ZGB

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Als Norm
  1. BGE 67 II 19111.12.1941Namensänderung, bewilligt von der Regierung des Heimatkantons, aber angefochten durch eine Person, die sich als verletzt erklärt (Art. 30 ZGB). 1. Freie Abwägung der entgegengesetzten Interessen durch den Richter. 2. Adlige Namen: Unter Namensschutz steht auch der schlichte Fam
  2. BGE 67 II 22109.12.19411. Verkauf einer Wasserversorgungsanlage als Haupt- und einer Bodenparzelle als Nebensache. Kaufsbedingungen, die sich nicht speziell auf das Grundstück beziehen, brauchen nicht öffentlich beurkundet zu werden. Erw. 1. [[PAGE:BGE 67 II 221 S. 222]] 2. Vertrag mit einer Gemeinde
  3. BGE 67 II 20027.11.1941Hausgewalt (Art. 331 ff. ZGB). Forderung mündiger Kinder nach Art. 334: Diese Sondervorschrift kann nur in den darin vorgesehenen Fällen angerufen werden, also nicht, wenn die Eltern nicht betrieben sind noch sich im Konkurs befinden, und nicht zugunsten von Stiefkindern. Vergüt
  4. BGE 67 III 16126.11.1941Widerruf einer Verfügung durch das Betreibungsamt ist während der Beschwerdefrist zulässig, auch wenn bereits Beschwerde eingereicht ist. Art. 17 SchKG. Fortsetzung einer gegen den Erblasser angehobenen Betreibung gegen einen Erben (Art. 59 Abs. 3 SchKG): — Eine Betreibung auf
  5. BGE 67 II 20413.11.1941Kantonaler Instanzenzug in Vormundschaft8sachen: Die Beschränkung des kantonalen Instanzenzugs auf zwei Instanzen der Aufsichtsbehörde (Art. 361 ZGB) gilt nur für die kraft eidgenössischen Rechtes den vormundschaftlichen Behörden übertragenen Obliegenheiten, nicht aber für solch
  6. BGE 67 III 16913.11.1941Glãubigeranfechtung (Art. 285 ff. SchKG). Kann der unterlegene Beklagte, der demzufolge die Pfändung des anfechtbar erworbenen Gutes dulden hat, an dieser Pfändung mit einer eigenen Forderung gegen den Schuldner teilnehmen? Bejahung dieser Frage (Erw. 4, Anderung der Rechtsprech
  7. BGE 67 II 19510.10.1941Frauengutsprivileg bei Güterverbindung und Gütergemeinschaft (Art. 211 und 224 ZGB, 219 SchKG): — erschöpft sich nicht durch einmalige Geltendmachung, soweit der privilegierte Forderungsbetrag ungedeckt bleibt (Erw. 2); [[PAGE:BGE 67 II 195 S. 196]] - kann dagegen bei einer spät
  8. BGE 67 I 9704.10.1941Steuerdomizil. Zu dessen Begründung genügt im interkantonalen Verhältnis ein bloss fiktiver oder formeller Wohnsitz nicht, auch nicht derjenige im Sinne von Art. 24 Abs. I ZGB; massgebend ist vielmehr das eigentliche Domizil als der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Pfhehtlg
  9. BGE 67 II 12830.09.1941Bürgschaft bei Schuldübernahme, Art. 178 Abs. 2 OR. Die zum voraus erteilte Zustimmung des Bürgen zu jedem Schuldnerwechsel ist ungültig; Art. 27 ZGB, Art. 20 OR..
  10. BGE 67 II 8425.09.1941Vaterschaftsklage. Entkräftung der Vaterschaftsvermutung. Dem Antrag des Beklagten, die Blutuntersuchung bei neutralem Ergebnis der Blutgruppenbestimmung ausserdem auf die Blutfaktoren M-N durchzuführen, muss entsprochen werden. Art. 314 Abs. 2 ZGB.
  11. BGE 67 II 8625.09.1941Verwaltungsbeiratschaft für eine verheiratete, unter Güterverbindung stehende Frau. Die Rechte des Ehemannes bleiben gewahrt. Abgrenzung dieser Rechte gegenüber den Obliegenheiten des Beirates. Art. 194 ff., 395 Abs. 2 ZGB.
