ZGB
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Als Norm- BGE 70 II 8511.05.19441. Öffentliches Eigentum an Grundstücken (Strasse). Für unbefugte Einwirkungen auf Nachbargrundstücke haftet das Gemeinwesen nach Zivilrecht. Art. 6, 664, 679, 702 ZGB (Erw. 1 und 4). 2. Entsprechende Anwendung von Art. 679 ZGB bei Beschädigung einer auf Grund von Art. 5 ElG in
- BGE 70 II 15409.05.1944Schuldbriejrecht, Begriff der persönlichen Einrede im Sinne von Art. 872 ZGB und 979 OR.
- BGE 70 III 2221.04.1944Lohnpfändung. Unterstützungsbeiträge des Schuldners an Familienangehörige sind nur insoweit zu dessen Notbedarf zu rechnen, als sie (tatsächlich geleistet werden, nicht Vergütung für Naturalbezüge darstellen und) den Unterstützten unbedingt notwendig sind. Diese müssen sich einer
- BGE 70 I 11005.04.1944Eheliehwerden durch nachfolgende Ehe der Eltern. (Art. 258 ZGB.) 1. Die Adoption eines ausserehelichen Kindes hindert nicht, dass dieses durch nachfolgende Ehe seiner Eltern ehelich wird. 2. Die Eintragung als ehelich kann auch noch nach dem Tode eines der Ehegatten vom andern
- BGE 70 II 7730.03.1944Verantwortlichkeit des Vormundes (Beirates) für sorgfältige Vermögensverwaltung: Mit der Durchführung einer Bankoperation (Einzug fälliger Titel und Erwerbung neuer) darf der Vormund auch eine nicht offiziell als mündelsicher anerkannte Bank beauftragen, selbst wenn der Gegenwer
- BGE 70 II 7523.03.1944Die Anhörung des zu Entmündigenden darf nicht verweigert werden, bevor sich das Gutachten von Sachverständigen über deren Zulässigkeit ausgesprochen hat. Art. 374 Abs. 2 ZGB.
- BGE 70 II 1409.03.1944[[PAGE:BGE 70 II 14 S. 15]] c Erbrecht. Art. 620 ff. ZGB. Bewerber im Alter von 54 Jahren, geschieden, ohne Kinder, hat während 25 Jahren nicht auf dem Lande gelebt und bedarf noch der Ergänzung seiner landwirtschaftlichen Kenntnisse. Bedeutung dieser verschiedenen Umstände bei
- BGE 70 II 2102.03.1944Ausgleichung. Art. 626 Abs. 2 ZGB: Ausgleichungspflicht des Nachkommen für ein verjährtes Darlehen des Erblassers (Erw. 1). Art. 633 ZGB (Lidlohn): Das Kind kann als Ausgleich höchstens das verlangen, was ihm die gleiche Arbeit für einen fremden Dienstherrn eingetragen hätte (E
- BGE 70 II 7017.02.1944Art. 314 Abs. 1 ZGB: Die Vaterschaft dessen, der in der Zeit vor dem 300. Tage vor der Geburt des Kindes der Mutter beigewohnt hat, wird auch im Falle der Spätgeburt nicht vermutet. Änderung der Rechtsprechung.
- BGE 70 II 110.02.1944Scheinehe, Scheidung. Art. 132, 137 ff. ZGB. Die Scheidung einer Scheinehe ist zulässig. Welche Scheidungsgründe fallen in Betracht? 7
- BGE 70 II 6310.02.1944Vereine, Art. 60 ff. ZGB. 1. Anfechtung des Ausschlusses: Die Monatsfrist des Art. 75 ZGB muss gewahrt werden, auch dann, wenn der Ausschluss nicht von der Vereinsversammlung, sondern von einem andern dazu vorgesehenen Organ verfügt wurde. 2. Zweigverbände, die sich als solche
- BGE 70 I 5604.02.1944Art. 2 StG: Die Errichtung einer Aktiengesellschaft vorbereitende Verträge dürfen — als Urkunden, die ein mit eidgenössisohen Stempelabgaben belastetes Reohtsverhältnis betreffen — nicht mit einem kantonalen Wertstempel auf dem Betrage des Aktienkapitals belegt werden.
- BGE 70 II 720.01.19441. Eigenhändiges Testament mit Angabe von Ort und Zeit der Errichtung unterhalb der Unterschrift ist gültig. Art. 505 ZGB. 2. Unvereinbarkeit des Testaments mit (vertraglicher, nicht testamentarischer) Verfügung in Erbvertrag, Art. 494 Abs. 3 ZGB. Auslegung des Erbvertrages. 3.
