ZGB
21'180 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 398/424
Als Norm- BGE 69 II 1704.03.1943An. 370 ZGB. Begriff des lasterhaften Lebenswandels, Erw. 1. Sittliche Gefährdung von Kindern kann selbst dann eine Gefährdung der Sicherheit anderer sein, wenn sich die Kinder aus eigenem Antrieb in die Gefahr begeben. Erw. 2.
- BGE 69 II 10202.03.1943Becht8miB8bräuchliche Erhebung einer Verjährungseinrede, Mt. 2 ZGB. Rechtsmissbrauch ist von Amteswegen zu berücksichtigen. Rechtsmissbräuchlich ist die Verjährungseinrede nur, wenn das Verhalten des Schuldners, durch das sich der Gläubiger von der rechtzeitigen Geltendmachung s
- BGE 69 II 1218.02.1943Ansprii.che aus Vaterschaft, wenn der Beklagte diese rechtskräftig anerkannt und sich zur Aufnahme des Kindes im eigenen Haushalt verpflichtet hat. 1. Die Vormundschaftsbehörde ist trotz Genehmigung eines solchen Vergleiches nicht gehindert, das Kind anderwärts zu versorgen. 2.
- BGE 69 II 7118.02.19431. Ausgleichungspflicht der Nachkommen, Art. 626 Abs. 2 ZGB: Was ist ausdrückliche Verfügung des Gegenteils? 2. Der Anspruch auf Herabsetzung (Wahrung des Pflichtteils) ist nicht, im Anspruch auf Ausgleichung enthalten. Art. 52211., 62611. ZGB.
- BGE 69 III 1215.02.1943V ~ung ei~r im Miteigentum Mehrerer stehenden Liegenschaft. Für den auf eine Anteilshypothek entfallenden Teil des Steigerungspreises ist (bereits m den Steigerungsbedingungen) Barzahlung zu verlangen. (Erw. 4). Neuer Grundsatz. Von dem für den betreffenden Rang erzielten Erlös
- BGE 69 I 5811.02.1943Eheeinspruch von Amtes wegen, Fristen, Verschiebung der Tf"(JIIJ,ung. Die zum Einspruch von Amtes wegen zuständige Behörde kann auch dann noch Einspruch erheben, wenn sie von einem Nichtigkeitsgrund erst nach Ablauf der ordentlichen Einspruchsfrist Kenntnis erhalten hat, wobei d
- BGE 69 II 3309.02.19431. Die Klage auf AbbM"Ufung du Liquidatora einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft (Art. 583 Abs. 2 OR) ist eine Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 56 OG), wenn der Liquidator als Gesellschafter zur Besorgung der Liquidation berechtigt ist (Erw. .2)1;.... d ri __ 11 1..._"te f" di
- BGE 69 II 5320.01.1943Urheberrecht. an literarischen Werken. Abtretbarkeit und Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Rechtsna.tur des Vertrags über die Erstellung von Rechenheften (Erw. 3). Das Recht zur Vornahme von Änderungen am Werk ist ein Ausfluss des Urheberpersönlichkeitsrechtes, das e
- BGE 69 III 111.01.1943Betreibung einer Kollektivgesellschaft in Liq. 1. Die Vertretungsbefugnis und die Stellung als Liquidator geht nicht auf die Erben eines Gesellschafters über (Art. 583{584 0&; abweichend § 14.6 des deutschen HGB). Demgemäss ist der Erbanvertreter nicht zur Entgegennahme von Betr
- BGE 68 II 36918.12.1942Art. 689 und 690 ZGB. Künstliche Ableitung von Wasser in einem aus mehreren Grundstücken gespiesenen Bach, Schädigung eines unterhalb liegenden Grundstücks. 1. Anspruch auf Unterlassung oder auf Erstellung einer Durchleitung. An diesem Werk brauchen diejenigen Grundeigentümer ni
- BGE 68 II 27315.12.1942Scheinehe. 1. Die Verwirkungsbestimmung des Art. 127 ZGB ist auf die Nichtigkeitsklage nicht anwendbar. 2. Das Nichtigerklärungsverfahren nach Art. 2/120 ff. ZGB wird in keiner Beziehung beeinflusst durch die Befugnis des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements zu administrativer
- BGE 68 II 27714.12.1942Art. 314 Abs. 2 ZGB: Der Reifegrad des Kindes rechtfertigt dann erhebliche Zweifel an der (nach Abs. 1 zu vermutenden) Vaterschaft des Beklagten, wenn sich bei Zeugung am Tage der Beiwohnung durch den Beklagten eine Schwangerschaftsdauer ergäbe, die für den festgestellten Reifegr
- BGE 68 IV 15811.12.19421. Gegen Erkenntnisse über Massnahmen gegen Jugendliche ist die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig (Art. 268 BStrP, Art. 91 StGB). 2. Der urteilsfähige minderjährige Angeklagte kann auch gegen den Willen des Inhabers der elterlichen Gewalt Nichtigkeitsbeschwerde führen (Art. 19 Abs.
