Grund. (Art. 70, 75. ZGB).
  4. BGE 71 I 26529.06.1945Wehrsteuer. Begriff der FamiIienstiftung (Art. 335 Abs. 1 ZGB). Impõt pour La défense nationale. Notion de la fondation de familIe
  5. BGE 71 III 9922.06.1945Recht8vorJcehren zur Liquidation der Erbengemeinschaft (Art. 12 VVAG, Art. 524, 609 ZGB). 1. Verfügt das Betreibungsamt, die Gläubiger hä.tten in den vom Schuldner angehobenen Prozessen an dessen Stelle zu treten, so kann dagegen Beschwerde geführt werden (Art. 17 SchKG). 2. Zu
  6. BGE 71 II 13214.06.1945Vereinbarung über die Scheidungsfolgen (Art. 158 Ziff. 5 ZGB): Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung auch beim Abschluss während der Appellationsfrist. Zulässigkeit der freiwilligen Anerkennung nach Prozessende. Die zeitliche Begrenzung der Rentenansprüche gemäss Art. 153 Ab
  7. BGE 71 II 14214.06.1945Gerichtsstand der Ehelichkeitsanfechtungsklage (Art. 253 ff. ZGB, Art. 8 NAG). Die Klage auf Anfechtung der Ehelichkeit gehört vor die Gerichte des Heimatkantons des Ehemannes, selbst wenn die Gesetze sowohl dieses Kantons wie auch des Wohnsitzkantons der Ehegatten für solche Kl
  8. BGE 71 II 14707.06.1945Herabsetzung von Verfügungen des Erblassers, Art. 522 ff. ZGB. 1. An sich nicht herabsetzbare Zuwendungen können freiwillig der Herabsetzung preisgegeben werden (Erw. 3). 2. Verfügungen von Todeswegen sind gemäss Art. 532 ZGB vor den durch Begünstigungsklausel (Art. 76 VVG) erf
  9. BGE 71 II 8629.05.1945Retentionsrecht, Konnezität: Mehrere gleichartige unerlaubte Handlungen derselben Täter gegenüber demselben Geschädigten sind miteinander konnex. Art. 895 ZGB. Vorteilsanrechnung bei Schadenersatz: Der Richter kann statt der Vorteilsanrechnung den Ausgleich in natura durch Verpf
  10. BGE 71 II 5424.05.1945Art. 254 ZGB, Anfechtung der Ehelichkeit. Das die Vaterschaft des Ehemannes ausschliessende Ergebnis der Blutprobe ist zum Nachweis der Unmöglichkeit derselben tauglich (Anderung der Rechtsprechung). Voraussetzungen für ein Begehren des Ehemannes um Anordnung der Blutprobe; Anfo
  11. BGE 71 II 8317.05.1945Das Durchleitungsrecht (Art. 691 ZGB) kann für eine Schwebebahn, die einen ständigen Personen- und Güterverkehr vermitteln soll, nicht beansprucht werden, dagegen möglicherweise das Notwegrecht (Art. 694 ZGB).
  12. BGE 71 I 15807.05.1945Art. 377, 27 ZGB. - Die Belassung des pflegebedürftigen Mündels in einer Anstalt durch die Vormundschaftsbehörde enthält keine Zustimmung derselben zum Wohnsitzwechsel, auch dann nicht, wenn der Anstaltsaufenthalt längere Zeit andauert.
