Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/125: Stammzellenforschungsverordnung · 28 Seiten
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13. Abschnitt: Inkrafttreten
Artikel 34
(keine Bemerkungen)
14. Abschnitt: Weitere Anmerkungen
Zeitpunkt und Dauer der Anhörung:
SGGG unterstützt das rasche Vorgehen trotz Unbehagens über den Zeitdruck bei einer so komplexen Thematik, da Rechtssicherheit geschaffen werden müsse und die Wissenschaft rasante Fortschritte mache.
EDU und GP sind verwundert über den Zeitpunkt der Anhörung, da das Referendum gegen das StFG ergriffen worden sei.
LU und CVP zeigen sich erstaunt über die kurze Frist, da das Thema brisant sei und normalerweise 3 Monate vorgesehen seien. Für BE ist die kurze Frist des Anhörungsverfahrens umso schwerer nachvollziehbar, als das Referendum gegen das StFG bereits ergriffen worden sei. Daher wird beantragt, nachträglich ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen (BE).
Anzahl überzähliger Embryonen:
VS und SBK bringen ihr Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass es so viele überzählige Embryonen gebe und fordern die Zuständigen auf, ihre Kontrollpflicht wahrzunehmen.
Rechtsweg:
AR weist darauf hin, dass die Frage der rechtlichen Zuständigkeit nicht gelöst sei und der Verordnung nicht entnommen werden könne, auf welchem Rechtsweg negative Entscheide des Bundesamtes oder der Ethikkommission angefochten werden könnten.