Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

4 Stellungnahmen sprechen sich gegen Teile des Vorschlags aus.

Kantone TI, BL, SG

Organisationen ADCN

3 Vernehmlasser geben ihre generelle Zustimmung für alle Änderungsvorschläge, ohne diese zu begründen. 1 Vernehmlasser verlangt die Überprüfung der in Abs. 3bis vorgeschlagenen Änderung "...bis ans Ende ihrer Rahmenfrist...".

Die ablehnenden Stellungnahmen betreffen Abs. 1ter und 3bis. Es wird bedauert, dass von Arbeitslosigkeit Bedrohte nur an Bildungsmassnahmen teilnehmen könnten. Ferner müsse die Formulierung "...von Arbeitslosigkeit bedroht..." in der Praxis viel weiter interpretiert werden können und sollte sich nicht auf den Zeitpunkt des Erhalts einer Kündigung beschränken. Es wird auch vorgebracht, es sei unrealistisch, dass Stellensuchende arbeitsmarktliche Massnahmen ohne Taggeldbezug besuchten. Das Augenmerk der Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen liege auf dem Beginn der Stellensuche und nicht auf einer sehr späten Phase der Arbeitslosigkeit. Stattdessen seien gezielte Coaching- oder Vermittlungsangebote zu lancieren, die über die AVIG-Vollzugskostenkostenentschädigungsverordnung abzurechnen seien. Auch wird die arbeitsmarktliche Wirkung von Abs. 3bis bezweifelt.

Art. 59d (Streichung) Leistungen für Personen, die weder die Beitragszeit erfüllen noch von deren Erfüllung befreit sind und für Personen, deren Vermittlungsfähigkeit wieder hergestellt werden kann

Mit der Streichung von Art. 59d entfällt die Möglichkeit der Teilnahme von nichtanspruchsberechtigten Personen an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen der ALV.

18 Vernehmlasser befürworten die Streichung von Art. 59d.

Parteien SVP, KVP, JUSO

Kantone AG, AR, ZG, BL, SO

Spitzenverbände und KV Schweiz, Travail.Suisse, SGV, SGB, Schweizerischer Arbeit-Sozialpartner geberverband, Syna, UNIA, Centre Patronal

Organisationen VSAA, AGVS

32 Stellungnahmen sprechen sich gegen die Streichung aus.

Parteien SP

Kantone BS, GL, NE, TI, NW, GR, BE, GE, VS, FR, JU, UR, SG, TG, OW,

VD

Spitzenverbände und SBV

Sozialpartner

Organisationen EKFF, SAH, SODK, IVSK, Caritas, SKOS, procap, SVOAM, ave-

nirsocial, ADCN, Centres Sociaux Protestants, SAEB, Gemeindeverband, Städteverband

8 befürwortende Vernehmlasser sind mit der ersatzlosen Streichung von Art. 59d einverstanden. Die Mehrheit der restlichen Befürworter betont, dass die Möglichkeit der Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) für den in Art. 59d angesprochenen Personenkreis weiterhin bestehen bleiben solle, jedoch unter Kostentragung durch andere Institutionen. Ein Teil der Befürworter schlägt vor, dass die Finanzierung von Projekten der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) in grundsätzlicher Art gegenüber allen Sozialversicherungen klar geregelt werden müsse, z.B. mit einer entsprechenden Bestimmung im ATSG.

Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 14/29