Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/120: Patentanwaltsgesetz (PAG); Bundesgesetz über das Bundespatentgericht (Bundespatentgerichtsgesetz; PatGG) · 34 Seiten

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durch das überwiegende Interesse am Schutz der Anmelderinnen und Inhaberinnen bzw. Anmelder und Inhaber von Patenten vor unqualifizierter Vertretung. Die Statuierung eines Berufsgeheimnisses für die im Patentanwaltsregister eingetragenen Patentanwältinnen und Patentanwälte stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen diesen und ihrer Klientschaft.

Für die Erreichung einer hohen Berufsqualifikation ist es nicht erforderlich, die Vertretungsberechtigung für den Bereich der Patente als ausschliessliche auszugestalten (analog dem Anwaltsmonopol in Gerichtssachen). Die Vertretung und Beratung in Patentsachen kann als Dienstleistung folglich auch von Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern angeboten werden, welche die fachlichen Anforderungen nicht erfüllen. Da ihnen allerdings nicht erlaubt ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit die geschützten Berufsbezeichnungen zu verwenden, ist der Schutz des Publikums vor unqualifizierten Anbieterinnen und Anbietern dennoch gewährleistet. Durch eine Bewerbung der geschützten Berufsbezeichnung haben es die Patentanwaltsverbände zudem in der Hand, diese noch stärker im Bewusstsein der Ratsuchenden zu positionieren.

Vernehmlassung zur Patentgesetzrevision

Im Rahmen des vom Bundesrat vom Juli bis Oktober 2004 durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Patentgesetzes wurde bereits über einen Regelungsbedarf bezüglich des Patentanwaltsberufs informiert und diesen in der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt: Die Mehrzahl der Kantone, das Bundesgericht, Wirtschafts- und Industriekreise, Hochschulen und Forschungsinstitute sowie Fachrechtskreise befürworteten im Grundsatz die Schaffung einer Berufsregelung für Patentanwältinnen und Patentanwälte; begründet wurde die Zustimmung insbesondere mit der Komplexität der Materie. Ablehnend äusserten sich insbesondere zwei Kantone sowie die Schweizerische Volkspartei. Befürchtet wurde insbesondere, die Regelung würde zu einer Kartellisierung des Marktes führen, die Preise in die Höhe treiben und für KMU ungünstige Bedingungen schaffen.

Im Vergleich zu anderen Teilaspekten der Revision erwies sich eine Ausbesserung der Schwachstellen bei der Beratung in Patentsachen als weniger dringlich. Eine Berücksichtigung dieses Anliegens zusammen mit den anderen Aspekten hätte eine erhebliche Verzögerung bei den anderen Themen der Revision bedeutet. Der Bundesrat beschloss deshalb, sich vorerst auf den Kernpunkt der Revision, nämlich auf die Frage der Patentierung biotechnologischer Erfindungen, zu konzentrieren.

Parlamentarische Initiative

Am 17. Juni 2005 reichte Frau Ständerätin Helen Leumann-Würsch eine parlamentarische Initiative (05.418) ein, mit welcher sie die Schaffung einer Berufsregelung für Patentanwälte und eines Bundespatentgerichts verlangt.

Bezüglich der Berufsregelung für Patentanwälte macht sie geltend, die Komplexität der Materie führe vor allem bei KMU zu einer Überforderung. Eine Beratung durch Spezialisten sei für die Wirtschaft heute unabdingbar. In der Schweiz sei ein qualifizierter Berufsstand nicht garantiert, selbst unqualifizierte Personen könnten sich als Patentanwälte bezeichnen und die Ratsuchenden täuschen. In sämtlichen umliegenden Ländern seien die Qualitätsanforderungen an den Patentanwaltsberuf geregelt.

Die wichtigsten Gründe für die Schaffung eines Patentanwaltsgesetzes seien Sicherstellung der beruflichen Qualifikation und der Qualität der Berufsausübung sowie