ZGB

21'180 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 393/424

Als Norm
  1. BGE 75 II 10520.05.1949Vaterschaftsklage, Einrede des Mehrverkehrs (Art. 314 Abs. 2 ZGB). Nur ein innerhalb der gesetzlichen kritischen Zeit (300.-180. Tag vor der Geburt) erfolgter Drittverkehr begründet ohne weiteres die exceptio plurium:; ein ausserhalb dieses Zeitraums liegender nur dann, wenn der
  2. BGE 75 I 18619.05.1949Grundbuch. Vormerkung des Gewinnanteilsrechtes der Miterben gemäss Art. 619 ZGB. Wirkungen. Voraussetzungen der Löschung vor Ablauf der im Grundbuch angegebenen Zeit.
  3. BGE 75 I 13912.05.1949Inte!rlcantonale Rechtshilfe. Die Kantone sind gehalten, einander in Vormundschaftssachen Rechtshilfe zu leisten. Voraussetzungen für die Gewährung der Rechtshilfe.
  4. BGE 75 I 16506.05.1949Stempelabgabe auf Obligationen: Schuldscheine über gestundete Forderungen aus Kaufverträgen fallen nicht unter die Emissionsabgabe auf Obligationen.
  5. BGE 75 II 3807.04.1949[[PAGE:BGE 75 II 38 S. 39]] Unentgeltliche Ueberlassung eines ObetgarltmB an Tochter und Schwiegersohn zur Nutzung während vieler Jahre. Annahme einer Gebrauchsleihe im Sinne von Art. 305 ff. OR. Abrechnung bei Rückerstattung des nutzbringenden Gutes nach den (entsprechend anzu
  6. BGE 75 II 13131.03.1949I. Rechtsgeschäfte (z. B. Veräusserungen) betreffend Stock,,!erk~ oder Wohnungsrechte unterstehen dem Bundesrecht, soweit die Besonderheiten dieser Rechte keine andere Lösung verlangen (Art. 17 ZGB SchIT)..... 2. Verfügt der Verkäufer eines Grundstücks nochmals über dasselbe, be
  7. BGE 75 I 18324.03.1949Grundbuch. Voraussetzungen der Eintragung des Pfandgläubigers an einem Schuldbrief im Gläubigerregister (Art. 66 Abs. 2 GBV). Verpfändung eines der Ehefrau zustehenden Namensschuldbriefs durch den Ehemann.
  8. BGE 75 II 8117.03.1949Klage auf Nichtigerklärung einer Familienstiftung, Art. 88/89 ZGB. 1. Klage am Feststellung der Nichtigkeit ab initio. 2. Aktivlegitimation nach Art. 89 Abs. 1: kein ökonomisches Interesse erforderlich. — Passivlegitimation der als nichtig angefochtenen Stiftung. 3. Familien-
  9. BGE 75 II 11415.03.1949Ausgleich8ansprüche nach Art. 633 ZGB können mit besonderer Feststellungsklage geltend gemacht werden, ausser wenn die Erbteilung noch nicht verlangt oder schon durchgeführt ist.
  10. BGE 75 II 3004.03.1949Bäuerliches Erbrecht. Begriff der Eignung zur Übernahme des Gewerbes (Art. 620 Abs. 1 ZGB).
  11. BGE 75 II 1503.03.1949Eine FamilienBtiftung darf nach Art. 3351 ZGB nicht vornehmlich dazu errichtet werden, den Stiftern bedingungs- und vorbehaltlos den regelmässigen Genuss und Ertrag der Stiftungswerte zu verschaffen. Eine solche Genuss- oder Unterhaltsstiftung ist in toto nichtig zu erklären; sie
  12. BGE 75 I 124.02.1949BehtlJ,da,nerkenwung einer Ehefrau, Rechtsöffnungsbegehren gegen den Ehemann: 80) als Schuldner, gemäss Art. 163,206 Z. 3 ZGB; b) als Verwalter des eingebrachten Frauengutes, gemäss Art. 207? 1 ZGB. Der Gläubiger hat darzutun, dass die Ehefrau in Vertretung der ehelichen Gemeinsc
  13. BGE 75 I 924.02.1949Art. l BV. Nutzung einer öffentlichen Sache im ~gebravck. KonzesBitmlJpflickt. Ist es mit Art. 4: BV vereinbar, die Nutzung des Zürichseewassers von einer Konzession abhängig zu machen, wenn das Wasser im Kanton Schwyz in ein höher gelegenes Staubecken gepumpt und unter Ausnützu
  14. BGE 75 II 2717.02.1949Bevormundung wegen Freiheitsstrafe, Art. 371 ZGB. Bleibt infolge Anrechnung der Untersuchungshaft die tatsächlich zu verbüssende Strafzeit unter einem Jahr, so ist nicht zu entmündigen.
