ZGB

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Als Norm
  1. BGE 83 II 50005.12.1957Art. 510 ZGB . Widerruf eines öffentlichen Testaments durch Vernichtung der Urkunde. 1. Die Urkunde, die vernichtet werden muss, um den Widerruf des Testaments zu bewirken, ist das von der Urkundsperson ausgefertigte Original; die Vernichtung einer Abschrift der Urkunde führt nic
  2. BGE 83 II 54405.12.1957Art. 48, 64 und 66 OG . 1. Wann hat ein Abschreibungsbeschluss den Charakter eines Endurteils im Sinne von Art. 48 OG ? (Erw. 1). 2. Hat eine Partei das ihre Anschlussappellation abweisende und die Hauptappellation der Gegenpartei gutheissende obergerichtliche Urteil weitergezoge
  3. BGE 83 II 44503.12.1957Klage auf Ausstellung von Ersatztiteln für vernichtete Inhaberaktien. 1. Art. 971 OR . Wer ein Wertpapier kraftlos erklären lassen will, muss es durch Angabe besonderer Merkmale des Stückes so genau bezeichnen, dass es von Wertpapieren gleicher Gattung unterschieden werden kann (
  4. BGE 83 I 33729.11.1957Wehrsteuer: 1. Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Vermögen unterliegen der Wehrsteuer für Einkommen, wenn sie in einem buchführungspflichtigen Betriebe erzielt worden sind (Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB). Der Wertzuwachs, den ein Vermögensstück erfahren hat, bevor es ins Geschä
  5. BGE 83 III 13828.11.1957Bauhandwerkerpfandrecht. Geltendmachung im Konkurs des Grundeigentümers. Klage nach Art. 841 ZGB . 1. Auf Grund einer vor der Konkurseröffnung erfolgten vorläufigen Eintragung (Vormerkung gemäss Art. 961 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB , Art. 22 Abs. 4 GBV ) kann die Forderung als grundpfandg
  6. BGE 83 II 53821.11.1957Art. 69 EntG . 1. Berufung gegen das auf Grund von. Art. 69 EntG ausgefällte Urteil des ordentlichen Richters. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1). 2. Die Frage des Rechtes der Anstösser oder anderer Personen auf Zugang zum öffentlichen Verkehrsweg untersteht dem kan
  7. BGE 83 III 14721.11.1957Personalfürsorgestiftung. Konkursprivileg. Art. 219 Abs. 4 Zweite Klasse lit. e SchKG. 1. Wann ist die Aufsichtsbehörde zur Prozessführung namens der Stiftung befugt? Art. 84 Abs. 2 ZGB (Erw. 2). 2. Die als Stiftungsvermögen begründete Forderung gegen den Stifter (Arbeitgeber), g
  8. BGE 83 II 48908.11.1957Ein Verlöbnis liegt nur bei beidseitigem Eheversprechen vor, und es können Ansprüche aus Verlöbnisbruch grundsätzlich nicht mit Vorgängen begrundet werden, die sich vor der Verlobung ereignet haben. Art. 90 ff. ZGB .
  9. BGE 83 II 51031.10.1957Bäuerliches Erbrecht. Art. 620 ff. ZGB . 1. Auf eine nicht unterzeichnete Berufung kann eingetreten werden, wenn der sie begleitende Brief vom Berufungskläger oder seinem Beauftragten unterzeichnet ist (Erw. 1). 2. Bei Beurteilung einer Berufung kann das Bundesgericht die Auslegu
  10. BGE 83 II 42525.10.1957Die Ehescheidung wegen Geisteskrankheit ( Art. 141 ZGB ) setzt voraus, dass die Geisteskrankheit zur Zeit der Klageeinleitung drei Jahre gedauert hat (Bestätigung der Rechtsprechung).