  12. BGE 67 I 24814.07.1941Aktiengesellschaft, Statutenänderung. Stimmrechtsaktien, Art. 693 revOR, die unter der Herrschaft des aOR ausgegeben worden sind, bleiben gültig, auch wenn sie den Anforderungen von Art. 693 (Stimmrechtsaktien) und Art. 692 Abs. 3 (Sanierungsaktien) revOR nicht entsprechen. Dahe
  13. BGE 67 II 20703.07.1941Erbteilung. Ausgleichung (Art. 626 ff. ZGB) und Herabsetzung (Art. 522 ff. ZGB). I. Ausgleichung des nachträglich entdeckten Teilungsvermögens kann ohne weiteres mit einer Klage auf Zahlung verlangt werden. Dem Beklagten steht zu, statt Zahlung Realteilung anzubieten (Art. 628 Z
  14. BGE 67 II 14911.06.1941Verp!ründungSVerlrag, Art. 521 11. OR. Als Verpfründungsvertrag zu behandeln ist ein sog. Kaufvertrag, durch den eine Liegenschaft übertragen wird gegen die Verpflichtung zur Gewährung von Pflege und Unterhalt auf Lebenszeit. Im Vertrag kann die Umwandlung der Verpfründung in e
  15. BGE 67 II 8830.05.1941Hinterlegung von Werttiteln auf einer Bank auf den Namen von Drittpersonen ohne deren Wissen: 1. sie bewirkt keine Schenkung (Art. 244, 245 Abs. 2 OR); es kann damit das Erbrecht nicht abgeändert bezw. umgangen werden; 2. sie bildet keine Verfügung im Sinne des Art. 511 Abs. 2
  16. BGE 67 III 8530.05.1941Konkurs, Abtretung bestrittener Rechtsansprüche gemä88 Art. 260 SchKG: Wird die Klage innert der von der Konkursverwaltung dafür gesetzten Frist, aber bei einem unzuständigen Richter angehoben, so darf die Abtretung nicht ohne weiteres widerrufen werden, weil jene Frist inzwisch
  17. BGE 67 I 12429.05.1941Dienstbarkeitsrecht: Teilung des berechtigten Grundstückes, ZGB Art. 730 Abs. 2, 741, 743, 964. Eine mit dem Dienstbarkeitsrecht verbundene Verpflichtung zum Unterhalt der zur Ausübung der Dienstbarkeit dienenden Vorrichtungen stellt keine dingliche Belastung des herrschenden Gr
  18. BGE 67 II 10015.05.19411. Anwendungsfälle der Auslegungsregel des Art. 608 ZGB. 2. Anrechnung von Vermächtnissen auf den Pflichtteil: Hat ein Erbe seinen Pflichtteil aus irgendeinem andern Rechtsgrund erhalten, namentlich durch Vermächtnis, so steht ihm die Herabsetzungsklage nicht zu (Art. 522 ZGB).
  19. BGE 67 II 4914.05.1941Haftung des -Radfahrers und des Motorradfahrers; Haftung des Familienhauptes; Art. 41 OR, 37 MFG, 333 ZGB. Zu besonderer Sorgfalt verpflichtet ist ein Radfahrer, dessen Gleichgewicht wegen der Beschaffenheit seines Rades besonders unsicher und der deswegen in seiner Manöverierfä
  20. BGE 67 I 6509.05.1941Armenrecht: Aus Art. 4 BV folgt unmittelbar nur ein Anspruch auf Befreiung von jeder Vorschusspflicht. Der Anspruch auf Befreiung von Prozesskostenauflagen überhaupt kann sich nur auf das kantonale Recht stützen. Der unmittelbar aus Art. 4 BV folgende Armenrechtsanspruch wird d
  21. BGE 67 II 10601.05.1941[[PAGE:BGE 67 II 106 S. 107]] .Gesetzlicher Pfandrecktsanapruch, der Bauhandwerker und Unternehmer. 1. Der Klage der Bauhandwerker und Unternehmer nach Art. 841 Abs. 1 ZGB und Art. 117 VZG unterliegt, solange ihnen die Frist zur Anmeldung ihres Pfandrechtes noch offensteht, auch
  22. BGE 67 II 601.05.1941Leistungen bei Ehescheidung, vertragliche Aenderung. Die geschiedenen Ehegatten können die vom Scheidungsgericht gesprochenen oder in einer von ihm genehmigten Vereinbarung festgesetzten Leistungen durch einfachen Vertrag ändern. Unterliegt hernach eine wegen Bedürftigkeit ausg
  23. BGE 67 II 4226.04.1941Die Feststellungsklage wegen Verletzung in den persönlichen Verhältnissen, Art. 28 ZGB, ist nicht zulässig bei Störungen, die abgeschlossen in den Vergangenheit liegen, weil dann die Leistungsklage gegeben ist. Streitwertangabe, Art. 59, 63 Zif. 1 OG; schon in der Klage muss ang
  24. BGE 67 II 7003.04.1941Vaterschaftsklage. Verwirkung nach kantonalem PrQZe881'echt. A usschluss einer neuen Klage. 1. Ist eine zur Fortsetzung des Prozesses vorgesehene Frist versäumt und dadurch nach der betreffenden kantonalen Prozessordnung das Klagrecht verwirkt worden, so hat der eingeklagte Ansp
  25. BGE 67 II 220.03.1941Ungiiltigericlärung der Ehe wegen Geisteskrankheit eines Ehegatten; Voraussetzungen für die Zusprechung eines Unterhaltsbeitrages an den geisteskranken Ehegatten zulasten des schuldlosen andern Ehegatten. ZGB Art. 120 Ziff. 2, Art. 134 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 152.
