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Vernehmlassung 2006/101: Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung) · 35 Seiten

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2. Abschnitt: Verfahren

Art. 15 Personenausschreibungen

1 Die zur Meldung berechtigten Behörden übermitteln der Sektion Fahndungen RIPOL ein schriftliches Ausschreibungsersuchen zusammen mit allen relevanten Originaldokumenten.

2 Die Sektion Fahndungen RIPOL übermittelt dem SIRENE-Büro die erforderlichen Angaben zur Freigabe der Ausschreibung im SIS.

3 In dringenden Fällen ausserhalb der Bürozeiten kann die Behörde nach Absatz 1 ihr Ausschreibungsersuchen zusammen mit den erforderlichen Dokumenten direkt an das SIRENE-Büro richten.

4 Wird das Ausschreibungsersuchen direkt an das SIRENE-Büro gerichtet, so sind das schriftliche Ersuchen und die entsprechenden Dokumente in jedem Fall spätestens am nächsten Werktag der Sektion Fahndungen RIPOL nachzureichen; andernfalls wird die Ausschreibung wieder gelöscht.

5 Vorbehalten bleiben die speziell geregelten Verfahren für Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung des BFM nach Artikel 20 Absatz 1 und Ausschreibungen zur Festnahme zwecks Auslieferung nach Artikel 23 und 24.

Art. 16 Sachausschreibungen

1 Die zur Meldung berechtigten Behörden erfassen die Sachausschreibungen im RIPOL und übermitteln diese der Sektion Fahndungen RIPOL.

2 Die Sektion Fahndungen RIPOL prüft die formelle Zulässigkeit und die Vollständigkeit der Ausschreibungsersuchen. Sind die Voraussetzungen für eine SIS-Ausschreibung gegeben, gibt die Sektion Fahndungen RIPOL die Daten im SIS frei.

3 Sachfahndungen werden vom RIPOL-System automatisch im SIS ausgeschrieben, wenn sie über eines der folgenden Informationssysteme erfasst wurden:

a. über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS) nach Artikel 104a des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 195810;

b. über das Informationssystem Ausweisschriften (ISA) oder das Informationssystem Identitätskarte 95 (IDK-95) nach Artikel 11 des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 200111;

c. über das Informationssystem für Reisepapiere (ISR) nach Artikel 111 AuG12 im RIPOL erfasst wurden.

10 SR 741.01

11 SR 143.1

12 SR