  11. BGE 83 II 35317.10.1957Art. 59 Abs. 3 ZGB . Der Vorbehalt zugunsten des kantonalen Rechtes betrifft nicht nur die Entstehung und Organisation der Allmendgenossenschaften und ähnlicher Körperschaften, sondern auch den Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft sowie die Mitgliedschaftsrechte. Die Frage, ob d
  12. BGE 83 II 26310.10.1957Alimente für eheliche Kinder. Klagelegitimation der Mutter. Materielle Rechtskraft. Voraussetzungen und Funktion. Identität des Streitgegenstandes? Erhebt der rechtskräftig zu einer Zahlung verurteilte Schuldner unter Berufung auf Tatsachen, die seit Erlass des Urteils eingetrete
  13. BGE 83 II 42710.10.19571. Auslegung eines Testaments. a) Grundsätze hiefür. b) Nachverfügung und Ersatzverfügung (Vermächtnis, Erbeinsetzung, Art. 487, 488 ZGB ). 2. 2. Verzugszinsanspruch des Vermächtnisnehmers (bzw. seiner Erben) gegen den Testamentserben; er kann geltend gemacht werden a) gegen den
  14. BGE 83 II 38403.10.1957Nachbarrecht; übermässige Einwirkung durch Lärm ( Art. 684 ZGB ) beim Betrieb einer Weberei. Tat- und Rechtsfrage. Pflicht zur Duldung des mit einem bestimmten Gewerbe normalerweise verbundenen Lärms? Nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerec
  15. BGE 83 III 12125.09.1957Zwangsliquidation von Eisenbahnunternehmungen. Fortsetzung des Bahnbetriebs während des Liquidationsverfahrens ( Art. 22 Abs. 1 VZEG ). Zahlung der daraus entstehenden Kosten ( Art. 40 Ziff. 1 VZEG ). Eine vor Eröffnung der Zwangsliquidation erfolgte Lieferung aus den während des
  16. BGE 83 II 37519.09.1957Verantwortlichkeit des Grundeigentümers. Art. 679 ZGB . 1. Art. 679 ZGB schützt nicht nur den Eigentümer eines Nachbargrundstücks, sondern auch jedermann, der dieses Grundstück kraft eines beschränkten dinglichen oder eines persönlichen Rechtes besitzt, namentlich einen Mieter od
  17. BGE 83 II 31213.09.19571. Schutz der Fabrik- oder Handelsmarke, internationales Recht. a) Ein fremder Staat kann das von der Schweiz gewährte Recht auf Schutz einer Marke nicht enteignen (Erw. 1). b) Ob die schweizerischen Schutzrechte an einer Marke von einem im Ausland Niedergelassenen auch geltend g
  18. BGE 83 II 35630.08.1957Unterhaltsbeiträge für Kinder aus geschiedener Ehe. Grundsätze für ihre Bemessung ( Art. 156 Abs. 2 ZGB ). Erhöhung im Falle erheblicher Verbesserung der finanziellen Lage des beitragspflichtigen Ehegatten ( Art. 157 ZGB ).
  19. BGE 83 III 10829.08.1957Wirkungen des Arrestvollzuges. Die Arrestierung eines Grundstückes erfasst wie dessen Pfändung die während ihrer Dauer anfallenden Früchte und sonstige Erträgnisse auch ohne dahingehendes besonderes Begehren des Gläubigers, und dem Betreibungsamte liegt wie bei der Pfändung die S
  20. BGE 83 III 8929.08.1957Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Art. 173 ff. ZGB . Die bei Abweisung einer Scheidungsklage dem beklagten Ehegatten zugesprochene Prozessentschädigung kann, auch wenn die Ehegatten tatsächlich getrennt leben, nicht in Betreibung gesetzt werden.
  21. BGE 83 II 36311.07.1957Versteigerung von Erbschaftsgrundstücken unter den Miterben allein und Erbteilungsvertrag. 1. Wenn Miterben vereinbart haben, unter sich allein die Grundstücke der Erbschaft zu versteigern und, zwei Monate nach der Steigerung, einen notariellen Erbteilungsvertrag zu unterzeichnen
  22. BGE 83 II 16927.06.1957Ehescheidung. Wenn eine Partei auf Scheidung, die andere nur auf Trennung klagt und beide Klagen an sich begründet sind, ist in Gutheissung der erstern Klage allein die Scheidung auszusprechen und die Trennungsklage gegenstandslos zu erklären.
  23. BGE 83 II 22425.06.1957Art. 5 aPatG, Auslegung von Patentansprüchen. Das Wesen der Erfindung muss sich nicht notwendigerweise aus dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches ergeben, sondern kann allenfalls dem Oberbegriff entnommen werden.
  24. BGE 83 III 4924.06.1957Art. 4 Abs. 5 VO des Bundesgerichts vom 23.12.1953 über Ergänzung und teilweise Ände rung der VO vom 19.12.1910/23.12.1932 betreffend Eintragung der Eigentumsvorbehalte. - Ist bei Wohnsitzwechsel des Erwerbers der Eintrag am bisherigen Wohnsitz (von Amtes wegen) zu löschen? - Geb
  25. BGE 83 II 34517.06.19571. Art. 2 ZGB enthält eine zu den einzelnen Rechtsnormen hinzutretende allgemeine Regel, wie sie auch ausserhalb des eidgenössischen Zivilrechts, z.B. im kantonalen Prozessrecht, nach Gesetz oder Gewohnheitsrecht (Gerichtsgebrauch) gilt und in Anlehmmg an jene eidgenössische Vors
  26. BGE 83 IV 7514.06.1957Art.251 Ziff. 1 Abs. 1StGB. Begriff des "Vermögens" und der "andern Rechte".
  27. BGE 83 II 29711.06.1957Aktienrecht, Kauf vinkulierter Namenaktien. Rechtsnatur der vinkulierten Namenaktie. Folgen der Nichtzustimmung der Gesellschaft zur Aktienübertragung. Vertragslücke, Ausfüllung durch den Richter. Art. 627 Ziff. 8, 685/6 OR, 2 ZGB.
