6.16 Sportliche Anlässe
MWST-Info 04 · Steuerobjekt
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 6.16 · Deutsch
(Art. 21 Abs. 2 Ziff. 15 MWSTG)
Von der Steuer ausgenommen sind für sportliche Anlässe verlangte Entgelte einschliesslich derjenigen für die Zulassung zur Teilnahme an solchen Anlässen samt den darin eingeschlossenen Nebenleistungen. Dazu gehören:
- Einnahmen aus Eintritten zu Sportanlässen;
- Start-/Nenngelder und Turniereinsätze für die (aktive) Teilnahme an Sportanlässen. Die Steuerausnahme erstreckt sich auch auf die darin enthaltenen, nicht separat ausgewiesenen Nebenleistungen wie beispielsweise Transportleistungen vom/zum Start oder Ziel, Verpflegung während des Wettkampfes, Massage, Medaille.
Steuerbar sind beispielsweise:
- Eintritte für Eisbahnen;
- Skiliftabonnemente;
- Green fees für Golfplätze;
- von Sportlern vereinnahmte Startprämien und Preisgelder;
- Bewilligungsgebühren an Sportverbände für das Recht, eine Veranstaltung durchzuführen.
| [Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Sport entnommen werden. |