- BGE 69 III 8916.12.1943Aberkennung einer Verlustscheinsforderung. Der Pfändungsverlustschein schafft keine Vermutung fm den Bestand der Forderung; er ist nur ein Indiz hiefür. Anderung der Rechtsprechung.
- BGE 69 II 35411.12.1943Sehe~~gSkl:ag6 nach Ablauf der Trennung (Art. 148 ZGB). 1. Hinsichtlich der Ursachen der (jetzt als Scheidungsgrund angerufenen, bei der Trennung schon vollendeten) Zerrüttung hat der Richter von den bezüglichen Feststellungen des Trennungsurteils auszugehen (Art. 148 Abs. 3).
- BGE 69 II 34810.12.1943ScMidung81clage, Art. 137 ff. ZGB. Wird Ehebruch des andern Ehegatten als Scheidungsgrund angerufen und auch nachgewiesen, so hat das Urteil dies festzustellen und die Schéidung in Anwendung von Art. 137 ZGB auszusprechen. Ein solches Urteil kann dann aber nicht vom Kläger an das
- BGE 69 II 33702.12.1943Aussereheliches Kind. Wohnsitz. Wurde dem ausserehelichen Kind entgegen Art. 311 ZGB kein Beistand oder Vormund bestellt, so teilt es den Wohnsitz der Mutter.
- BGE 69 II 34202.12.1943UngültigerTclä!rung der EhB italienischer Staatsangehöriger. 1. Zuständigkeit der Gerichte des Staates am Wohnsitz der beklagten Partei. Italienisch-schweizerisches Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen vom 3. Januar 1933, Art. 2. 2. Mater
- BGE 69 II 28618.11.1943Pfandrecht an Forderungen. 1. Inwieweit ist das Urteil im Prozesse, der die Prüfung auf die grundsätzliche Frage der gültigen Pfandbestellung beschränkt hatte, ein Haupturteil? (Art. 58 Abs. 1 OG). 2. Verpfändung aller zukünftigen Guthaben aus Warenlieferung als Sicherheit für
- BGE 69 II 39118.11.1943BäueJrliehea Erbrecht, Art. 620 ff. ZGB. Art. 621 Abs. 2: Selbstbetrieb bedeutet persönliche Leitung, sei es auch mit Anstellung von Hilfskräften und neben der Ausübung anderer Berufsarbeit. Art. 621 Abs. 3: Das Vorrecht des Sohnes dringt auch dann durch, wenn die Töchter, die
- BGE 69 II 38511.11.1943Bäuerliches lilrlYrecht, Art. 620 ff. ZGB. Art. 621 Abs. 2: Selbstbetrieb liegt vor bei persönlicher Leitung, auch wenn diese zur Leitung eines andern landwirtschaftlichen Gewerbes tritt und die beiden Gewerbe zu einer Betriebsgemeinschaft verbunden werden. Art. 621 Abs. 3: Die
- BGE 69 II 31309.11.1943Alaiengesellsclw,ft; Art. 685 OR. 1. Form der Eintragung im Aktienbuch. — Eine Aufzeichnung im Aktienbuch stellt nur dann eine Eintragung im Sinne von Art. 685 dar. wenn sie als solche gewollt war. 2. Die Eintragung hat für die Legitimation gegenüber der Gesell. schaft konstit
- BGE 69 II 28204.11.1943Vaterschaftsklage. Einrede des Mehrverkehrs. Nur wo die Vaterschaft des Beklagten so unvergleichlich viel wahrscheinlicher ist als die des Dritten, dass diese letztere praktisch ausser Betracht fällt, vermag der nachgewiesene Drittverkehr die exceptio nicht zu begründen. In cas
- BGE 69 I 19329.10.1943Krisenabgabe und Wehropfer: 1. Vermögensmassen ohne Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen, Zweckvermögen, Fonds, Sammelvermögen, Gemeinscha.ftsgüt~ und dergleichen) sind nicht Gegenstand gesonderter Besteuerung; sie werden dem Vermögen des Steuerpflichtigen zugerechnet, dem sie z
- BGE 69 II 29528.10.1943Unlauterer Wettbewerb, Ausstattungsschutz, Art. 48 OR, 28 ZGB. Unlauterer Wettbewerb liegt in der Nachahmung der Ausstattung einer Ware, die die Wirkung eines Hinweises auf einen bestimmten Hersteller hat; nicht erforderlich ist, dass die Ausstattung neu oder orginell sei (Änderu