  15. BGE 75 II 6817.02.1949EiBenbahnhaft'Pflieht. Unfall durch Berührung mit dem Draht der elektrischen Fahrleitung.. Die Haftpflicht ist nach dem Eisenbahnhaftpflichtgesetz vom 28. März 1905, nicht nach dem Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 1902 zu beurteilen (Bestätigung der Rechtsprechung). Verschulde
  16. BGE 75 IV 2111.02.1949Art. 1Abs.1 UWG. Wirtschaftlicher Wettbewerb. Art. 13, 2 Abs. 1 UWG. Legitimation zur Stellung des Strafantrages.
  17. BGE 75 II 11610.02.19491. Haftung der Gemeinde als Eigentümerin der durch Gemeindeboden geführten Kanalisation, nach Art. 679 ZGB. 2. Der Ersatzanspruch aus Art. 679 ZGB steht nicht den Fischereipächtern noch den Patentfischern zu, wohl aber dem Staat als dem Herrn des öffentlichen Flusses und Inhaber
  18. BGE 75 II 610.02.1949Anerkennung eines ausserehelichen Kindes. Anfechtung der Anerkennung. Art. 304 ZGB. Art. 304 ZGB will (soweit in Blutschande erzeugte Kinder betreffend) nur verhindern, dass der Vater die Frucht seines blutschänderischen Verkehrs anerkenne. Wer ein aussereheliches Kind anerkann
  19. BGE 75 II 103.02.1949Einem Schweizerbürger ist die Ehe mit einer als landesgefährlich aus der Schweiz ausgewiesenen Ausländerin zu verweigern. Art. 54 und 70 BV, 4 der IO betreffend Eheschliessung, 100 ff. und 161 ZGB.
  20. BGE 75 II 3303.02.1949JjJigentum8OOrbehalt~ Abrechnung nach Art. 716 ZGB. 1. Der Mietzins ist in angemessener Weise auf Grund des wahren Wertes der Sache zu bestimmen (Erw. 2). 2. Die Abrechnung ist auf den Zeitpunkt der Rückgabe vorzunehmen — so auch im Konkurse des Käufers (Erw. 3).
  21. BGE 75 III 117.01.1949Die Betreibung einer im Handelsregister eingetragenen Ehefrau, ohne dass der Ehemann zugleich betrieben wird, geht auf Konkurs, beschränkt auf das Sondergut.
  22. BGE 75 IV 1111.01.1949Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Trödelware und — bis zur Höhe ihres Schätzungspreises — der Erlös aus solcher sind dem Trödler «anvertraut».
  23. BGE 74 I 42321.12.1948Willensvollstrecker, Verfügungsmacht betreffend Grundstücke: Ari. 596 Abs. 2 ZGB steht ihm nicht entgegen. Pflicht. die Tätigkeit sogleich nach Annahme des Auftrages zu beginnen. Hängigkeit einer Testaments-Ungültigkeitsklage ist kein Hindernis, vorbehältlich gerichtlicher Anordn
  24. BGE 74 I 48510.12.1948WeM8teuer: Auskunftspfficht der Bank gegenüber den Erben und Steuersukzessoren in der Nachsteueruntersuchung wegen Hinterziehungen des verstorbenen Bankkunden.
  25. BGE 74 II 18002.12.1948Das Fehlen der Streitwertangabe im kantonalen Verfahren schliesst die Berufung an das Bundesgericht nicht aus (Art. 51, Abs. 1 a OG; anders war die Praxis zu Art. 63 Z. 1 des frühern OG). Die kantonalen Behörden haben den Kläger zur Angabe des Streitwertes anzuhalten, wenn sich d
  26. BGE 74 II 20225.11.19481. Urteilsunfähigkeit, Art. 16 ZGB. Hohe Wahrscheinlichkeit kann als Beweis gelten. 2. Erbunwürdig nach Art. 540 Z. 1 ZGB ist nicht der urteilsunfähige Täter. 3. Zeitpunkt des Todes. Muss die vom amtlichen Registereintrag abweichende übereinstimmende Angabe der Parteien berücks
  27. BGE 74 I 42018.11.1948ZivilBtandswesen. Wie ist ein Verkünd- oder Trauungsbegehren zu behandeln a) beim Verdacht einer Scheinehe? t (Erw. 1). b) wenn die Braut Ausländerin und aus der Schweiz ausgewiesen ist? (Erw. 2).