- BGE 68 II 29208.12.1942Abzahl:ungegeachäjt, EigenturnevO'l'behaU, Art. 716 ZGB, 227 OR. Die gesetzliche Regelung der Abrechnung bei Zurücknahme der Sache durch den Verkäufer und Auflösung des Vertrages ist zwingend und abschliessend. Der Wert der Sache zur Zeit der Rückgabe kommt nur in Betracht für di
- BGE 68 II 34203.12.1942Vertmtwonlichkeit der 'vo'I"TWUIIU18chajtlichen. Organa (Art. 426 ff ZGB) wegen unzureichenden Schutzes der Vermögensinteressen der unmündigen Kinder gegenüber ihrem Vater nach Beerbung der Mutter. I. Die Verjährung ist die einjährige gemäss Art. 454 ZGB. Sie beginnt nicht zu la
- BGE 68 I 20627.11.1942Administrative Feststellung des Schweizerbürgerrechts. 1. Im Verfahren nach Art. 7, Abs. 3 des BRB vom 11. November 1941 über Änderung der Vorschriften über Erwerb und Verlust des Schweizerbürgerrechts (GesS. 1941, S. 1257) hat das Bundesgericht nur zu prüfen, ob eine Person das
- BGE 68 II 33726.11.1942Berufung an das Bundesgericht bei Ehescheidung. Die Berufung ist nicht zulässig, um einen andern als den vom kantonalen Gericht angenommenen Scheidungsgrund zur Geltung zu bringen; es käme denn darauf etwas für die Gestaltung der Nebenfolgen an, oder es handle sich um den Scheidu
- BGE 68 II 33926.11.1942VatM'sokajtsldage, erhebliche Zweifel nach Art. 314 Abs. 2 ZGB: Sind solche begründet, weil der Beklagte der Kindsmutter erst 233 Tage vor der Geburt beigewohnt hat: 1 Bedeutung des Reifegrades des Kindes.
- BGE 68 II 24523.11.1942Haupturteil (Art. 58 OG): Nicht der Entscheid über Begehren um Anordnung oder Aufhebung von Eheschutzmassnahmen im Sinne von Art. 169-172 ZGB.
- BGE 68 II 28718.11.1942Art. 55 ZGB, 55 und 339 OR, 129 KUVG. 1. Nicht Organ der juristischen Person im Sinn von Art. 55 ZGB sondern blosse Hilfsperson ist der Werkführer, der in einem Grossbetrieb, wie z. B. einer Strassenbahnunternehmung, eine mit der Ausführung von Schwerarbeiten beauftragte Gruppe
- BGE 68 I 19309.11.1942Gegen Entscheide der Nachlassbehörden über die Genehmigung eines Nachlassvertrages kann wegen Verletzung einer Gerichtsstandsbestimmung des eidgenössischen Rechtes nicht die zivilrechtliche, wohl aber die staatsrechtliche Beschwerde ergriffen werden. OG An. 87 Ziff. 3, Art. 189 A
- BGE 68 II 19329.10.1942Wer kann die Aufhebung einer Beistandschaft beantragen (Art. 433 Abs. 3 ZGB)? T Da chi puo essere proposta 10. revoca d'una curatela (art. 433 cp. 3 CC)
- BGE 68 I 8812.10.1942staatsrechtliche Beschwerde degen eines negativen Kompetenzkonfliktes.. Die Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges ist nicht nötig. Die Beschwerde ist nicht zulässig, wenn dem Beschwerdeführer ein besonderes eidgenössisches Rechtsmittel, z. B. die zivilrechtliche Beschwerde,
- BGE 68 II 29507.10.1942Banktmsanierung.. Sckadetner8atzanspruch wegen Verlusts des Sparguthabenprivilegs;, Organhaftung, unrichtige Raterteilung. Verfassungs- und Gesetzmässigkeit von Art. 5 BRB betr. Bankensanierung; vgl. auch BGE 68 II 93 Erw. 1. Organhaftung, ZGB Art. 55. Organbegriff: Teilnahme a
- BGE 68 II 22906.10.1942Formzwang im Grundstückverkehr (Art. 216 OR, Art. 657 ZQ~). 1. Die Abrede über Parzellierung und Bebauung eines Grundstücke bedarf der öffentlichen Beurkundung, wenn sie wesentlicher Bestandteil eines Grundstück-Kaufvertrages ist; Begriff des wesentlichen Vertragsbestandteiles.