  26. BGE 67 II 6420.03.1941Ändef'tl!~!g des Scheidungsurteils mit Bezug auf die Elternrechte gemãss Art. 157 ZGB. — Der auf Änderung der Kindeszuteilung klagende geschiedene Ehegatte hat die Klage einzig gegen den andern Elternteil und nicht gegen die Vormundschaftsbehörde zu richten, selbst dann nicht, w
  27. BGE 67 II 920.03.1941Entziehung der elterlichen Gewalt: Die Ehefrau ist in dem gegen sie gerichteten Entziehungsverfahren nicht von Gesetzes wegen durch ihren Ehemann vertreten, sondern selbständige Partei. ZGB Art. 285, 288, 160-163. Privation de la puissance paternelle:
  28. BGE 67 III 5312.03.1941Das Wohnrecht (Art. 776 ZGB) ist unübertragbar und daher unpfändbar.
  29. BGE 67 II 1606.03.1941Retentionsrecht. Besitz des Gläubigers nach Art. 895 ZGB: tatsächliche Verfügungsgewalt oder abgeleiteter Besitz nach Art. 920 ZGB? Der Angestellte hat keinen Besitz an den Gegenständen, die der Dienstherr ihm zur Ausführung seiner Arbeit übergibt, es wäre denn, dass eine beson
  30. BGE 67 III 4927.02.1941Widerspruchsverfahren bei Pfändung von Forderungen und Anteilen an GemeinschaftBvermögen (Art. 106 ff. SchKG). Das Widerspruchsverfahren der Art. 106 ff. SchKG ist bei Pfändung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen ebenfalls anwendbar. Dabei, wie bei der Pfändung von Forderunge
  31. BGE 67 II 1313.02.1941Erbrecht, Anfechtung der letztwilligen Verfügung wegen W illensmangels, Art. 469, 519 ZGB. — Anfechtung der unter psychischem Zwang (Hörigkeit, des Testators) entstandenen Verfügung; — Anfechtung der letztwilligen Verfügung wegen Irrtums des Testators mit Bezug auf die Beweggrü
  32. BGE 67 III 1910.02.1941Unpfändbarkeit, Arbeitsverdienst der Ehefrau, Wirkungen der Aufhebung einer Pfändung. Die vom Gesetz vorgesehene Unpfändbarkeit muss auch einem unredlichen Schuldner zugute kommen (Anderung der Rechtsprechung). Ein ganz geringes Einkommen der Éhefrau aus selbständiger Arbeit is
  33. BGE 67 I 3930.01.1941Eheeinspruch von Amtes wegen: Verfahren, wenn der mitwirkende Zivilstandsbeamte den Einspruchsgrund entdeckt (Art. 108/109 ZGB; Art. 146, 152, 155, 167, 168 der Vo über den Zivilstandsdienst).
  34. BGE 67 II 123.01.1941Einwilligung der Eltern oder des Vormundes zur Eheschliessung (Art. 98 und 99 ZGB): — kann nicht allgemein, sondern nur für eine bestimmte Heirat erteilt werden; — anderseits hat auch die Verweigerung nur Wirkung für den betreffenden Heiratsfall.
  35. BGE 67 I 617.01.1941Die Annahme, dass das unbestritten gebliebene Rechtsbot des Zivilprozesses von Appenzell AjRh. ein gerichtliches Urteil oder eine gerichtliche Schuldanerkennung im Sinne von Art. 80 SchKG darstelle, verletzt Art. 4 BV.
