Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

Die Befürworter begrüssen den Spareffekt. Es wird erkannt, dass trotz dieser Sparmassnahme die positiven Anreize des Zwischenverdienstes erhalten bleiben.

Die Gegner befürchten, dass aufgrund der Einkommenseinbusse eine Verlagerung auf die Sozialdienste erfolgt. Der Zwischenverdienst verliere mit dieser Sparmassnahme an Attraktivität.

Art. 24 Abs. 4 Anrechnung von Zwischenverdienst

Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die 4 Jahre vor dem Rentenalter stehenden Versicherten, die zusätzlichen Anspruch auf 120 Taggelder haben, also demnach eine längere Bezugsdauer als nur 2 Jahre haben, um während der ganzen Bezugsdauer Kompensationszahlungen zu erhalten. Dies gilt auch für Versicherte mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern.

2 Vernehmlasser, der Kanton BS und der SBV, stimmen dem Vorschlag zu.

3 Vernehmlasser, die SVP, economiesuisse und der Schweizerischer Arbeitgeberverband sprechen sich gegen den Vorschlag aus.

Die Gegner sind gegen eine Verlängerung des Bezugsrechts.

Art. 27 Abs. 2 Höchstzahl der Taggelder

Die Höchstzahl der Taggelder wird abhängig gemacht von der Dauer der Beitragszeit. Bei 12 Monaten Beitragszeit entsteht ein Anspruch auf 260, bei 15 Monaten Beitragszeit ein Anspruch von 400 und bei 22 Monaten Beitragszeit ein Anspruch von 520 Taggeldern. 520 Taggelder kann nur beziehen, wer über 55 Jahre alt ist oder eine Invalidenrente bezieht, die einem IV-Grad von mindestens 40 Prozent entspricht.

50 Vernehmlasser sind gegen den Vorschlag.

Parteien SP, Grüne Partei der Schweiz, JUSO, CSP, PdAS, KVP

Kantone AG, BS, GE, NE, ZH, FR, JU, NW, VS, AR

Spitzenverbände und KV Schweiz, Travail.Suisse, SGB; UNIA, Syna, comedia, ssfv, SIT Sozialpartner

Organisationen Caritas, avenirsocial, Pro Infirmis, SEAB, procap, SAH, SODK,

SKOS, FDK, ErfAA, Gemeindeverband, Städteverband, Centres Sociaux Protestants, ADCN, ADCL, SBKV, Cinésuisse, AdS, ARF, VTS, Suisseculture, SSRS, VSGP, PPE, IVSK, EKFF

27 Vernehmlasser stimmen dem Vorschlag zu.

Parteien CVP, FDP, SVP

Kantone GR, ZG, SO, SH, LU, SZ, OW, UR, AI, TG, SG, GL, BL

Spitzenverbände und SBV, economiesuisse, FER, SGV, SWISSMEM, Centre patronal, Sozialpartner Schweizerischer Arbeitgeberverband

Organisationen ISOLSUISSE, Passages, VSAA, AGVS

Die ablehnenden Vernehmlasser sehen im vorliegenden Entwurf einen massiven, kategorischen und unverhältnismässigen Abbau der Leistungen, der vor allem Junge, Familien, Ältere und Invalide trifft. Es werde zu einer klaren Verlagerung der Kosten hin zur Sozialhilfe kommen. 8 Künstlerverbände sind der Ansicht, der Vorschlag käme einem Ausschluss der Personen in künstlerischen Berufen gleich.

11 Befürworter fordern eine schärfere Handhabe, indem die Versicherten mehr Beitragsmonate aufweisen müssen und weniger Taggelder beziehen können.

Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 10/29