ZGB
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Als Norm- BGE 73 III 15830.12.1947Arrest und Zwangsvollstreckung gegenüber Vermögen ausländischer Schuldner (BRB vom 24. Oktober 1939). Zu Art. 1 BRB: Wohnsitz in der Schweiz hat unter Umständen auch ein Ausländer mit blosser Toleranzbewilligung. Zu Art. 2 BRB: 1. Welches sind die «zuständigen Behörden»? 2. M
- BGE 73 I 36618.12.1947Oe//entliehe Bw,r'kwndung, Freizügigkeit der wissenschaftlichen Berufsarten, Gewerbefreiheit (Art. 4, 31, 33 BV und 5 Ob.- Best. z. BV). 1. Die öffentliche Beurkundung ist in allen Fällen, also auch wenn sie (nichtbeamteten) Notaren oder Anwälten übertragen ist, eine amtliche Fu
- BGE 73 II 20811.12.1947-fCigenA4nd.igu T~ (Art. 505 ZGB). Angabe des Erriehtungsortes. Deutung einer verstümmelten Bezeichnung unter Zuhilfenahme äusserer Umstände. Enterbung (Art. 477 ff. ZGB). 1. Die nach Art. 479 Abs. 1 ZGB erforderliche Angabe des Enter-. bungsgrundes kann unter Umständen darin
- BGE 73 III 14906.11.1947Eine Erbanwartschaft unterliegt nicht der Zwangsverwertung, auch'nicht als Pfand (Art. 636 ZGB).
- BGE 73 III 12924.10.1947Retentionsrecht des Vermieters. Die Geldsumme, die zur Abwendung der Retention von Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenständen hinterlegt und anstelle dieser Fahrhabe in das Retentionsverzeichnis aufgenommen wurde,~1i dei:rt Hinterleger herauszugeben, wenn der Vermieter die ihm in d
- BGE 73 I 33023.10.1947ZWilBtand8we8en. Die schweizerischen Zivilstandsämter können es ablehnen, unter Verweisungsbruch eingereiste Ausländer zu trauen (Art. 113 ff. ZGB, Art. 54 BV).
- BGE 73 III 16523.10.1947Eigentumsvorbehalt, Konkurs des Käufers: Die Konkursverwaltung kann in den Vertrag eintreten und durch gänzliche Befriedigung des Verkäufers die Sache für die Masse erwerben (vorbehalten Kompetenzqualität). Will sie dies nicht, so kann der Verkäufer entweder unter Verzicht auf de
- BGE 73 II 16218.10.1947Das Vorkau/weckt (Art. 681, 682 ZGB) kann ausgeübt werden, sobald mit einem Dritten ein Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, auch wenn dieser Vertrag der behördlichen Genehmigung im Sinne von Art. 6 ff. des BRB vom 19. Januar 1940/ 7. November 1941 über Massnahmen gegen die Bode
- BGE 73 I 24510.10.1947M ilitärp/lichter&atz: Einkommen des ersatzpflichtigen Ehemannes ist auch der über Fr. 1000.— hinausgehende Beitrag, den die Ehefrau aus dem Ertrage ihrer selbständigen Arbeit (Sondergut nach Art. 191 Ziff. 3 ZGB) an die ehelichen Lasten leistet.
- BGE 73 I 27809.10.1947Baukandlwerkerpjantlrecht. Eine richterliche Verfügung auf Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts kann der Grundbuchführer daraufhin prüfen, ob sie gegen die richtige Person gerichtet ist. Passiv legitimiert ist niemals der frühere Eigentümer des zu belastenden Grundstücks, de
- BGE 73 II 15109.10.1947Verantwortlichkeit des Grundeigentümers für den durch Erdrutsch entstandenen Schaden. Art. 641.1, 679, 684 ZGB, 58 OB.
- BGE 73 III 12209.10.19471. Pfändung. Der dem Schuldner zu gewährende Fruchtgenuss (Art. 103 Abs. 2 SchKG, Art. 22 VZG) bemisst sich grundsätzlich nach dem Unterhaltsbedarf bis zur nächsten Ernte. 2. Wann ist der Preis, den der Schuldner beim Verkauf von Kompetenzstüoken erzielt hat, seinerseits unpfänd
- BGE 73 I 33402.10.1947Grundbuch. Voraussetzungen der Eintragung eines unter dem frühern kantonalen Recht durch Vertrag begründeten Wegrechts (Art. 961, 963, 977 ZGB, Art. 43 Abs. 3 SchlT ZGB). Über Schadenersatzansprüche aus Art. 955 ZGB haben ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zu urteilen.