  28. BGE 74 II 17618.11.1948Berufung kann nur einlegen, wer durch das angefochtene Urteil beschwert wird (Erw. 1). — Begriff des Endentscheides im Sinne von Art. 48 OG (Erw. 2). Umwandlung der Scheidungs- in eine Trennungsklage. Verhältnis zwischen Bundeszivilrecht (Art. 146 ZGB) und kantonalem Prozessrech
  29. BGE 74 II 22428.10.1948Erstreckt sich die von der tschechoslowakischen Republik über eine Prager Gerchäftsunternehmung angeordnete Nationalverwaltung, wonach der Firmainhaber nicht mehr über das Vermögen verfügen kann, auf Waren, die dieser zuvor zu seiner persönlichen Verfügung in die Schweiz verbrach
  30. BGE 74 II 23021.10.1948Verkdu/erp/andrecht, Anmelde/rist (Art. 837 Z. 1, 838 ZGB). Die seit dem Eigentumsübergang laufende Frist ist vom Datum der Tagebucheinschreibung an zu berechnen. Beginnt sie bei gerichtlicher Zusprechung des Eigentums an den Käufer schon mit der Rechtskraft des Urteils? Art. 94
  31. BGE 74 II 21920.10.1948Bäuerlicke8 Erbrecht, Art. 621 Abs. 1 ZGB. 1. Im Prozesse um die Zuweisung müssen von Bundesrechts wegen auch alle nicht Anspruch erhebenden Miterben zum Worte kommen; in welcher prozessualen Form, ist Frage des kantonalen Prozessrechts. 2. Mangels eines Ortsgebrauchs hat die B
  32. BGE 74 II 21514.10.1948Liegen8Chajtaverkaul durch Erbengemeinschaft (Art. 602 ZGB) an einen Miterben. Klage Einzelner gegen den Erwerber wegen Ungültigkeit des Vertrages, insbesondere zufolge Form-, Vertretungs- oder Willensmangels. Aktiv- und Passivlegitimation.
  33. BGE 74 II 14530.09.1948Güterverbindung. Auseinandersetzung nach gerichtlicher Gütertrennung. Fällt die Wertvermehrung einer von der Ehefrau während der Ehe käuflich erworbenen Liegenschaft in die Vorschlagsberechnung?
  34. BGE 74 II 19323.09.1948Haftung des Familienhauptes für geisteskranken Hausgenossen, Art. 333 ZGB. 1. Die Verjährung beginnt nicht, bevor der Geschädigte von der die Haftung des Täters ausschliessenden, die Haftpflicht des Familienhau.ptes begründenden Geisteskrankheit sichere Kenntnis erhält (Art. 60
  35. BGE 74 I 10524.06.1948Ein kantonales Obergericht, das mangels gültiger Bezeiclm~ der einzigen kantonalen Instanz zur Beurteilung von zivilrechtlichen Markenschutzstreitigkeiten (Art. 29 MSchG) sich selbst zuständig erklärt und anders als bei gewöhnlichen Zivilprozessen die Einreichung der Klage direkt
  36. BGE 74 II 6824.06.1948Scheidungsge:richt8stand, Art. 144 ZGB. Die Priorität kommt der zuerst rechtshängig gewordenen Klage zu, auch wenn der m einem andern Kanton domizilierte Ehegatte als erster den Sühneversuch anbegehrt hatte und durch eine Sperrfrist (wie nach § 254 der zürcherischen ZPO) an der H
  37. BGE 74 II 7324.06.1948Güterverbindung, Verwaltung und Nutzung des eingebrachten Frauengutes (Art. 200/201 ZGB). Hat der Ehemann die Ehefrau damit betraut, so kann er diese Befugnisse doch jederzeit wieder an sich ziehen, nötigenfalls auf dem Rechtswege (analog Art. 176 1 ZGB). Unter welchen Voraussetz
  38. BGE 74 I 13203.06.1948Art. 61 BV. Urteil ist auch die Verfügung, mit der eine Klage vom Friedensrichteramt wegen Anerkennung des Anspruchs als erledigt abgeschrieben wird (Erw. 2). Ausschluss der Einrede, das Urteil verstosse gegen zwingendes eidgenössisches Recht (Erw. 3).