  13. BGE 71 II 4926.04.1945Ehescheidung. 1. Ansprüche nach Art. 151/152 ZGB. Begriff der Schuldlosigkeit. Als Verschulden in diesem Sinne fällt jede Betätigung ehewidriger Gesinnung in Betracht, die einen (speziellen) Scheidungsgrund bildet oder objektiv dazu angetan ist, die Zerrüttung der Ehe herbeizufü
  14. BGE 71 II 6825.04.1945Wie lange bleibt eine Vormundschaft zufolge Freiheitsstrafe (Art. 371 ZGB) bei bedingter Entlassung mit einer die restliche Strafzeit überschreitenden Probezeit bestehen (Art. 432 Abs. 2 ZGB, Art. 38 Ziff. 2 und 4 StGB)? Darüber ist nicht bei der Entlassung, sondern später und zw
  15. BGE 71 II 6115.03.1945Hafrung du Fcumilienhauptes, Art. 333 ZGB. 1. Findet ein unmündiger oder entmündigter, ein geistesschwacher oder geisteskranker Hausgenosse gemäss besonderer Vereinbarung abwechslungsweise in verschiedenen Hausgemeinschaften Aufnahme, so wechselt die Hausgewalt über ihn periodis
  16. BGE 71 II 2108.03.1945Abrechnungap{lickt dea Erben, der die Erbschaft verwaltet. Bäuerlichea Erbrecht. 1. Der Erbe, der die Erbschaft beim Tode des Erblassers besitzt und sie hernach tatsächlich. verwaltet, ist nicht verpflichtet, im Sinne von Art. 400 OR jederzeit über seine Geschäftsführung Rechen
  17. BGE 71 III 8008.03.1945Klage auf Admassierung, eventuelle Pfandansprache des Beklagten. Darüber kann im selben Prozess, ohne Kollokationsverfahren, entschieden werden. Art. 250 SchKG, 53 KV.. (Erw. 1.), Veronrkung e1-nes Pfandrechts an Konkursvermögen wegen Nichtbefolgens der Aufforderung nach Art. 232
  18. BGE 71 II 2701.03.1945DurohWitungsrooht, Änderung der Verhältnisse, Art. 693 ZGB: Der Belastete kann wegen veränderten Interessen seines Grundstückes (Überbauung) statt Verlegung der Durchleitung die weniger weitgehende Massnahme baulicher Sicherungsvorrichtungen — ganz oder teilweise auf Kosten des B
  19. BGE 71 II 9001.03.1945Abhanden gekommene Sachen. Abforderungsrecht (Verfolgungsrecht) gegen den gegenwärtigen Besitzer, unter Umständen nur unter Preisersatz (Art. 934 ZGB). Können daneben angesichts des Art. 938 ZGB noch Ersatzansprüche gegen einen gutgläubigen Zwischenbesitzer bestehen? t Aus dingli
  20. BGE 71 II 1422.02.19451. Bewei&recht, Art. 63 Abs. 2 rOG. Kein Satz des Bundesrechts, auch nicht Art. 18 ZGB, verbietet, dass Aussagen Urteilsun/ähiger zum Beweise, insbesondere als Indizien, herangezogen werden (Erw. 1). 2. Zusprechung mit Standesfolge. Verbrechen im Sinne des Art. 323 ZGB setzt Ur
  21. BGE 71 I 1019.02.1945N iederlaasungs/reiheit. Ein Kanton, der einer Person wegen dauernder Unterstützungsbedürftigkeit die Niederlassung entzogen hat, ist verpflichtet, ihr diese oder den Aufenthalt wieder zu gewähren, wenn sich ergibt, dass sie dauernder Unterstützung nicht mehr bedarf. Im allgeme
  22. BGE 71 IV 3816.02.1945Art. 217 Abs. 1 StGB ist auch anwendbar bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehegatten (Bestätigung der Rechtsprechung).
  23. BGE 71 I 13708.02.1945Die Löschung bezw. Abänderung ungerechtfertigter Grundbuche~t~e ist auch dort dem Richter vorbehalten, wo das eidgenössische Grundbuch noch nicht eingeführt ist (Art. 956 und 975 ZGB, Art. 4.7 SchITZGB).
  24. BGE 71 II 201.02.1945Zerrüttung der Ehe wegen Trunksucht der Ehefrau (Art. 142 ZGB). Nachdem die Frau aus eigener Kraft ihrem Laster entsagt und sich während mehrerer Jahre gehalten hat, kann der Mann nicht hinterher doch noch Scheidung verlangen.
  25. BGE 71 I 7728.01.1945Schweizerbürgerrecht: Die Schweizerin und Bürgerin der USSR, welche einen Staatsangehörigen der USSR heiratet, verliert durch die Heirat ihr Schweizerbütgerrecht.
