Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten

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ihre Ablehnung mit der Bemerkung, dass der Vorlage die Gesamtsicht fehle. Die Kantone würden mehrfach belastet, da die Kantone auch grosse Arbeitgeber seien.

Art. 35 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3bis AVG Informationssystem

Anhebung des bislang nur auf Verordnungsstufe geregelten Austauschs der für den Vollzug notwendigen Daten zwischen den Informationssystemen der ALV (ASAL) und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (AVAM) auf Gesetzesstufe. Anlass zu Bemerkungen gibt einzig Abs. 3bis, während zu Bst. e keine Bemerkungen zu verzeichnen sind.

Der Änderung stimmen 3 Vernehmlasser zu. Es handelt sich um die Grüne Partei, BS und den SBV.

2 Vernehmlasser sprechen sich gegen die Änderung aus. Sie stammen von CGAS und SIT.

Von den zustimmenden Vernehmlassern bezeichnet einer die Änderung als Notwendigkeit für einen sinnvollen Vollzug des AVIG. Ein weiterer beantragt eine Ergänzung der Bestimmung mit dem Zusatz "im Rahmen des Datenschutzgesetzes".

Die ablehnenden Vernehmlasser sehen in der Änderung eine Verletzung der Datenschutzrechte der versicherten Person bzw. der Schweigepflicht.

Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 26/29