- BGE 68 II 19728.09.1942Vaterachajt81ilage auf Zusprechung mit Standesfolge. 1. Erfolgt die Interessenwahrung der Heimatgemeinde des Vaters (Art. 312 Abs. 2 ZGB) gemäss dem kantonalen Prozessrecht in Form der Hauptintervention durch Anfechtung der Klageanerkennung, so trägt die Gemeinde als Klägerin ke
- BGE 68 III 12015.09.1942Grundstück im Mit- oder Gesamteigentum des Gemeinschuldners und seiner Ehefrau bei Güterverbindung. Betreibung auf Verwertung des Grundpfandes gegen die Ehefrau als persönliche Schuldnerin. Gehört ihr Anteil zum eingebrachten Gut. so ist ferner der Ehemann als ihr Vertreter zu be
- BGE 68 II 20008.07.1942Art. 833 ZGB steht einer Vereinbarung, wonach bei Teilung des Grundstücks die ganze Pfandhaft auf den einen Teil zu verlegen sei, nicht im Wege.
- BGE 68 II 13602.07.1942Kirchgemeinde Tägerwilen gegen Merk und nüppin. 1. Recht zum Beweis. Wer ein Recht geltend macht, das an das Vorhandensein einer bestimmten Tatsache gebunden ist, muss zum Beweis dieser Tatsache zugelassen werden. Dieser Grundsatz ist in den auf der Bundesgesetzgebung beruhenden
- BGE 68 II 15002.07.1942Vaterschaftsklage. Einrede des Mehrverkehrs. Der nachgewiesene Verkehr der Kindsmutter mit einem Dritten in der kritischen Zeit vermag nur dann die Einrede des Art. 314 Abs. 2 ZGB nicht zu begründen, wenn die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft des Dritten, verglichen mit der des
- BGE 68 II 14425.06.19421. Der Vormund eines urteilsunfähigen Ehegatten kann für diesen kein Scheidungsbegehren stellen. Dagegen liegt ihm ob, den Mündel in einem vom andern Ehegatten angehobenen Scheidungsprozess zu verteidigen, und er hat ferner das Antragsrecht bezüglich der Nebenfolgen. Art. 19, 137
- BGE 68 II 18125.06.19421. Die nicht zum Getrenntleben berechtigte Ehefrau teilt den Wohnsitz des Ehemannes (Art. 25 ZGB). auch wenn es kein eigentlicher Wohnsitz (Art. 23), sondern bloss ein fingierter (Art. 24 Abs. 1 oder 2) ist. 2. Ein früher im Ausland begründeter Wohnsitz fällt nach Art. 24 Abs. 2
- BGE 68 III 10024.06.1942Liquidation der Pfänder nach Einstellung und Schlieuung des Konkurses mangels Aktiven. 1. Legitimation des Drittschuldners zur Beschwerde mit dem Antrag, die gegen ihn gerichtete Forderung sei aus dem Pfandliquidationsverfahren des Art. 134 VZG auszuscheiden. (Art. 17, 230 SchKG
- BGE 68 II 12909.06.1942Verletzung in den persönlichen Verhältnissen, Unterlassungsklage. Pressfreiheit, Art. 28 Abs. 1 ZGB, Art. 55 BV. Pressfreiheit- Ist die gute Treue bei der Aufstellung einer objektiv unwahren Behauptung in der Presse Unrechts- oder Schuldausschliessungsgrund? offen gelassen. Unt
- BGE 68 II 6522.05.1942Verhältnis des speziellen Scheidungsgrundes des Art. 137 ZGB zum allgemeinen des Art. 142: Der spezielle Scheidungsgrund des einen Ehegatten schliesst den allgemeinen des andern nicht aus. Der aus Art. 137 beklagte Ehegatte verliert deswegen, weil er Ehebruch begangen hat, nicht
- BGE 68 II 15521.05.19421. Gerichtsstandsnormen in Staatsverträgen fallen nicht unter Art. 87 Ziff. 3 OG. Vorbehalten bleibt staatsrechtliche Beschwerde. 2. Ordensverbot nach Art. 52 BV: Entscheidungsgewalt des Bundesrates. 3. Kein Nachvermächtnis ist die Zuweisung einer Sache zu Eigentum mit Vorbehal
- BGE 68 I 12208.05.19421. Die Berichtigung einer vollzogenen Grundbucheintragung kann nur vom Richter angeordnet werden (Art. 956, 973, 975, 977 ZGB). — Ausnahmen: 1. Eintragungsversehen, die noch keinem Beteiligten bekannt geworden sind (Art. 98 Abs. 2/3 GBV). 2. Schreibfehler (Art. 977 Abs. 3 ZGB) im
- BGE 68 II 8430.04.1942Schuldbriefrecht. Der Untergang des Pfandrechts wegen ergebnisloser Zwangsverwertung lässt die persönliche Haftung aus dem Schuldbrief unberührt (Erw. 1). Grundbuch und Pfandtitel bieten keine Gewähr für die Person des Schuldbriefschuldners. Art. 865/6, 973, 975 Abs. 2 ZGB, ~O.