  28. BGE 83 II 20906.06.1957Darlehen. Klage auf Rückzahlung. Beweislast. Art. 8 ZGB , 312 ff. OR. 1. Der Kläger hat nicht nur die Aushändigung des Geldes zu beweisen, sondern vor allem auch das Bestehen des Darlehensvertrages und die daraus fliessende Pflicht zur Rückzahlung. 2. Beweis des Vertrages durch b
  29. BGE 83 II 27206.06.1957Entmündigung wegen lasterhaften Lebenswandels ( Art. 370 ZGB ) im Falle der Prostitution?
  30. BGE 83 II 19323.05.19571. Voraussetzungen der Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 OG (Erw. 1). 2. Die Provokation zur Klage kann vom kantonalen Prozessrecht auch inbezug auf Ansprüche aus Bundeszivilrecht vorgesehen werden statt negativer Feststellungsklage. Sie ist unzulässig, wenn sie sich
  31. BGE 83 II 20123.05.1957Verstoss gegen eine Grunddienstbarkeit ( Art. 737 ZGB ). 1. Wer gegen eine Grunddienstbarkeit verstossende Bauten errichtet hat, kann nicht verlangen, dass sie in analoger Anwendung der Vorschriften betreffend überragende Bauten ( Art. 674 Abs. 3 ZGB ) bestehen bleiben, es wäre d
  32. BGE 83 II 17116.05.1957Anfechtung der Ehelichkeit. 1. Klage nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Art. 253 Abs. 1 ZGB . Ist der Ehemann arglistig zur Unterlassung der Anfechtung bewogen worden und hat er innert dreier Monate nach Entdeckung der Arglist geklagt ( Art. 257 Abs. 1 und 2 ZGB )? Wird die Ver
  33. BGE 83 II 18016.05.1957Vom Vormund beantragte Unterbringung des Mündels in einer Anstalt (Art. 406/421 Ziff. 13 ZGB). 1. Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 68 OG gegen den Entscheid der zweitinstanzlichen kantonalen Aufsichtsbehörde. a) Diese urteilt kraft Bundesrechtes ( Art. 361 ZGB )a
  34. BGE 83 IV 7110.05.1957Art. 191 Ziff. 1 Abs.2und Ziff.2Abs.2 StGB. Steht das für die Dauer der Ferien bei Dritten untergebrachte Kind zu diesen in einem Pflegeverhältnis?
  35. BGE 83 II 24911.04.1957Namenswahl eines Vereins. Klage eines andern Vereins auf Unterlassung der Führung dieses Namens. 1. Passivlegitimation (Erw. 1). 2. Ablehnung des Firmenschutzes nach Art. 944 ff. OR , Zuerkennung des Persönlichkeits- und insbesondere des Namensschutzes nach Art. 27 ff. ZGB (Erw.
  36. BGE 83 II 12201.04.1957Grunddienstbarkeit. Verweisung auf die Belege. Der Eintrag braucht nicht alle Einzelheiten der Dienstbarkeit anzuführen, soll aber doch mit einem Stichwort die Art des Rechtes oder der Last und die Nummern des belasteten und des berechtigten Grundstücks angeben. Nur für den beson
  37. BGE 83 II 10228.03.1957Vaterschaftsklage. Kann das Ergebnis der Bestimmung des Blutfaktors Duffya erhebliche Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten begründen?
  38. BGE 83 II 15426.03.1957Nachahmung einer Ware, Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG . Verwechselbarkeit (Erw. 2). Unlauterer Wettbewerb durch Nachahmung eines gemeinfreien Erzeugnisses, Voraussetzungen (Erw. 3). Verkehrsgeltung der nachgeahmten Ausstattung ist nicht erforderlich (Änderung der Rechtsprechung) (Erw.
