Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten

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Art. 64a Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 (neu) Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Berufspraktika und Motivationssemester

Für die, an einem Motivationssemester teilnehmenden Jugendlichen wird das Alter auf 20 Jahre begrenzt.

Es gibt keine befürwortenden Vernehmlasser, die sich explizit zur Alterssenkung auf 20 Jahre äussern.

6 Stellungnahmen, die sich zur vorgeschlagenen Senkung der Alterslimite äussern, lehnen diese ab.

Kantone GE, ZG

Organisationen Caritas, SVOAM, avenirsocial, Centres Sociaux Protestants

Die ablehnenden Vernehmlasser beantragen eine Streichung bzw. eine Erhöhung der Alterslimite auf 24 bzw. 25 Jahre. Eine Senkung der Alterslimite würde bewirken, dass eine Integration von Jugendlichen, die nicht mehr über Art. 59d unterstützt werden können oder aus der Rekrutenschule kommen, verunmöglicht würde. Es wird auch argumentiert, dass der Zeitpunkt für den Abschluss einer beruflichen Grundausbildung heute unterschiedlich sei und im Hinblick auf Ab- und Unterbrüche der Ausbildung ein sinnvolles arbeitsmarktliches Instrument grössere Flexibilität brauche. Eine Herabsetzung der Alterslimite würde auch zu unbedeutenden Einsparungen führen.

Der SVOAM schlägt zudem vor, die in Abs. 1 Bst. a festgelegte Bestimmung, dass nur "nicht gewinnorientierte" Institutionen Beschäftigungsmassnahmen durchführen dürfen, sowie,

dass solche Programme "die Privatwirtschaft nicht unmittelbar konkurrenzieren" dürfen, zu streichen. Es wird argumentiert, dass im Laufe der Entwicklung der arbeitsmarktlichen Massnahmen sich der Kurs- und Beschäftigungsbereich einander stark angenähert hätten und die ursprünglich lediglich als Überbrückungsmassnahmen konzipierten Programme zur vorübergehenden Beschäftigung längst über einen differenzierten Bildungs- und Qualifizierungsteil verfügten. Eine Gleichbehandlung von Beschäftigungs- und Kursanbietern auch hinsichtlich der Zulassungskriterien sei nur logisch.

Art. 64a Abs. 4bis und 4ter (neu) Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Berufspraktika und Motivationssemester

Der Vorschlag ermöglicht nichtanspruchsberechtigten Jugendlichen die Teilnahme an einem Motivationssemester und legt die Entschädigung bei Teilnahme während der Wartefrist fest.

12 Vernehmlasser stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.

Parteien JUSO

Kantone AG, BS, JU, GL, FR

Spitzenverbände und Travail.Suisse, SBV, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Syna Sozialpartner

Organisationen SVOAM, SAH

2 Stellungnahmen sprechen sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen aus. Sie stammen von der SVP und von BL.

Alle befürwortenden Vernehmlasser argumentieren, dass die vorgeschlagenen Änderungen den Übergang von Jugendlichen vom Berufsbildungssystem in die Arbeitswelt verbessern würden. Nachdem Art. 59d aufgehoben werden soll, seien die vorgeschlagenen Änderungen insbesondere nötig, um die Teilnahme an Motivationssemestern für Personen, die keinen Leistungsanspruch haben, zu garantieren. Der Vorschlag wird auch begrüsst im Sinne einer wirksamen Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 17/29