- BGE 73 II 14425.09.1947Parteifähigkeit einer Stiftung im Streit über die Gültigkeit des sie begründenden Testamentes. Eigenhändige letztwillige Verfügung (Art. 505 ZGB). Fehlertfier Testierwllie 1 • Letztwillige Verfügungen können nicht formlos widerrufen werden (Art. 509 ZGB). Begriff der Vernichtung
- BGE 73 II 15825.09.1947Jede zum voraus eingegangene Verpflichtung, die Vormerkung solcher Rechte nach zehn Jahren (einmal oder wiederholt) erneuern zu lassen, ist ungültig; ebenso eine für den Fall der NIchterneuerung vorgesehene Konventionalstrafe. Art. 681 683 1 ZGB. 163 I OR. • Droit de préemption e
- BGE 73 III 14225.09.1947Pfändung: Behauptet ein Gläubiger Unwirksamkeit einer vom Schuldner vorgenommenen Veräusserung gemäss Art. 717 ZGB. so kann er die Sache (unter Vorbehalt des Widerspruchsverfahrens) oder eventuell eine Ersatzforderung pfänden lassen. Die paulianische Anfechtungsklage (Art. 285 f
- BGE 73 II 18323.09.1947Fabrikmarken. 1. Die Uhrenmarken «Alpina» und «Alps» unterscheiden sich nicht genügend voneinander, Art. 6 MSchG; Einfluss des Nebeneinanderbestehens der beiden verwechselbaren Marken (Erw. 1). 2. Sachbezeichnung und schwaches Zeichen (Erw. 2). 3. Verwendung derselben Marke du
- BGE 73 I 23011.09.1947Unterstützung einer Person mit zwei Kantonsbürgerrechten. 1. Die Frage, welcher von zwei Heimatkantonen einen Doppel-. biirger zu unterstützen habe, ist eine staatsrechtliche Streitigkeit im Sinne des Art. 83 lit. b OG. 2. Die Kosten für die Versorgung von dauernd unterstützun
- BGE 73 II 20109.07.1947Aftfechttmg der lJlkeZic1Uceit. Das Kind ist zur Anfechtung seiner Ehelichkeit nicht legitimiert, auch dann nicht, wenn der angebliche aussereheliche Erzeuger inzwischen mit der Mutter die Ehe eingegangen ist (Art. 253 ff ZGB)..
- BGE 73 I 27303.07.1947Anmeldung des Alleineigentums an einem auf den Namen des Ehemannes eingetragenen Grundstückes durch die Witwe, gestützt auf einen nicht gemäss Art. 248 ZGB eingetragenen Ehevertrag, wonach Gütergemeinschaft besteht und der überlebende Ehegatte das ganze Gesamtgut erhalten soll. D
- BGE 73 II 14226.06.1947(fnter8t'Ützungsp{licht der G68chwiBt6r, Art. 329 Abs. 2 ZGB. Der Ausdruck «günstige Verhältnisse», den der deutsche Gesetzestext verwendet, ist entsprechend dem französischen und italienischen Text im Sinne von «Wohlstand» auszulegen.
- BGE 73 III 8226.06.1947Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Der Ehegatte, dem im Gütertrennungsurteil eine Prozessentschädigung zuerkannt worden ist, kann dafür die Ausnahme des Art. 176* ZGB in Anspruch nehmen.
- BGE 73 III 7924.06.1947Das Konkursamt kann Sachen beschlagnahmen. an denen ein Dritter unselbständigen Besitz (Pfandbesitz) und der Gemeinschuldner selbständigen Besitz hat, oder die im Mitbesitz des Gemeinschuldners und eines Dritten stehen.