  39. BGE 74 II 827.05.1948Gerichtliche Gütertrennung, Art. 183 ZGB.. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der klagenden Ehefrau. — Zwischen schweizerischen Eheleuten ist ein Begehren gegen den m England wohnenden Ehemann in der Schweiz nur im Falle selbständigen Wohnsitzes der Ehefrau in der Schweiz beim dorti
  40. BGE 74 III 5627.05.19481. Nach Art. 287 Z. 2 SehKG anfechtbar sind auch Zuwendungen Dritter, sofern sie mit Zustimmung des Schuldners und auf dessen Kosten erfolgen, ken nicht, wenn der Dritte zu eigenen Lasten interveniert, gleichgültig ob er einen künftigen Ersatz aus dem Vermögen des Schuldners anst
  41. BGE 74 II 15825.05.1948Gesamtarbeitsvertrag; Verletzung des PersiJnlichJceitsrechts. Art. 322 f. OR, 28 ZGB. 1. Klage eines an einem GAV nicht beteiligten Verbandes auf Ungültigerklärung der Einzelanschlüsse seiner Mitglieder wegen Rechtswidrigkeit, Verstosses gegen die guten Sitten und Verletzung des
  42. BGE 74 II 7607.05.1948F'ÜlIA'ung derVQ1"m/u/rvl8chajt. Voraussetzungen und Art der Veräusserung von Grundstücken, die im gemeinschaftlichen Eigentum des Mündels und weiterer Personen stehen (Art. 404 ZGB). Verantwortlichkeit der vormundschaftlichen Organe bei gesetzwidrigem Freihandverkauf (Art. 426 Z
  43. BGE 74 I 14729.04.1948liligent1i'm8garantie. Planung. Ausscheidung von Gebieten, in denen nur Bauten für landwirtschaftliche Zwecke gestattet sind und Wohnhäuser nicht erstellt werden dürfen. Erfordernis der gesetzlichen Grundlage für diesen Eingriff ins Privateigentum. Die im zürcherischen I Baugese
  44. BGE 74 I 2524.03.1948Art. 45 BV, 374 StGB, 83 lit. bOG. OG. Zuständigkeit des Bundesgerichts zur Behandlung von Klagen betr. Heimschaffung von Personen, die für Kosten einer gerichtlich verfügten Massnahme im Sinne des StGB nicht aufkommen können (Erw. 1);.. Kostentragungspflicht des Kantons für ~~s
  45. BGE 74 II 118.03.1948Scheidungsklage rw,c1" gerichtlicher Trennung. Begriff der Alleinschuld im Sinne von Art. 148 Abs. 1 ZGB. Berücksichtigung vor dem Trennungsurteil eingetretener Tatsachen, die in dem zur Trennung führenden Prozesse nicht vorgebracht worden waren (Art. 148 Abs. 3 ZGB).
  46. BGE 74 II 5411.03.1948Scheidung schweizerischer Ehegatten durch ausländische Gerichte. Neue Ehe. Ehelichkeit eines Kindes. Art. 7 f und g NAG. Auch wenn die Scheidung schweizerischer Éhegatten durch ein vom Standpunkte des schweizerischen Rechtes aus zuständiges ausländisches Gericht ausgesprochen wu
  47. BGE 74 II 1405.03.1948Unter welchen Voraussetzungen genügt das Gesuch um Abhaltung einer Sühnverhandlung zur Wahrung einer bundesrechtlichen Klagefrist (z. B. der Frist des Art. 308 ZGB) l' (Verdeutlichung der Praxis).
  48. BGE 74 II 704.03.1948Wartefrist, Art. 150 ZGB. Bei Scheidung wegen tiefer Zerrüttung, die wesentlich auf Ehebruch zurückzuführen ist, gilt das Maximum von 3 Jahren.
  49. BGE 74 IV 5123.01.1948Art. 217 Abs. 1 StGB. Die Bestrafung des in Scheidung begriffenen Ehegatten setzt voraus, dass die Leistungspflicht entweder durch den Zivilrichter festgestellt oder durch die Ehegatten vereinbart worden ist.
  50. BGE 74 I 4122.01.1948Sehwthess gegen Gemeinde Jona und Regierungsrat des Kantons St. Gallen. ()fjmitliche Wege, Eigentumsgarantie, l!.nvordenklichkeit. 1. Bedeutung der Eigentumsgarantie. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts. Zur Rechtsordnung, innert deren Schranken das Eigenum gewährleistet is