6.7 Dienstleistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige von Heil- und Pflegeberufen sind

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 10. Mai 2023

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 6.7 · Deutsch

(Art. 21 Abs. 2 Ziff. 6 MWSTG)

Von der Steuer ausgenommen sind Dienstleistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige von Heil- und Pflegeberufen sind (z. B. Praxisgemeinschaften; → Ziff. 6.4), soweit diese Dienstleistungen anteilsmässig zu Selbstkosten an die Mitglieder für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeiten erbracht werden (z. B. gemeinsames Sekretariat, gemeinsame Infrastrukturnutzung).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen entnommen werden.