- BGE 69 II 35721.10.1943Erbrechtliche Ansprüche (Pflichtteil) eines durch Ausländer im Heimatstaat adoptierten Kindes: Beurteilung nach schweizerischem Recht, wenn sich der letzte Wohnsitz des Adoptivvaters in der Schweiz befand. Art. 8, 22, 32 NAG. Art. 268 Abs. 1 ZGB. (Erw. 1 und 2). Ört nung. Erbsche
- BGE 69 II 37315.10.1943VermächtniB zugunsten eines Darlehensschuldners des Erblassers. Verrechenbarkeit von Vermächtnis und Darlehensschuld. Behauptung des Erlasses der Schuld: unter Lebenden (0.); von Todes wegen (b); allenfalls in Form einer «Umwandlung" des Darlehens in Vorbezug? (c). Sobald em Er
- BGE 69 III 9312.10.19431. Weiterziehbarer Entscheid (Art. 40 Abs. 2 der Vo.). 2. Einstellung der Betreibungen (Art. 42 der Vo.): a) Sie lässt eine vom Betreibungsamt verfügte Mietzinsensperre (Art. 806 ZGB und 91 ff. VZG) unberührt. Die Nachlassbehörde ist nicht befugt, in diese Sperre einzugreifen u
- BGE 69 I 7404.10.1943Doppelbesteuerung; Steuerdomizil des unselbständig Erwerbenden: Der Aufenthalt zum Zweck des Unterhaltserwerbs begründet Wohnsitz, sofern nicht a) zum voraus feststeht, dass der Aufenthalt aus im Betrieb des Dienstherrn liegenden Gründen nur vorübergehend ist, oder b) zu einem an
- BGE 69 IV 17801.10.1943Der geschiedene Ehegatte kann grundsätzlich wegen Vernachlässigung von Unterstützungspflichten verurteilt werden, wenn er den Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, die ihm auf Grund von Art. 151 oder 152 ZGB auferlegt worden sind.
- BGE 69 II 27323.09.1943Gerichtsstand für die Scheidungsklage, Wohnsitz der klagenden Ehefrau. Diese hat einen selbständigen Wohnsitz nur, wenn sie zum Getrenntleben berechtigt ist, tatsächlich getrennt lebt und zudem die allgemeinen Voraussetzungen eines Wohnsitzerwerbes erfüllt. Art. 23 ff., besonder
- BGE 69 II 27723.09.1943Begriff des Wohnsitzes nach Art. 23 ZGB. «Dauerndes Verbleiben»: es kann eine zum voraus begrenzte Dauer sein. Der Wohnsitz geht auch nicht verloren durch vorübergehende Abwesenheit. Gerichtsstand für die Scheidungsklage des im Auslande wohnenden schweizerischen Ehegatten und de
- BGE 69 I 21316.09.1943Einspruch gegenüber der Anerkennung eines Kindes (Art. 305 ZGB). Z· ils d b t 1. Wird solcher Einspruch erhoben, so hat der IV t~n s eam e zu prüfen, ob die Dreimonatsfrist eingehalten sei (Art. 305 Abs. 1 ZGB). 2. Die Frist für das Kind beginnt zu laufen, sobald die Vormundscha
- BGE 69 II 20918.07.1943Scheidungsklage wegen Ehebruchs. Einwendung der Zustimmung und der Verzeihung (Art. 137 Abs. 3 ZGB), sowie des Rechtsmissbrauchs (Art. 2 ZGB).
- BGE 69 I 17116.07.1943Kantonale Verfassungsbestimmungen können nicht unmittelbar wegen Widerspruchs mit der Bundesverfassung durch die staatsrechtliche Beschwerde angefochten werden. Das gleiche gilt für gewöhnliche Gesetze und Verordnungen der Kantone, die vom Bundesrat genehmigt worden sind, jedenfa
- BGE 69 I 22515.07.1943Die Erhebung der Vermögens-, der Einkommens- und der Personal- (Kopf-) Steuer steht nach dem Doppelbesteuerungsverbot dem Kanton des zivilrechtlichen Wohnsitzes des Steuerpflichtigen im Sinn des Art. 23 Abs. 1 ZGB zu oder — soweit es sich um die Besteuerung von unbeweglichem oder
- BGE 69 II 22002.07.1943Intertemporales Erbrecht. Teilung des Vermögens des vor 1912 gestorbenen Vaters und der seither gestorbenen Mutter: Die beiden Erbschaften sind jede für sich zu teilen, jene nach altem, diese nach neuem Recht. Entsprechend verschiedene Rechtsanwendung auf Ausgleichungsansprüche.