  26. BGE 71 II 1825.01.1945Beistandschaft auf eigenes Begehren. Art. 394 ZGB. 1. Kann sie nur zur Vermögensverwaltung angeordnet werden? 2. Auf Antrag des Verbeiständeten ist sie ohne weiteres wieder aufzuheben. Gleiches gilt bei einer nach Art. 393 Ziff. 2 ZGB angeordneten Beistandschaft. Art. 417, 439
  27. BGE 71 II 6925.01.1945Erbrecht. Ausgleichungspflicht, Art. 626 ZGB. I. Der Vater rechnete den Söhnen bei der übernahme des Bauerngewerbes auf den Kaufpreis einen Betrag als Lohn für im väterlichen Betrieb (ohne Dienstvertrag) geleistete Arbeit an. Keine Ausgleichungspflicht hiefür: weder aus Art. 633
  28. BGE 71 II 725.01.1945Rentenansp'l'iiche bei Ehescheidung (Art. 151-153 ZGB) unterliegen späterer gerichtlicher Herabsetzung, soweit sie auf Gewährung von Unterhalt gehen, — auch wenn sie auf Art. 151 ZGB beruhen, — — in diesem Falle jedoch nicht schon bei Verminderung der Bedürftigkeit, sondern nur b
  29. BGE 71 III 418.01.1945Zwang8'/JOUstreekung unter Ehegatten, Art. 173 Abs. 1 ZGB. Der Ehemann kann auch nach Einleitung des Scheidungsprozesses nicht auf Sicherstellung des Frauengutes betrieben werden.
  30. BGE 70 III 8027.12.1944Die Zwang8'IJQUstreckung unter Ehegatten ist auch für vertraglich festgesetzte Unterhaltsbeiträge zulässig. Art. 176 Abs. 2 ZGB.
  31. BGE 70 I 21618.12.1944Willkürliche Verweigerung der Bewilligung dafür, dass ein im Ehebruch erzeugtes Kind, das in die Hausgemeinschaft des verheirateten Vaters aufgenommen wird, dessen Namen annimmt (ZGB Art. 30).
  32. BGE 70 II 22623.11.1944Retentionsrecht d88 Vermietera. Ein"eden d88 Dritteigeniilmers retinierter Sachen Der Dritt!3i~ent~er ret~erter Sachen kann im Prozess gegen den retinierenden Gläubiger das Vorhandensein der in Art. 272 OR niedergelegten Voraussetzungen für das Retentionsrecht bestreiten.
  33. BGE 70 II 25516.11.1944Erbeinsetzungsvmrag. 1. Altrechtliches korrespektives Testament von seit 1912 verstorbenen Eheleuten beurteilt sich inhaltlich nach ZGB und zwar nach Erbvertragsrecht. Es ist bei jeder einzelnen Testamentsbestimmung zu prüfen, ob sie korrespektiver und damit erbvertraglicher Nat
  34. BGE 70 II 22113.11.1944VemntworlUch1ceit des Notars.OOentlichrechtliche Befugnis der Kantone, durch die Gesetzgebung den Notaren für ihre gesamte ''Tätigkeit besondere Sorgfaltspflichten aufzuerlegen; Art. 6 Abs.l ZGB..
  35. BGE 70 II 26709.11.1944Erbteilung. Nachlassliegenschaft geht trotz testamentarischer Zuteilungsvorschrift mit dem Tod des Erblassers m das (Gesamt- )Eigentu,m der Erbengemeinschaft über (Art. 560, 602 ZGB). Der Erblasser kann jedoch verfügen, dass, in Abweichung von der Regel des Art. 617 ZGB, der Zeit
  36. BGE 70 I 20923.10.1944Das Bundesgericht kann die Grenzen, die seiner Prüfungsbefugnis durch Art. 4: BV gezogen sind, auch nicht auf den Wunsch der Parteien überschreiten (Erw. 1). Stiftungen. Errichtung. Befugnisse der Aulsicktsbekörde (Art. 80 ff., 84 ZGB). Die Errichtung einer Stiftung hängt nicht
  37. BGE 70 II 19512.10.1944Vatersclwjt, Alimentationsvertrag. Anfechtung wegen Willensmangels nach Entdeckung des von der Mutter in der kritischen Zeit gehabten Mehrverkehrs. Die Grundlagen eines solchen Vertrages bestimmen sich nach den Umständen des Vertragsschlusses. ZGB 303, 307 ff., OR 24 Ziff. 4.