- BGE 73 I 16713.06.1947Eheverkündung, Eheunfähigkeit: 1. Die gerichtliche Untersagung eines Eheabschlusses steht einem späteren Verkündgesuch nicht entgegen. Dieses ist neu zu prüfen.. 2. Nur liquide Eheunfähigkeit rechtfertigt die Verweigerung der Eheverkündung (Art. 107 ZGB). 3. Geisteskrankheit m
- BGE 73 II 9830.05.1947Sondergut der Ehefrau. Deren Beitragspflicht (Art. 1921 ZGB), insbesondere auch bei Arbeitserwerb (Art. 1922), tritt nicht erst nach Erschöpfung der Mittel des Ehemannes ein und kann nicht nur für den gewöhnlichen Haushaltaufwand, sondern auch für aussergewöhnlichen Aufwand (hier
- BGE 73 II 6520.05.1947PersönlichJceitsschtitz, Art. 28 ZGB. 1. Aktivlegitimation von Berufsverbänden zur Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der einzelnen Verbandsmitglieder (Erw. 1-3). 2. Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Angestellten durch die Statutenbestimmung des Meisterverb
- BGE 73 III 6316.05.1947Verteilung der Parteirollen im Widerspruchsverfahren (Art. 106-109 SchKG). Befindet sich die streitige Sache weder beim Schuldner noch beim Drittansprecher, sondern bei einem Vierten, so ist die Klagefrist anzusetzen: — dem Gläubiger, wenn und soweit der Vierte für sich selbst
- BGE 73 II 2001.04.1947Erbteilung betreffend landwirtschaftliche Grundstücke (landwir~- 8chaftliche Gewerbe). Art. 617 I und 620 ZGB alter Fassung schliessen abweichende Vereinbarungen nicht aus. Wie ist es nach dem neuen Art. 620 (Art. 94 des Entschuldungsgesetzes vom 12. Dezember 1940)? Massnahmen g
- BGE 73 I 11020.03.1947/ An. 86 Abs. 2 und 90 OG. Unzulässigkeit neuer Vorbringen bei Beschwerden, für die der kantonale Instanzenzug erschöpft werden muss. Än. 4 49 BV: Art. 267 AbB. 2 ZaB: Kein Verstoss gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder gegen Art. 4 BV, wenn Pflegeeltern die Kindesannah
- BGE 73 I 4213.03.1947Kantonale Gesetze, die zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere zur Verhütung von Verbrechen, die administrative Einweisung in Anstalten vorsehen, sind nicht bundesrechtswidrig. Verhältnis dieser Gesetze zum schweizerischen Strafgesetzbuch und zum Vormund
- BGE 73 I 6807.03.1947Wehropfer: Besteuerung der mit juristischer Persönlichkeit ausgestatteten Alpkorporationen des Berner OberIa.ndes.
- BGE 73 II 1527.02.1947Ungültigkeit eines Testamentes, mit dem der eine Partner eines ehewidrigen Verhältnisses den andern (verheirateten) begünstigt, wegen unsittlichen oder rechtswidrigen Inhalts f (Art. 519 Ziff. 3 ZGB). Grundlagenirrtum beim Erbteilungsvertrag (Art. 24 Ziff. 4 OR). Erbschaftsklag
- BGE 73 II 327.02.1947Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe infolge psychischer Störungen. Abgrenzung von Art. 141 und 142 ZGB. Begriff der Geisteskrankheit im Sinne von Art. 141 ZGB.
- BGE 73 II 621.02.1947Erbvertrag: Anfechtung von Verfügungen, die jenem widersprechen (Art. 494 ZGB). Form und Frist der Anfechtung entsprechend den Grundsätzen betreffend die Herabsetzungsklage (Art. 522 ff. ZGB). Verjährung (Art. 533 ZGB): Die einjährige Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Kläge
- BGE 73 III 1308.02.1947Wie ist ein benefici,ttm 6alcussionis realis bei pfandgesicherter Schuld geltend zu machen? In der Regel durch Beschwerde gegen die ordentliche Betreibung (Art. 41 1 SchKG, 85 i VZG). Ist aber dem Gläubiger ein Selbstverkaufsrecht eingeräumt, so ist Recht vorzuschlagen und zur En
- BGE 73 III 4106.02.19471. Anfechtungsklage im Konkurs. Zweck ist Ergänzung des Konkursvermögens, nicht Erzielung eines Überschusses für die Erben des Schuldners. Art. 285 ff. SchKG. 573 ZGB. 2. Welche Kosten kann ein nach Art. 260 SchKG prozessierender Gläubiger nach Abs. 2 daselbst vom Prozessergebni
- BGE 73 II 2730.01.1947Wurde der Umfang einer Dienstbarkeit durch Rechtsakt vor 1912 festgelegt, so bestimmt er sich nicht nach neuem Recht. Schätzung des Schadens zufolge Beseitigung eines Durchgangs-
- BGE 73 I 1323.01.1947Doppelbesteuerung (Art. 46 Abs. 2 BV). Ausscheidung der Steuerbefugnis zwischen dem Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers und dem Liegenschaftskanton bei der Erbschaftssteuer.
