Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/125: Stammzellenforschungsverordnung · 28 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht
Bundesamt nicht auf eine zusätzliche wissenschaftliche Prüfung verzichten könne, wenn bereits eine positive Beurteilung von Seiten des SNF vorliege.
CSP schlägt vor, den Artikel dahingehend zu ergänzen, dass keine Möglichkeit bestehen solle, das Projekt einer zweiten Ethikkommission vorzulegen, nachdem die erste Ethikkommission es abgelehnt habe.
Absatz 2
BE fordert die Streichung des Begriffs "insbesondere" - entweder prüfe das Bundesamt alle verlangten Unterlagen oder es verzichte darauf, diese einzufordern.
Absatz 3
GE sieht in diesem Absatz folgende Gefahr: er öffne die Tür zur Subjektivität in einem Bereich, wo die Problematik der Frist und Gebühren die Forschungsprojekte zu lähmen drohten.
Artikel 11 Fristen
sh. Bemerkungen zu Art. 8
4. Abschnitt: Bewilligung für die Aufbewahrung überzähliger Embryonen
Artikel 12
Grundsätzlich wird der Artikel von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst, einzig die Regelungsdichte wird entweder als zu hoch oder als zu tief kritisiert. So schlagen einige Vernehmlassungsteilnehmende vor, den Artikel weiter zu präzisieren (ZH, NE, SP, UBEmed). Anderen sind die Ausführungen zu detailliert (BE, LU, BL, TG, NE).
Gemäss SZ sollte die Bewilligung für die Aufbewahrung spätestens mit Abbruch oder Abschluss des Forschungsprojekts erlöschen.
Gemäss NEK sei zu hoffen, dass der Dialog zwischen den Forschenden, dem BAG und dem SNF es erlaube, diese Regelung grosszügig zu interpretieren, da unter ethischen Gesichtspunkten die Kryokonservierung nichts ändere, wenn die Gewinnung embryonaler Stammzellen erst einmal bewilligt worden sei.
5. Abschnitt: Bewilligung für die Ein- und Ausfuhr embryonaler Stammzellen
Artikel 13 Einfuhrbewilligung
Absatz 1
BE erachtet das Verfahren der Einfuhrbewilligung als aufwändig, nicht transparent und missbrauchsanfällig und schlägt vor, eine Positivliste mit Ländern zu erarbeiten, die die entsprechenden Standards erfüllen oder mit denen bilaterale Abkommen vorhanden sind.
VS verlangt, dass die Einfuhrbewilligung strikteren Bedingungen unterworfen wird, um jede Form eines Marktes zu verhindern.
LU begrüsst die eingehende Regelung.
Für FDP und LPS ist fraglich, ob ein Herkunftsland die Einfuhrkriterien der Schweiz garantieren kann. Sinnvoller sei, den Respekt der gesetzlichen Bestimmungen des Herkunftslandes