Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
Art. 52 Abs. 1 und 1bis Umfang der Insolvenzentschädigung
Die folgenden 8 Vernehmlasser unterstützen den Vorschlag, dass die Insolvenzentschädigung für das gleiche Arbeitsverhältnis insgesamt 4 Monate nicht übersteigen darf.
Parteien CVP, SVP
Kantone BS, UR, SZ
Spitzenverbände und SBV, Schweizerischer Arbeitgeberverband
Sozialpartner
Organisationen ADCL
Einzig die Grüne Partei der Schweiz spricht sich gegen die vorgesehene Änderung aus.
Ein Teil der Befürworter stimmt kommentarlos zu. Die anderen machen geltend, dass mit dieser Massnahme negative Anreize ausgeschaltet werden.
Die Grüne Partei der Schweiz befürchtet, dass bei Betriebsübernahmen, Fusionen die versicherten Personen mit dieser Regelung schlechter gestellt werden als bisher.
Art. 58 Nachlassstundung
Die Auszahlung von Insolvenzentschädigung nach einer Nachlassstundung oder einem richterlichen Konkursaufschub, ohne aus dem Betrieb ausscheiden zu müssen, wird von folgenden 6 Vernehmlasser unterstützt.
Parteien CVP, SVP, Grüne Partei der Schweiz
Spitzenverbände und SBV, Schweizerischer Arbeitgeberverband
Sozialpartner
Organisationen ADCL
Gegen diese Massnahme hat sich niemand ausgesprochen.
Es wird begrüsst, dass mit dieser Neuregelung Betriebssanierungen nicht mehr behindert werden und die Gleichbehandlung zwischen Arbeitnehmenden, die bereit sind im Betrieb weiterzuarbeiten mit denjenigen, welche den Betrieb infolge der Nachlassstundung oder dem Konkursaufschub verlassen, erfolgt.
Art. 59 Abs. 1bis, 1ter, 1quater und 3bis (neu) Grundsätze (arbeitsmarktliche Massnahmen)
Die neuen Absätze regeln folgendes:
bis
- Welche arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) gibt es (Abs. 1 )
- Von Arbeitslosigkeit Bedrohte können lediglich an Bildungsmassnahmen teilnehmen
(Abs. 1ter)
- Teilnahme an AMM für bei Massenentlassungen von Arbeitslosigkeit Bedrohte (Absatz
1quater)
bis
- Fortsetzung einer AMM für über 50jährige Personen bis Ende Rahmenfrist (Abs. 3 )
4 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag.
Parteien SVP
Kantone BS
Spitzenverbände und SBV, Schweizerischer Arbeitgeberverband
Sozialpartner
Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 13/29