  36. BGE 67 III 1317.01.1941Famüien/ideikommiBse des luzernischen Rechts: — sind in ihrer Substanz unpfändbar, wenigstens für andere als Fideikommisschulden. Art. 335 Abs. 2 ZGB. Kantonales Recht. Haftungsgrundsätze. Fidéicommis de famille du droit lucernois. Insaisissabilit.e des
  37. BGE 67 III 609.01.1941Pländungsbetreibung. Verwertung von Fahrnis: Der Zuschlag bei der zweiten bezw. einzigen Steigerung (Art. 127 SchKG und Art. 20 Abs. 2 der Vo. vom 17. Oktober 1939 *) kann erteilt werden, wenn die vorgehenden Pfandforderungen überboten sind, — auch wenn dem Gläubiger, der das Ver
  38. BGE 66 I 29019.12.1940In Frankreich geborenes aussereheliches Kind eines in der Schweiz wohnenden Schweizerhürgers. Hat der Vater das Kind nach französischem Recht anerkannt, so ist es im Familienregister des Heimatortes des Vaters einzutragen, auch wenn dieser sich weigert, den Namen der Mutter anzug
  39. BGE 66 II 26117.12.1940I. Firmenschutz, Art. 956 OR, setzt voraus, dass die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Erw. l. 2. Namensschutz, Art. 29 ZGB, kann wie jeder Rechtsschutz nur in den Schranken schutzwürdiger Interessen beansprucht werden, also z. B. nicht dann, wenn die Kollision mit dem f
  40. BGE 66 II 23405.12.1940Eheliches Güterrecht. Verjährung der Frauenguts-Ersatzforderung nach dem Tode des Ehemannes. — Anwendung der Grundsätze des internationalen und intertemporalen Rechtes, NAG Art. 28, 31; SchlT ZGB Art. 3 9 49; ' •., - Verjährungsfrist von 10 Jahren, OR Art. 127, ZGB Art. 7. Régi
  41. BGE 66 I 22829.11.1940I. Die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Art. 59 BV "!!"t zulässig gegen Jede richterliche Handlung, die sich als Au~~bung der Gerichtsbarkeit darstellt; die vorherige Erschopfung des kantonalen Instanzenzuges ist nicht erforderlich. 2. Art. 59 BV garantiert dem B
  42. BGE 66 II 24328.11.1940Ablösung einer Dienstbarkeit durch den Richter. Voraussetzungen. Art. 736 ZGB ist ein Anwendungsfall von Art. 2. Rührt das Missverhältnis der Interessen von einem Anwachsen der Belastung her, so ist mit zu berücksichtigen, ob dieses auf Ursachen innerhalb oder ausserhalb des Mach
  43. BGE 66 II 23821.11.1940A ujhebung des Geswmteigenflums an Grundstücken. Gemeinderschaft. Die Teilung der einer Gemeinderschaft gehörenden Grundstücke untersteht den allgemeinen Regeln über die Aufhebung des Gesamteigentums, ZGB Art. 342, 343, 54, 651. Erbengemeinschaft Auf Festsetzung des Übernahmewe
  44. BGE 66 I 28614.11.1940Einspruch gegen die Eheschliessung (Art. 108 ff. ZGB): bedarf bloss der Angabe eines gesetzlichen Einspruchsgrundes, während die Begründung erst vor dem Richter vorgebracht zu werden braucht. — über rechtzeitige Klaganhebung (Art. 111/112 ZGB) weisen sich die Einsprecher genügend
  45. BGE 66 II 14814.11.1940Der Willensvollstrecker untersteht der Aufsicht der zuständigen Behörde und kann von dieser wegen Unfähigkeit oder Pflichtverletzung abgesetzt werden. Art. 518 und 595 Abs. 3 ZGB.
  46. BGE 66 III 8513.11.1940Lohnpfändung gegenüber einer Ehefrau (bei Gütertrennung): Der Pfändung entzogen ist der von der Schuldnerin zu leistende Beitrag an die ehelichen Lasten (Art. 192 und 246 ZGB), als was in der Regel die Deckung ihres eigenen Notbedarfs gelten kann. Art. 93 SchKG.
  47. BGE 66 III 7908.11.1940Retentionsrecht des Vermieters. A ufzeiehnung und Schätzung des Mobiliars der j11.ieträume. Begehren des Dritteigentümers einzelner Gegenstände um deren Herausgabe. Bewilligung der Wegnahme gegen Zahlung des Schätzungswertes der betreffenden Gegenstände (Art. 283 SchKG, 898 ZGB).
  48. BGE 66 II 22707.11.19401. Ein vor der Ehe Eigentum der Frau gewesenes, in der Ehe (unter Güterverbindung) von ihr als Inhaberin, jedoch unter voller Mitarbeit des Ehemannes darin, weitergeführtes Geschäft bleibt trotz dieser Mitarbeit Sondergut der Frau. 2. Bei Auflösung der Ehe kann der Ehemann für s
  49. BGE 66 II 14522.10.1940Beweislastverteilung, Art. 8 ZGB. Die Vorschrift ist nach Treu und Glauben gemäss Art. 2 ZGB zu handhaben. Obliegt einer Partei der regelmässig schwierige Beweis für das Nichtvorhandensein einer Tatsache, so hat daher die andere Partei durch Gegenbeweis zur Abklärung des Sachverh
  50. BGE 66 II 22518.10.1940Nichtigkeit der «Scheinehe». Zur Klage auf Nichtigerklärung ist auch der gutgläubige Ehegatte legitimiert (Art. 2, 121 ZGB).