Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten
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1. Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) SR 837.0) wurde durch den Bundesrat am 14. Dezember 2007 eröffnet. Es dauerte bis zum 28. März 2008.
Es gingen 105 Stellungnahmen ein:
• 26 von allen Kantonen,
• 9 von politischen Parteien (CVP, FDP, SPS, SVP, CSP, PdAS, JUSO, KVP und Grüne Partei der Schweiz),
• 37 von Organisationen der Wirtschaft und der Sozialpartner sowie von an der Arbeitslosenversicherung oder Sozialpolitik interessierten Institutionen sowie
• 33 von anderen nicht angeschriebenen Organisationen und einer Einzelperson.
2. Überblick über die Stellungnahmen zum Vorentwurf der Revision des AVIG
Die Hauptpunkte der Stellungnahmen können wie folgt zusammengefasst werden
Ausgleich der laufenden Rechnung
• Die Beitragserhöhung für den Rechnungsausgleich der Arbeitslosenversicherung (ALV)
wird mit Ausnahme von FDP und SVP von bürgerlicher Seite und Wirtschaft akzeptiert, wenn auch in Verbindung mit Erwartungen und Vorschlägen bezüglich weitergehender Sparmassnahmen auf der Leistungsseite. Die linksgerichteten Parteien und Arbeitnehmerorganisationen schlagen eine weitergehende Zusatzfinanzierung vor.
Entschuldung
• Die vorübergehende Zusatzfinanzierung für die Entschuldung wird von bürgerlicher Seite
sowohl von den Parteien (Ausnahme CVP) als auch von Arbeitgeberorganisationen und Wirtschaftsverbänden abgelehnt.
Beseitigen von Fehlanreizen und Steigerung der Effizienz der Wiedereingliederungsmassnahmen
• Die von den Vernehmlassern vorgeschlagenen zusätzlichen Sparmöglichkeiten beziehen
sich mehrheitlich auf eine engere Bindung der Anzahl Taggelder an die Beitragszeit bzw. längere Beitragsdauer für die einzelnen Taggeldkategorien.
• Die linksgerichteten Parteien und Arbeitnehmerorganisationen schlagen in verschiede-
nen Varianten eine weitergehende Zusatzfinanzierung und dafür Verzicht auf die meisten Massnahmen auf der Leistungsseite vor.
• Die Kantone, Gemeinden, involvierte Organisationen und die linke Seite befürchten eine
Kostenverschiebung von der ALV zu der Sozialhilfe.
• Mit der vorgesehenen Streichung der Möglichkeit, dass die Arbeitslosenversicherung
Massnahmen für Nichtversicherte mitfinanziert, wird ein grosser Rückschritt bezüglich der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) befürchtet.
Gänzlich abgelehnt wird die Revisionsvorlage von der PdAS, der ADC de Lausanne, 7 Künstlerverbänden, 2 weiteren kleinen Organisationen und einer Privatperson.
Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 2/29