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Vernehmlassung 2006/101: Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung) · 35 Seiten

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4. die Bundeskriminalpolizei,

5. die Sektion Ausweisschriften: ausschliesslich für Nachforschungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Personen sowie der Bearbeitung von Meldungen über gestohlene, sonst abhanden gekommene oder ungültig gemachte Ausweise,

6. die für die Führung des automatisierten Fingerabdruckidentifikationssystems (AFIS) zuständige Dienststelle: ausschliesslich zur Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten,

7. die Meldestelle Geldwäscherei;

b. die Bundesanwaltschaft: ausschliesslich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten

für die Bekämpfung internationaler Verbrechen und Vergehen sowie für die Verfolgung von Delikten, die der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen;

c. im Bundesamt für Justiz (BJ):

1. der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe ausschliesslich im Zusammenhang mit Verfahren der internationalen Rechtshilfe nach dem Bundesgesetz vom 20. März 19817 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen,

2. die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen: ausschliesslich im Zusammenhang mit ihren Aufgaben nach dem Übereinkommen vom 25. Oktober 19808 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung;

d. die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden;

e. in der Eidgenössischen Zollverwaltung:

1. das Grenzwachtkorps,

2. die Sektionen Untersuchung der Zollkreisdirektionen und die Abteilung Strafsachen der Oberzolldirektion ausschliesslich im Rahmen ihrer Aufgaben der Vorermittlung, Untersuchung, Strafverfolgung und Strafvollstreckung sowie der internationalen Amts- und Rechtshilfe,

3. die Zollstellen: ausschliesslich zur Überwachung und Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs;

f. im Bundesamt für Migration: der Direktionsbereich Einreise, Aufenthalt und

Rückkehr: ausschliesslich für die Prüfung eines Visumantrags, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, zur Anordnung und Überprüfung von Einreisesperren und -beschränkungen gegenüber Drittstaatenangehörigen sowie zur Kontrolle und Freigabe von Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung im SIS;

g. die schweizerischen Vertretungen im Ausland: ausschliesslich zur Prüfung

von Visumanträgen;

h. die kantonalen Migrationsbehörden: ausschliesslich zur Wahrnehmung ihrer

Aufgaben im Ausländer- und Asylbereich;

7 SR 351.1

8 SR 0.211.230.02