Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten

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Art. 52 Abs. 1 und 1bis Umfang der Insolvenzentschädigung

Die folgenden 8 Vernehmlasser unterstützen den Vorschlag, dass die Insolvenzentschädigung für das gleiche Arbeitsverhältnis insgesamt 4 Monate nicht übersteigen darf.

Parteien CVP, SVP

Kantone BS, UR, SZ

Spitzenverbände und SBV, Schweizerischer Arbeitgeberverband

Sozialpartner

Organisationen ADCL

Einzig die Grüne Partei der Schweiz spricht sich gegen die vorgesehene Änderung aus.

Ein Teil der Befürworter stimmt kommentarlos zu. Die anderen machen geltend, dass mit dieser Massnahme negative Anreize ausgeschaltet werden.

Die Grüne Partei der Schweiz befürchtet, dass bei Betriebsübernahmen, Fusionen die versicherten Personen mit dieser Regelung schlechter gestellt werden als bisher.

Art. 58 Nachlassstundung

Die Auszahlung von Insolvenzentschädigung nach einer Nachlassstundung oder einem richterlichen Konkursaufschub, ohne aus dem Betrieb ausscheiden zu müssen, wird von folgenden 6 Vernehmlasser unterstützt.

Parteien CVP, SVP, Grüne Partei der Schweiz

Spitzenverbände und SBV, Schweizerischer Arbeitgeberverband

Sozialpartner

Organisationen ADCL

Gegen diese Massnahme hat sich niemand ausgesprochen.

Es wird begrüsst, dass mit dieser Neuregelung Betriebssanierungen nicht mehr behindert werden und die Gleichbehandlung zwischen Arbeitnehmenden, die bereit sind im Betrieb weiterzuarbeiten mit denjenigen, welche den Betrieb infolge der Nachlassstundung oder dem Konkursaufschub verlassen, erfolgt.

Art. 59 Abs. 1bis, 1ter, 1quater und 3bis (neu) Grundsätze (arbeitsmarktliche Massnahmen)

Die neuen Absätze regeln folgendes:

bis

- Welche arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) gibt es (Abs. 1 )

- Von Arbeitslosigkeit Bedrohte können lediglich an Bildungsmassnahmen teilnehmen

(Abs. 1ter)

- Teilnahme an AMM für bei Massenentlassungen von Arbeitslosigkeit Bedrohte (Absatz

1quater)

bis

- Fortsetzung einer AMM für über 50jährige Personen bis Ende Rahmenfrist (Abs. 3 )

4 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag.

Parteien SVP

Kantone BS

Spitzenverbände und SBV, Schweizerischer Arbeitgeberverband

Sozialpartner

Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 13/29