Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten

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Art. 105 Vergehen

Die Wortwahl wird an Art. 106 Abschnitt 5 AVIG angepasst und es wird die Anpassung an das seit 01.01.2007 in Kraft getretene revidierte Strafgesetzbuch (StGB) vorgenommen.

3 Vernehmlasser befürworten die Angleichungen: BL, BS, und SBV.

0 Stellungnahmen sprechen sich gegen die vorgesehene Änderung aus.

Der Änderung wird von 2 Vernehmlassern ohne Angabe von Gründen zugestimmt. Einzig ein Kanton erklärt sich zwar einerseits mit der Änderung einverstanden, beantragt aber andererseits als Ergänzung, dass unbedingte Bussen ausgesprochen und dass Personen bis zu 5 Jahren vom Leistungsbezug ausgeschlossen werden können, wenn sie nach Art. 105 oder 106 AVIG verurteilt wurden.

Art. 106 Übertretungen

Es wird die Anpassung an das seit 01.01.2007 in Kraft getretene revidierte Strafgesetzbuch (StGB) vorgenommen.

3 Vernehmlasser befürworten die Anpassung: BL, BS und der SBV.

0 Stellungnahmen sprechen sich gegen die vorgesehene Änderung aus.

2 Vernehmlasser stimmen der Änderung ohne Angabe von Gründen zu. Einzig ein Kanton erklärt sich einerseits zwar mit der Änderung einverstanden, beantragt aber andererseits als Ergänzung, dass Personen bis zu 5 Jahren vom Leistungsbezug ausgeschlossen werden können, wenn sie nach Art. 105 oder 106 AVIG verurteilt wurden.

Übergangsbestimmung Vorübergehende Beitragserhöhung um 0,2 Prozent-

punkte und Solidaritätsbeitrag für den Schuldenab-

bau

Die 30 zustimmenden Stellungnahmen zur Übergangsbestimmung stammen von den

Parteien SP, Grüne Partei der Schweiz, PdAS, JUSO, KVP

Kantone BS, FR, GE, GR, JU, OW, TG

Spitzenverbände und KV Schweiz, Travail.Suisse, FER, SGB, UNIA, Syna

Sozialpartner

Organisationen SODK, VSAA, procap, Caritas, Gemeindeverband, EKFF, ADCN,

Centre Sociaux Protestants, SAH, Städteverband, Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und FLEXIBLES

Gegen diese vorübergehende Erhöhung sprechen sich 33 Vernehmlasser aus.

Parteien CVP, FDP, SVP

Kantone AI, AR, BE, BL, GL, NW, SO, SZ, VD, ZH

Spitzenverbände und economiesuisse, SGV, SBV, SWISSMEM, CGAS, SIT, Schweize-Sozialpartner rischer Arbeitgeberverband, Centre Patronal, SMU

Organisationen ZHK, SBLV, pharmaSuisse, KGL, suissetec, ISOLSUISSE, VLSS,

FDK, IVSK, AGVS und VSEI

Unter den Zustimmenden werden von 16 Vernehmlassern zusätzliche Massnahmen gefordert. Vorgeschlagen wird die Deplafonierung des versicherten Verdienstes, das Solidaritätsprozent nicht nur als vorübergehende Lösung vorzusehen sowie höhere Beitragsprozente.

Neben klaren Ablehnungen, stimmen 8 Vernehmlasser, darunter 5 Kantone, der vorübergehenden Beitragserhöhung zu, lehnen jedoch das Solidaritätsprozent ab. 2 Kantone ergänzen

Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 25/29