Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten

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- Es wird darauf hingewiesen, dass eine ähnliche Regelung bereits in den Jahren 1984 -

1991 in Kraft war, jedoch wegen der schwierigen Umsetzung wieder aufgehoben wurde

- Während der Zeit des nicht anrechenbaren Arbeitsausfalls besteht weder ein Unfallversi-

cherungsschutz noch ein BVG-Teilschutz

Art. 18 Wartezeiten

Personen, die aufgrund von Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, haben eine besondere Wartezeit von 260 Tagen zu bestehen. Die gleiche Regelung gilt für Personen, die aus einem Nicht-EU/EFTA-Land in die Schweiz zurückkehren.

24 Vernehmlasser sprechen sich grundsätzlich für die Massnahme aus.

Parteien CVP, FDP, SVP, KVP

Kantone AG, AR, BE, BL, GE, GL, TG, SG, SH, SZ, VS, ZG

Spitzenverbände und SGV, FER, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Centre Patronal Sozialpartner

Organisationen coop Wirtschaftspolitik/Nachhaltigkeit, VSAA, VAK, AGVS

43 Stellungnahmen lehnen die vorgesehene Änderung ab

Parteien SP, Grüne Partei der Schweiz, CSP, JUSO

Kantone BS, JU, NE, SO, TI, VD

Spitzenverbände und KV Schweiz, Travail.Suisse, SIT, SGB, UNIA, ssfv, CGAS, Syna, Sozialpartner comedia

Organisationen ADCL, SKOS, Caritas, avenirsocial, SAH, SODK, PPE, SAEB, Pro

Infirmis, procap, SSRS, Centres Sociaux Protestants, VSS, SUB, FAE, SBKV, Suisseculture, VTS, ARF, AdS, CinéSuisse, Städteverband, Gemeindeverband, Passages

6 Befürworter begrüssen die Massnahme ohne Einschränkung. Die übrigen Befürworter sind mit der Erhöhung der Wartezeit grundsätzlich einverstanden, machen jedoch verschiedene Anpassungswünsche geltend (z.B. Ausnahme für Versicherte mit Unterstützungspflichten und solche mit Berufsabschluss, moderatere Erhöhung der Wartezeiten, keine Erhöhung für Rückkehrende aus dem Ausland, Erhöhung der Wartezeit auf Verordnungsstufe regeln). 3 Befürworter wünschen eine längere Wartezeit.

Gegen die Massnahme werden unter anderem die folgenden Gründe vorgebracht:

- Verlagerung der Kosten auf die Sozialhilfe und Eltern

- Benachteilung der Personen mit abgeschlossener Ausbildung (insbesondere UNI-

/Fachhochschulabschluss)

- Gerade nach Abschluss einer Ausbildung wäre es wichtig eine (kurze) Arbeitslosigkeit zu

überbrücken

- Verstoss gegen ILO-Abkommen

- Es sei unzumutbar, ein Jahr vom Anspruch ausgeschlossen zu sein und trotzdem die

ganze Zeit die Kontrollvorschriften erfüllen zu müssen

- Ungleichbehandlung zwischen Haftentlassenen (5 Wartetage) und Schweizer Rückkeh-

renden (260 Wartetage)

Die SUVA macht auf Folgendes aufmerksam: Während den Wartezeiten besteht keine Beitragspflicht für die Unfallversicherungsprämien, jedoch sind die arbeitslosen Personen während den Wartezeiten unfallversichert. Um das durch die Verlängerung der Wartezeit neu

Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 7/29