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Vernehmlassung 2006/101: Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung) · 35 Seiten
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system (ZEMIS) nach Artikel 1 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 20034 über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich sowie anhand des automatisierten Verwaltungssystems des SIRENE-Büros.
5 Im Bearbeitungsreglement nach Artikel 3 Absatz 2 wird festgelegt, in welchen Fällen Daten aus dem RIPOL, aus dem ZEMIS sowie aus dem automatisierten Verwaltungssystem des SIRENE-Büros in einem automatisierten Verfahren in das N-SIS überführt werden.
3. Kapitel: Berechtigungen der Behörden
Art. 5 Zur Meldung berechtigte Behörden
Die folgenden Behörden sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Artikel 16 Absatz 2 BPI berechtigt, Ausschreibungen für die Verbreitung im SIS zu melden:
a. die Behörden nach Artikel 16 Absatz 4 Buchstaben a–j BPI;
b. …[Hier nun gestützt auf Art. 16 Abs. 4 Bst. j allenfalls weitere kantonale Behörden nennen.]
Art. 6 Zugriffsberechtige Stellen
1 Die folgenden Stellen haben im Abrufverfahren zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 16 Absatz 2 BPI Zugriff auf Daten im SIS:
a. bei fedpol:
1. der Dienst für Analyse und Prävention (DAP):
– zur Prüfung von Fernhaltemassnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz nach Artikel 67 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 20055 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
– zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen und des Standortes von Fahrzeugen nach Massgabe seiner Aufgaben im Rahmen des Bundesgesetzes vom 21. März 19976 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit,
2. die für das Fahndungssystem RIPOL zuständige Dienststelle (Sektion Fahndung RIPOL): ausschliesslich zur Kontrolle und Freigabe von Personen- und Sachausschreibung im SIS,
3. die Dienststellen, welche für den Interpol-Schriftverkehr zuständig sind, sowie die Einsatzzentrale und das SIRENE-Büro: ausschliesslich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich des interkantonalen und internationalen polizeilichen Nachrichtenaustausches sowie zur Kontrolle und Freigabe von Personenausschreibungen im SIS,
4 SR 142.51
5 SR
6 SR 120