Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten
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4 Befürworter sind gegen die Erhöhung der Beitragszeit für Invalide und über 55-jährige Personen. 3 Vernehmlasser finden es stossend, dass Beitragsbefreite wie Personen mit einer 12-monatigen Beitragszeit gleich viele Taggelder (260) zu Gute hätten. 2 Vernehmlasser sehen in der Verkürzung der Bezugszeit die Integration gefährdet. Einer schlägt vor, zu prüfen, ob die Personen, die an Integrationsmassnahmen teilnehmen, nicht von der Beitragszeit zu befreien wären. Ein Vernehmlasser verlangt eine gemässigtere Lösung.
6 Befürworter wie auch 2 Gegner sprechen sich für ein degressives Taggeldmodell aus. So sollen ab 260 und 330 bezogenen Taggeldern die Leistungen um je 5 Prozent oder ab 150 und 250 bezogenen Taggeldern je 10 Prozent gekürzt werden. 2 Vernehmlasser sprechen sich für eine von der Situation auf dem Arbeitsmarkt abhängige Bezugsdauer. Gemäss einem Vernehmlasser solle "belohnt" werden (Bonus/Malus-System), wer lange keine Leistungen beziehe. Gemäss einem Vernehmlasser sollen Versicherte unter 25 Jahren maximal 30, Versicherte zwischen 25 bis 35 Jahren maximal 100 Taggelder beziehen können.
6 Vernehmlasser begrüssen die Gleichstellung, dass nur noch der Invalidenrentenbezug zum höheren Taggeld berechtige. 3 Vernehmlasser sprechen sich gegen die Harmonisierung aus, weil die Rentenverfahren nicht schneller verlaufen. Die UNIA schlägt folgende Formulierung von Abs. 2 Bst. c Ziff. 2 vor: "aufgrund seiner Behinderung eine Einkommenseinbusse erleidet oder einen Antrag auf invaliditätsbedingte Leistungen der Sozialversicherung gestellt hat, der nicht aussichtslos erscheint".
Gemäss einem Vernehmlasser profitieren vor allem die Berg-/Tourismuskantone vom vorgeschlagenen 15-Monate-Beitragszeitmodell, weil dadurch jeweils in der Zwischensaison der Taggeldbezug möglich bleibe. 2 Vernehmlasser sind gegen den verlängerten Taggeldbezug jener Personen, die 4 Jahre vor der Pensionierung stehen.
Bemängelt wird in einigen Vernehmlassungen die fehlende Übersicht der betroffenen Personengruppen.
Ein Vernehmlasser verlangt die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für Art. 41b Abs. 2 AVIV, damit die versicherte Person nach dem Bezug von 640 Taggeldern von der während der gesamten Bezugsdauer generierten neuen Beitragszeit profitieren kann.
Art. 27 Abs. 5 Höchstzahl der Taggelder (Erhöhung des Taggeld-
anspruchs in bestimmten Kantonen)
Vorschlag der Revisionsvorlage:
¾ Variante 1: Streichung von Art. 27 Abs. 5, d.h. der Möglichkeit der zusätzlichen Taggeld-
anspruchs bei erhöhter Arbeitslosigkeit
¾ Variante 2: Präzisierung der Anspruchsvoraussetzung für die Kantone. Erhöhung der
Beteiligung der Kantone an den Kosten von 20 auf 40 Prozent. Streichung der Bewilligung für wesentliche Teilgebiete.
23 Vernehmlasser sprechen sich für eine gänzliche Streichung von Abs. 5 aus.
Parteien SVP
Kantone NW, BS, ZG, AR, GE, BL, SO, UR, GL, SG, SZ, AI, FR, VS, AG
Spitzenverbände und SGV, SBV, economiesuisse; Schweizerischer Arbeitgeberverband, Sozialpartner Centre patronal
Organisationen AGVS, VSAA
11 Eingaben ziehen die Variante 2 der Streichung vor.
Parteien JUSO
Kantone LU, SH
Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 11/29