  39. BGE 83 I 20625.03.1957Vorschriften des kantonalen Rechts, wonach die Handänderungs- oder Erbschaftssteuer vor der Eintragung des Eigentumsüberganges im Grundbuch zu bezahlen ist und die Eintragung nurbei nachgewiesener Bezahlung jener Steuer erfolgen darf, sind mit dem Bundeszivilrecht vereinbar. - Ar
  40. BGE 83 II 12615.03.1957Verpfändung von Inhaberpapieren. Guter Glaube des Pfanderwerbers? (Art. 3, 884 Abs. 2, 899 Abs. 2, 901, 935 ZGB ; 41, 44 OR ). 1. Welcher Grad von Aufmerksamkeit ist vom Bankier zu verlangen, der Inhaberpapiere zu Pfand erwirbt? (Erw. 1). 2. Bedeutung der Bankusanzen (Erw. 2). 3.
  41. BGE 83 II 8914.03.1957Art. 157 ZGB . Gerichtlich genehmigte Scheidungskonvention, worin der Vater sich zu mehr als das Übliche betragenden Unterhaltsbeiträgen für die der Mutter anvertrauten Kinder verpflichtete mit Rücksicht auf die engen Beziehungen, die er mit ihnen weiterpflegen sollte. Herabsetzu
  42. BGE 83 I 5408.03.1957Schweizerbürgerrecht: Status des ausserehelichen Kindes einer schweizerischen Mutter, das durch die Eheschliessung des aus der Sowjetunion stammenden Vaters mit der Mutter legitimiert und später zusammen mit den Eltern in der Türkei eingebürgert worden ist.
  43. BGE 83 II 10907.03.1957Bäuerliches Erbrecht. Zeitliche Rechtsanwendung. Bedeutung der Unterstellung des Heimwesens unter das LEG. Landwirtschaftliches Gewerbe oder Bauland? Ausreichende landwirtschaftliche Existenz. Eignung des Bewerbers in Bezug auf die beruflichen Fähigkeiten, die finanziellen Verhäl
  44. BGE 83 II 9307.03.1957Vaterschaftsklage; Klageverwirkung, Art. 308 (und Art. 2 Abs. 2) ZGB. Die Geltendmachung der Verwirkung ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die Klägerschaft sich durch bloss vage, ziffermässig unbestimmmmte Versprechungen des Schwängerers hatte hinhalten lassen; erst recht nicht
  45. BGE 83 IV 901.03.1957Art.18 Abs. 3, 117 StGB .Fahrlässige Tötung. 1. Wer gilt auf Berg- und Skifahrten, die von mehreren Personen ohne berufsmässigen Tourenleiter gemeinsam unternommen werden, als Führer der Partie? (Erw. 1). 2. Pflichten des Führers (Erw. 1 lit. a und b). 3. Fahrlässige Verletzung d
  46. BGE 83 I 2728.02.1957Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid über ein Wiedererwägungsgesuch. Zivilstandsregister, Eintragung des Familiennamens. Vereinheitlichung der Schreibweise durch die Aufsichtsbehörde? Auf offenbarem Versehen oder Irrtum beruhender Fehler?
  47. BGE 83 II 14127.02.1957Besitzesschutz ( Art. 926 ff. ZGB ). 1. Das Verfahren zur Beurteilung von Besitzesschutzklagen nach Art. 927 und 928 ZGB (ordentliches oder summarisches) wird vom kantonalen Rechte bestimmt (Erw. 2 und 3, a). 2. Das kantonale Recht darf den Besitzesschutz nicht an strengere als d
  48. BGE 83 II 8526.02.1957Unzulässigkeit der Berufung gegen Entscheide, welche die Stellung eines ausserehelichen Kindes unter Vormundschaft oder unter die elterliche Gewalt der Mutter oder des Vaters zum Gegenstand haben ( Art. 44 OG ). Die Nichtigkeitsbeschwerde ( Art. 68 OG ) ist unzulässig, wenn die l
  49. BGE 83 II 5725.02.19571. Art. 73 A bs. 1 BZP, Art. 40 OG . Wer die Berufung zurückzieht, kann sie auch nicht mit der Behauptung erneuern, er habe den 2 Rückzug aus Irrtum erklärt (Erw. 1). 2. Art. 754 Abs. 1 OR . Die Aktiengesellschaft kann den Verwaltungsrat für Handlungen und Unterlassungen, die ihr
  50. BGE 83 II 121.02.1957Anfechtung der Ehelichkeit; Nachweis nach Art. 254 Z GB. Es bedarf nicht des Nachweises der Unmöglichkeit der Beiwohnung in der kritischen Zeit; es genügt der Nachweis, dass tatsächlich keine solche stattgefunden hat. Wird dies vom Kläger (ev. auch von der Beklagten) geltend gema