Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten
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fürchtet werde oder weil die bestehende Regelung genüge. 6 Vernehmlasser befürworten die Idee der Flexibilitätsklausel, stimmen der Regelung aber nur zu, wenn auf Verordnungsebene die Flexibilitätskriterien genau definiert werden.
- zu Abs. 2: 6 Gegner lehnen die Streichung der genauen Bezifferung des Betriebskapitals
ab, da ansonsten die Gefahr bestehe, dass der Schuldenstand verschönert dargestellt werde. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit wird von 2 Vernehmlassern die Verankerung einer geeigneten Definition für die Höhe des notwendigen Betriebskapitals gewünscht.
Art. 92 Abs. 7bisVerwaltungskosten (Erhöhung des Kantonbeitra-
ges)
Die Beteiligung der Kantone an den Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der arbeitsmarktlichen Massnahmen wird an die höhere durchschnittliche Arbeitslosigkeit angepasst und um 0,003 Prozent erhöht.
7 Vernehmlasser befürworten die Anpassung.
Parteien SVP
Kantone GL
Spitzenverbände und SBV, Centre Patronal, Schweizerischer Arbeitgeberverband
Sozialpartner
Organisationen VSAA und AGVS
16 Vernehmlasser lehnen den Vorschlag ab. Sie stammen von den
Parteien JUSO
Kantone AG, AR, BE, BL, BS, GE, GR, SG, SO, SZ, VD, VS, ZH
Spitzenverbände und SGB
Sozialpartner
Organisationen FDK
Die zustimmenden Vernehmlasser sehen die Erhöhung als gerechtfertigt. 2 Vernehmlasser betonen, dass einer leichten Anpassung zugestimmt werden könne. Der Kantonsbeitrag müsse jedoch in einem engen Rahmen begrenzt bleiben.
Die Gegner, darunter 13 Kantone, bringen folgende Argumente vor:
- Es werde ein Verzicht auf die Kostenbeteiligung der Kantone erwartet.
- Eine Mehrfachbelastung der Kantone sei nicht gerechtfertigt. Durch die Revision seien
die Kantone bereits mehrfach belastet. Gemäss den neuen Finanzausgleichsgrundsätzen sei die Beteiligung der Kantone systemfremd.
- Der Vorlage fehle die Gesamtsicht. Die Revision sei einseitig auf Mehreinnahmen ausge-
richtet.
- Es wird eine Beiteilung von 100 Prozent von Bund und Kanton an den Kosten für Vermitt-
lung und Arbeitsmarktlichen Massnahmen verlangt.
- Die Beteiligung sollte sich nicht nach den Einnahmen, sondern nach den effektiven Kos-
ten bemessen.
- Die Erhöhungen seien nicht proportional zu machen, sondern an den Preisindex anzu-
passen.
Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 22/29