- BGE 68 II 9101.04.1942Bankensanierung; Wertpapiercharakter von Inhabersparhejten; Organhaftung. Art. 5 Abs. 2 BRB betr. Bankensanierung, der Streitigkeiten aus der Durchführung des Sanierungsplans dem Bundesgericht als einziger Instanz zuweist, ist rechtsgültig. Befugnis des Bundesgerichts zur Nachp
- BGE 68 III 5327.03.1942Konkursdividende: Ist zufolge Zession einer- und Pfändung anderseits streitig, wer sie zu fordern hat, so darf die Konkursverwaltung nicht dem einen Ansprecher Frist zur Geltendmachung ansetzen; sie kann sich dagegen durch gerichtliche Hinterlegung befreien und im Interesse der K
- BGE 68 II 7819.03.1942AusgleWhungBptlickt der Nachkommen (Art. 626 Abs. 2 ZGB): 1. Mehrere Ausgleichungspflichtige haften nicht solidarisch (Erw.2). 2. Erlass der Ausgleichungspflicht durch den Erblasser: Dessen Verfügung ist an keine Form gebunden, gleichgültig ob sie anlässlich der Zuwendung oder
- BGE 68 II 2412.03.1942Art. 930 ZGB. Bei heimlichem, gewaltsamem oder widerrecht· lichem Besitz entfällt die Eigentumsvermutung. Erweiterung der RechtsprechWlg.
- BGE 68 III 4803.03.1942Arbeitsdienst ausserhalb des Wohnsitzes, Rechtsstillstand nach Art. 16 ff. j Art. 22 ter der Vo. des BR vom 24. Januar 1941 über vorübergehende Milderungen der Zwangsvollstreckung: Keinen Rechtsstillstand hat, wer sich am Arbeitsort aufhält und den bisherigen Wohnsitz aufgegeben
- BGE 68 III 4202.03.1942Konkurs des Ehemannes und Vermögen der Ehefrau bei Güterverbindung., Im Hinblick auf die rückwirkende Kraft der Gütertrennung, die bei Ausstellung von Verlustscheinen eintreten Wird, ist der Konkursmasse des Ehemannes von vornherein entzogen: 1.) das Vermögen, das die Ehefrau von
- BGE 68 II 1426.02.1942Inhalt des Grundeigentum, Quellenrecht. Art. 667 Abs. 2 und 704 Abs. 3 ZGB. Gru;uJwa8serbecken von örtlich begrenztem Umfang mit eigenthchem Quellengrundstück (in Moränegebiet) untersteht dem [[PAGE:BGE 68 II 14 S. 15]] Privatrecht. Eigentum am darüber liegenden Grundstück bezw.
- BGE 68 I 109.02.1942Erbschaftssteuer; Veranlagung von gestützt auf einen Leibrentenvertrag unter Lebenden übertragenem Vermögen als Erbschaft. 1. Ein Leibrentenvertrag kann nur als gemischte Schenkung behandelt werden, wenn die beidseitigen Leistungen der Parteien zueinander in einem offensichtlich
- BGE 68 II 405.02.1942Leistungen bei Scheidung. Verhältnis des Art. 151 zum Art. 152 ZGB hinsichtlich EntBchädigungsrente (151) bezw. Unterhaltsbeitrag (Bedürftigkeitsrente, 152). Keine Kombination beider Renten. Steht dem berechtigten Ehegatten grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch aus Art. 151 zu
- BGE 68 II 126.01.1942Art. 142 ZGB: Fehler wie Trunksucht bilden für den andern Eheteil nur dann einen Scheidungsgrund, wenn dieser sein Möglichstes getan hat, den Fehlbaren wieder auf den rechten Weg zu bringen. _ • Art. 146 Abs. 3 ZGB: Darin, dass der sonst gutartige Trinker eine Anstaltskur mit gut
- BGE 67 III 17718.12.1941Vertretungsrecht des Konkursamtes (Art. 240 SchKG), auch im Nachkonkurs gemäss Art. 269 SchKG. Das Fehlen eines Gläubigerbeschlusses kann dem Konkursamt im Prozesse nicht entgegengehalten werden. (Erw. 2). Rechte der Erbschafts-Konkursmasse: 1. die zur Erbschaft gehörenden Recht
- BGE 67 I 34217.12.1941H nndelsregister, Aktiengesellschaft Prokura. 1. Kognitionsbefugnis der Registerbehörden, Art. 940 OR, 21 HRegVo (Erw. 1)... 2. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht nur in der f'rllDeral· versammlung ausüben; Zirkulationsbeschlüsse der Aktionäre [[PAGE:BGE 67 I 342 S. 343]] vers