  38. BGE 70 I 14921.09.1944Die Vormundschaft über einen Unmündigen schliesst es nicht aus, dass er von der zuständigen Verwaltungsbehörde aus polizeilichen Gründen, namentlich aus solchen der Armenpolizei in einer Anstalt versorgt wird. Eine solche Massnahme bedarf nicht der Zustimmung des Vormundes oder d
  39. BGE 70 II 14921.09.1944Vorkaufsrecht. Unwirksamkeit desselben gegenüber einem «KindB. kaul.» Ob der Verkauf an den gesetzlichen Erben vorwiegend im Hinblick auf dessen künftiges Erbrecht erfolgte, ist Tatfrage. Geldwertmässige Begünstigung., des Erben ist nicht nötig; in der blossen Sicherung des Überg
  40. BGE 70 II 19914.09.1944Einmischung in die Erbschaft. Art. 571 Abs. 2 ZGB: — ist auch möglich bei überschuldeter Erbschaft (Erw. 1); — liégt nicht vor, wenn der verfügende Erbe die betreffenden Sachen nicht als zur Erbschaft gehörend betrachtet (Erw. 4). Verlügu,ng über Fahrnis durch constitutum poss
  41. BGE 70 IV 16611.09.1944Art. 217 Abs. 1 StGB. Vorsät;Zliche Nichterfüllung der Unterhaltspflicht unter Ehegatten sowie der Eltern gegenüber dem Kinde ist im grossen und ganzen auch strafbar, wenn nicht vorher die Leistungspflicht durch den Zivilrichter festgestellt worden ist. Dagegen ist die zivilrich
  42. BGE 70 III 5707.08.1944Betreibung unter Ehegatten. Die Zulässigkeit einer Betreibung zur Durchführung der Gütertrennung gemäss Art. 176 ZGB setzt nicht voraus, dass diese im Güterrechtsregister eingetragen sei. (Art. 173, 174, 176, 179, 186, 188, 248, 250 ZGB).
  43. BGE 70 II 12720.07.1944PeraönUchkeitareeht, Art. 28 ZGB, 49· OR. Recht der Witwe, sich dagegen Zur Wehr zu setzen, dass ein Gemälde, das ihren Gatten auf dem Totenbett darstellt, ohne ihre Zustimmung öffentlich ausgestellt wird. Berufung, Art. 61 OG. Zulässigkeit der Berufung ohne Rücksicht auf den St
  44. BGE 70 I 12913.07.1944Willkürliche Beurteilung der Frage der Gültigkeit und der Dauer einer Steuervereinbarung. Die Erhöhung der Einschätzung des steuerpflichtigen Vermögens in Graubünden durch Zwischenrevision ist Willkür, wenn sie darauf beruht, dass die bei der Hauptrevision für die fünfjährige St
  45. BGE 70 II 19104.07.1944Be1Wrdliehe E~ng zur Kindesannahme (Art. 267 ZGB). Allfällige Mitwirkung einer vorgesetzten Behörde nach kantonalem Recht. Kann auch eine Beschwerde von Drittpersonen an die vorgesetzte Behörde zugelassen werden? Jedenfalls ist die Weiterziehung des Entscheides dieser Behörde an
  46. BGE 70 II 13629.06.1944Axt. ZGB 333. Verantwortlichkeit des Kindes für unerlaubte Handlungen. OR 41 ff.
  47. BGE 70 II 24527.06.19441. Markenschutz. a) Soweit eine hinterlegte Marke für nicht eingetragene Waren gehra14ohtwird, ist sie einer nicht hinterlegten Marke gleichgestellt. b) Art. 6 Abs. 3 MSchG ist auf nicht hinterlegte Marken nicht anwendbar. 2. Bchutzjahig1ceit... a) Der Richter hat von Amtes w
  48. BGE 70 II 16422.06.1944Berufung, Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit. Art. 56 OG. Keine solche ist der Widerspruch eines Gesellschafters gegen eine VerwaJtungshandlung des Liquidators einer Kollektivgesellschaft, Art. 585 Abs. 3 OR.
  49. BGE 70 II 9608.06.1944Ablösung einer Dienstbarkeit durch den Richter. Voraussetzung Grundlegende Änderung der Sach- und Interessenlage. Der Wunsch des belasteten Eigentümers, ein dicht an die Bauhöhe- Limite heranreichendes, reparaturbedürftiges Flachdach durch ein höheres Ziegeldach zu ersetzen, bere
  50. BGE 70 IV 11219.05.1944Die Nichtigkeitsbeschwerde ist auch zulässig gegen Entscheide, welche Massnahmen gegen ein Kind anordnen (Art. 268 BStrP, 84 StGB), und gegen Entscheide, welche den ursprünglichen Spruch abändern oder ergänzen (Art. 86 StGB). Erw. l. Ein Kind nackt auszuziehen, ist eine unzüchti