- BGE 69 II 22302.07.1943Ein Miteigentümer an einem Grundstück kann seinen Anteil nicht durch blossen schriftlichen Verzicht auf denselben zugunsten der andern Miteigentümer auf diese übertragen. Wohl aber ist eine solche Verzichterklarung als rechtsgeschäftlieber [[PAGE:BGE 69 II 223 S. 224]] Ausschluss
- BGE 69 II 24629.06.1943Aktienrecht. Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen, Art. 706 OR. Anfechtbar ist auch die Verletzung eines ungeschriebenen Grundsatzes des Aktienrechts, Z. B. des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Aktionäre. Dieser Grundsatz verbie1 et nicht jede unterschiedliche B
- BGE 69 II 21525.06.1943Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes bei Zeugung vor der Ehe, Art. 255 Abs. 2 ZGB. «Um die Zeit der Empfängnis J): die normale Empfängniszeit, die dem Grad der Reife des Kindes bei der Geburt entspricht. Anderung der Rechtsprechung.
- BGE 69 I 14121.06.1943Schweizerbü'l'gerrecht: Die Doppelbürgerin schweizerischer und französischer Staatsangehörigkeit, die einen Franzosen heiratet, verliert durch die Heirat ihr Schweizerbürgerrecht.
- BGE 69 II 13718.06.1943Vaterschaftsklage. Erhebliche Zweifel nach Art. 314 Abs. 2 ZGB werden nicht begründet durch Schwangerschaftsdauer von nur 244 Tagen, wenn das Kind nicht ganz reif ist.
- BGE 69 II 14805.06.1943Ansprüche us Familienrecht, Weiterziehung an das Bundesgericht: Gehen die Ansprüche auf vermögenswerte Leistungen, so hängt die Weiterziehbarkeit vom Streitwert ab (Art. 59 OG). So bei Klagen auf Änderung einer durch Scheidungsurteil festgesetzten Rente (Art. 153 ZGB).
- BGE 69 II 13228.05.1943V citerschajtBlclage. Art. 314 u. 315 ZGB. Einrede der Zeugungsunfähigkeit wegen jugendlichen Alters (Erw. 1). Gutheissung der Klage gegen den jugendlichen Verführer trotz strafrechtlicher Verurteilung der Kindsmutter wegen dieses geschlechtlichen Umganges (Erw. 3). Ablehnung von
- BGE 69 II 12912.05.1943Entziehung der elterlichen Gewalt bei Wiederverheiratung usw., Art. 286 ZGB. Zuständigkeit des Richters im Rahmen des Verfahrens nach Art. 157 ZGB zu Kinderschutzmassnahmen gemäss Art. 284 und 286 ZGB.
- BGE 69 II 6509.04.1943Neuregelung der im Scheidungsurteil festgesetzten Kindesalimente durch blosse Vereinbarung der geschiedenen Ehegatten, als Rechtsgeschäft zwischen dem Kinde, vertreten durch die Mutter als Inhaberin der elterlichen Gewalt, und dem Vater (Erw. 1 und 2; Art. 156 Abs. ~, 157, 319; 2
- BGE 69 II 2025.03.1943Beistandschaft. Art. 392 und 393 ZGB. Bestellung einer Verwaltungsbeistandsehaft; nach An. 393 Ziff. 4 für eine seit mehreren Jahren ohne Verwaltungsrat gebliebene schweizerische Aktiengesellschaft.
- BGE 69 II 11018.03.1943fl.WXiezfJ6f1mg. Der Trödler ist in der Bestimmung des Weiterverkaufspreises frei, jedoch in der Ausübung seines Ver. fiigungsrechts an die Schranken des Art. 2 ZGB gebunden. Ubt er es missbräuchlich aus, so erwirbt der Drittkäufer nur bei gutem Glauben Eigentum (Art. 714 Abs. 2,
- BGE 69 II 4109.03.1943Geno88etf!8ch.a/t, Art. 854 und 892 0&. Eine Konsumgenossenschaft darf m den Statuten bestimmen, dass Mitglieder, die gleichzeitig einer andern Konsumgenossenschaft angehören, nicht als DelegIerte wählbar sind. '
- BGE 69 II 104.03.1943Wohnsitz, Art. 23 ff. ZGB. Der von der Heimatbehörde dauernd armenrechtlich in Obhut genommene Bürger behält den bisherigen Wohnsitz als fiktiven gemäss Art. 24, Abs. 1 ZGB nicht bei und erwirbt im Heimatkanton einen neuen Wohnsitz im Sinne des Art. 23 ZGB. Wohnort am Sitze der