Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/125: Stammzellenforschungsverordnung · 28 Seiten

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Argumente und Überlegungen im Zusammenhang mit einer positiven Beurteilung der Verordnung:

Detaillierungsgrad:

OW, VS, CSP, SBV und VKS begrüssen angesichts der grossen Sensibilität des Themas den hohen Detaillierungsgrad. Durch diesen werde die Möglichkeit einer missbräuchlichen Verwendung menschlicher Embryonen minimiert (VKS). Auch LU erachtet die Regelungsdichte als angebracht. Sie helfe, Transparenz und Kontrolle in der Forschung zu schaffen.

AR erachtet die zurückhaltende Ausformulierung des Entwurfs für sinnvoll und zweckmässig.

Für TI zeigt die grosse Regelungsdichte, dass der Wille, einen möglichen Missbrauch zu vermeiden, die Frage der Praktikabilität und der wünschenswerten Schlankheit der Prozeduren überwiege. Daher sollen - auch wenn der Entwurf insgesamt begrüsst werde - die prozeduralen Aspekte vereinfacht werden.

GenS und UBEvet befürworten die Konkretisierung des Gesetzes durch eine klare Verordnung und unterstützen daher die wesentlichen Punkte des Entwurfs. Allerdings sei es sinnvoll, den Entwurf zu straffen und die Umsetzung auf die hauptsächlichen Punkte zu beschränken (GenS).

Für VD ist erfreulich, dass der Entwurf in seiner Gesamtheit klar redigiert sei und - ausser im Hinblick auf die Regelung der Aufklärung - vollkommen befriedige.

Aufgabenteilung Bundesamt - Ethikkommission:

AI merkt an, dass die Beurteilung durch das Bundesamt und die Ethikkommission auf den ersten Blick kompliziert erscheine, der Sensibilität der Materie jedoch durchaus angemessen sei. Auch für SH ist die Beurteilung durch zwei verschiedene Gremien besonders wichtig, da beide eine grosse Verantwortung tragen würden.

Weitere Argumente:

GR merkt an, dass die Verordnung der Sensibilität des Themas Rechnung trage und die Würde des menschlichen Lebens garantiere.

Gemäss NEK ist der Entwurf in den Grundzügen aus ethischer Sicht akzeptabel. Die Interessen des Paares und die Würde des Embryos würden hinreichend geschützt.

SEK schätzt den Aufwand, der betrieben werde, um die Forschung zu regeln und zu verhindern, dass sie ohne Rücksicht auf fundamentale ethische Prinzipien und Werte ausgeführt werde und unterstützt den Entwurf aus diesem Grund. Für SO und SIAK verhindere der Entwurf die missbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen soweit als möglich.

EPFL erklärt, die Forschung in diesem Bereich solle ermutigt und unterstützt werden durch einen gesetzlichen Rahmen, der die menschlichen, ethischen und wissenschaftlichen Aspekte berücksichtige und begrüsst den Entwurf.

Gemäss SNF ist wichtig, die Aufgaben und Pflichten klar zu regeln, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und administrative Bürden auf ein unerlässliches Mass zu beschränken. Diesen Anliegen komme der Entwurf in hohem Masse entgegen.

SGGG erachtet es als besonders positiv, dass die bewilligungstechnischen Voraussetzungen besser geklärt seien und die Frage der Einwilligung und Aufklärung spezifiziert werde.

SGV begrüsst den Entwurf und legt Wert darauf, dass er bei der Überarbeitung keinesfalls verschärft werde.