- BGE 73 II 123.01.1947Verein; Wahl des Vorstands (Art 65 Abs. 1 ZGB). Mangels ent- \ gegenstehender Statutenbestinüllung sind Nichtmitglieder des Vereins unbeschränkt in den Vorstand wählbar.
- BGE 72 III 12013.12.1946Loh1llPläntlung gegenuber einer im Geschäft ihres Ehemannes arbeitenden Frau (Art. 93 SchKG, 159 2, 8 und 161? 2 ZGB). Will der Gläubiger einer Ehefrau eine dieser angeblich zustehende Lohnforderung gegen den Ehemann pfänden lassen, so hat er die Umstände darzulegen, aus denen e
- BGE 72 I 35405.12.1946Ehefähigkeitszeugnis für eine Trauung im Ausland (Art. 158 ZStV): kann vom schweizerischen Verlobten ohne Rücksicht auf seinen derzeitigen Aufenthalt verlangt werden. Ist die ausländische Braut aus der Schweiz ausgewiesen, so ist der zuständigen Behörde nach Art. 109 ZGB Gelegen
- BGE 72 II 32105.12.1946Ehe8ckeiilung. (Örtliche Zuständigkeit für Scheidungsklage und vorsorgliche Massnahmen bei selbständigen Gerichtsständen beider Ehegatten (Art. 144, 145 ZGB): für die Priorität der Rechtshängigkeit darf ein Vorsprung nicht gelten, der nur dank gesetzwidriger Abkürzung des Verfahr
- BGE 72 I 34721.11.1946ZWilBtandBregiBter. Geburt und Anerkennung eines schon vor der Geburt anerkannten ausserehelichen Kindes sind nicht nur dem Zivilstandsamte des Heimatorts des Vaters, sondern auch dem Zivilstandsamte des Heimatorts der Mutter mitzuteilen (Art. 120 Ziff. 1 und 4 der Verordnung üb
- BGE 72 I 34314.11.1946Anerkennung eines ausserehelichen Kindes: 1. Öffentliche Beurkundung (Art. 303 ZGB), Zweck. 2. Verbot der Anerkennung eines im Ehebruch erzeugten Kindes (Art. 304). Die Eintragung ist ohne weiteres abzulehnen, so dass es zu keinem Einspruchs- oder Anfechtungsverfahren (Art. 305 u
- BGE 72 II 42912.11.1946Haftung des Dienstherrn bei obligatorisch versicherten Betriebsunfällen. Die Haftungsbeschränkung des Art. 129 Abs. 2 KUVG zugunsten des Arbeitgebers tritt auch ein, wo dieser grundsätzlich als Werkeigentümer (Art. 58 OR) oder Geschäftsherr (Art. 55, 101 OR) kausal haften würde
- BGE 72 I 17507.11.1946f1ericht88tand: 1. Gegenüber der Anwendung einer besonderen eidgenössischen Gerichtsstandsnorm (hier Art. 538, Abs. 2 ZGB) kann die Garantie des Gerichtsstandes am Wohnsitz (Art. 59 BV) nicht angerufen werden. 2. Rügen wegen Verletzung von Art. 538, Abs. 2 ZGB sind mit der Beruf
- BGE 72 II 32607.11.1946Vaterschaftsklage, Verwirkung (Art. 308 ZGB, 1390R). Anwendung von Art. 139 OR auf den Fall, dass die Kläger, statt die Abweisung ihrer Vaterschaftsklage wegen eines ihr anhaftenden Formfehlers abzuwarten, diese Klage zurückziehen, um eine neue einzureichen. Voraussetzungèn, Vor
- BGE 72 II 34507.11.1946Bäu!»,liehes ErbreMt, Art. 620 f. ZGB. 1. Klage auf Zuweisung muss gegen alle Miterben, nicht nur gegen Mitbewerber gerichtet werden. 2. Stirbt eine Prozesspartei. so fällt das Verfahren (auch noch vor Bundesgericht) einschliesslich schon ergangener Urteile als gegenstandslos g
- BGE 72 II 34707.11.1946Bauhandwerkerpfandiracht, Mt. 837 Ziff. 3 ZGB. Der Lieferant einer individuell bestimmten, auf Grund eines Werklieferungsvertrags eigens für den Bau hergestellten und abgepassten Sache ist eintragungsberechtigt, auch wenn er sie nicht selber dem Bau eingefügt hat.
- BGE 72 I 31925.10.1946W ehr8teu6r: Befreiung «rechtsfähiger» Familienausgleichskassen (Art. 16 Ziff. ö WStB).